Customs tariff code

Customs tariff code 6307.10: Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6307.10 covers Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher. TARIC holds no third-country duty rate of its own for this code; the rate follows from the declarable commodity code beneath it.

6307.10 is HS subheading in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6307.10
Third-country duty
See subdivision
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.10Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher

From HS code to customs tariff code 6307.10

HS code6307.106 digits, uniform worldwide

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DE769/14-1Issued by DEValid until 2020-02-18

Reinigungstuch, sog. Mikrofaser Duo-Küchenpad, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit den Abmessungen von ca. 22,5 cm x 18 cm, - dreilagig gearbeitet: -- eine Außenlage aus einem musterbildend mit Fasern aus lt. Antrag Polyamid beflockten und mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus Chemiefasern, -- mit einer Mittellage aus Zellkunststoff (lt. Antrag: Polyurethan), -- die andere Außenlage aus einfarbigen Schlingengewirken aus lt. Antrag 87 % Polyester und 13 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), -- die drei Lagen werden lt. Antrag nach dem Zuschneiden durch Nähte in Abständen von ca. 5 cm miteinander verbunden, -- an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - dient der Reinigung im Haushalt. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen"

DE8946/16-2Issued by DEValid until 2019-11-13

Bei der vorgelegten, als "Reinigungstuch" bezeichneten Ware handelt es sich um ein nahezu rechteckiges Reinigungstuch, bestehend aus einem Gewirke aus Spinnstoffen mit gezacktem Rand (somit konfektioniert), das auf einer Seite mit einem Firmenlogo bedruckt ist. Das Reinigungstuch ist in einem Umschlag aus bedruckter Pappe verpackt. Es befindet sich gemeinsam mit einem Objektivschutzdeckel (siehe vZTA DE 8946/16-3) und einer Gebrauchsanleitung (siehe vZTA DE 8946/16-4) in einer Versandverpackung (siehe vZTA DE 8946/16-1) für ein Spektiv (nicht Gegenstand dieser vZTA), das die eigentliche Hauptware darstellt. Da im maßgebenden Zeitpunkt das Spektiv jedoch noch nicht in der Versandverpackung enthalten ist, handelt es sich bei den vorgenannten, gemeinsam verpackten Waren nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen" zur Unterposition 6307 10 des Harmonisierten Systems.

DE10350/16-1Issued by DEValid until 2019-06-19

Reinigungshandschuh, sog. Schuhputzhandschuh, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einer Banderole aus Papier verpackt, - annähernd rechteckig; mit einer abgerundeten Ecke, in den Abmessungen: ca. 16 cm x 13,5 cm, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Geweben aus Spinnstoffen, - an einer Längsseite umgeschlagen und an der anderen Längsseite sowie einer Schmalseite zusammengenäht (somit konfektioniert); an der anderen Schmalseite offen, so dass die Ware über die Hand gezogen werden kann, - an einer Längsseite mit einem angenähten gewebten Band als Aufhängeschlaufe versehen, - am unteren Rand gesäumt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll in Art eines Handschuhs getragen werden und dient als Reinigungshandschuh zur Schuhreinigung, - u. a. aufgrund der Verarbeitung ohne ausgearbeiteten Daumen keine Handschuhe der Position 6216. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen"

DE22712/12-1Issued by DEValid until 2019-01-16

Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), sog. Microfasertuch, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 18 cm x 15 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken Gewirken aus Spinnstoffen, - mit Schriftzügen bedruckt, - an den Rändern zackenförmig geschnitten, damit konfektioniert, - soll u. a. als Reinigungstuch für Brillen verwendet werden. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen"

DE19152/12-1Issued by DEValid until 2018-11-06

Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), sog. Wischtuch, Foto siehe Anlage, - quadratisch, in den Abmessungen von ca. 32 x 32 cm, - aus einfarbigen Gewirken aus lt. Etikett 80 % Polyester und 20 % Polyamid (beides Chemiefasern), - an allen Rändern gesäumt (somit konfektioniert). "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen"

DE13106/12-1Issued by DEValid until 2018-08-01

Andere konfektionierte Ware, sog. Microfasertuch mit Werbeanbringung, Foto siehe Anlage, - in rechteckiger Form, mit den Abmessungen: ca. 15 cm x 14 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken Gewirken aus laut Antrag 100% Chemiefasern (sog. Microfasern), - mit verschiedenen Schriftzügen und Motiven bedruckt, - an den Rändern zackenförmig geschnitten, damit konfektioniert, - soll u. a. als Reinigungstuch für Brillen verwendet werden. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen"

DE3629/11-1Issued by DEValid until 2017-03-31

Andere konfektionierte Ware, sog. Mikrofaser-Reinigungstuch, Fotos siehe Anlage, - aus 0,5 mm dicken, buntbedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Chemiefasern (sog. Microfasern), - von rechteckiger Form, mit den Abmessungen: etwa 18 cm x 15 cm, - an den Rändern zackenförmig geschnitten, damit konfektioniert, - soll als Reinigungstuch für Brillen, Bildschirme usw. verwendet werden. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE11121/09-2Issued by DEValid until 2015-09-10

Reinigungstuch (Bezug für Klappmoppwischer), sog. Microfaser Wischmopbezug (Artikel 203304-2) siehe Foto, - rechteckig, in den Abmessungen von 47 cm x 16 cm, - dreilagig miteinander vernäht (somit konfektioniert), - auf der Wischseite aus einfarbigen Plüschgewirken, mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Unterlage aus einfarbigen Geweben; alle Spinnstoffe laut Antrag 80% Polyester und 20% Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - an den beiden Schmalseiten sind zwei Zuschnitte aus Geweben so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - ohne Wischmopp-Rahmen; wird somit nicht vom Warenkreis der Position 9603 erfasst.

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Pos. 6307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6307.10 cover?

Code 6307.10 covers Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6307.10?

TARIC holds no third-country rate of its own for 6307.10. The rate follows from the declarable commodity code beneath it.

What is the HS code for 6307.10?

The first six digits form the HS code: 630710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6307.10 have?

6307.10 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6307.10 sit in the tariff?

6307.10 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6307.10?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.10, for example DE769/14-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6307.10 change?

6307.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

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Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.