Customs tariff code 8473.40.80: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 8473.40.80 covers Other. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
8473.40.80 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 84. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 8473.40.80
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 84NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF
- 8473Parts and accessories (other than covers, carrying cases and the like) suitable for use solely or principally with machines of headings 8470 to 8472
- 8473.40Parts and accessories of the machines of heading 8472
- 8473.40.80Other
From HS code to customs tariff code 8473.40.80
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bei den als Referenzpapier bezeichneten und durch Warenmuster veranschaulichten Waren handelt es sich um Erzeugnisse in verschiedenen Ausführungen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus in etwa rechteckig zugeschnittenen, spezifisch geformten flachen Erzeugnissen, mit verschiedenen Aussparungen und Abstufungen an den Enden/Seiten und verschiedenen Löchern und Aussparungen über die Fläche verteilt. Die Erzeugnisse bestehen aus beschichtetem Papier sowie Kunststoff und sind spezifisch hergerichtet zur Kalibrierung von Banknotenlesegeräten. Sie dienen demnach als erkennbares Zubehör, da sie in bestimmten Abständen die optischen Sensoren neu kalibrieren und die Banknotenlesegeräte dadurch zur weiteren Ausführung der Banknotenaufnahme geeignet machen. Die Waren werden als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Büromaschinenteil, sog. Ersatzklinge/-messer, in Form eines annähernd rechteckigen Blechzuschnittes mit den Abmessungen von etwa 62 x 9mm bzw. 26 x 9 mm. Das Erzeugnis weist eine spezifisch geformte Kopfseite und an einer Längsseite eine gezahnte Kante auf. Es wird in Klebeband-Tischabrollern eingesetzt und dient dort als Abreißkante. Die Ware wird als "Teil für Maschinen und Apparate der Position 8472, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Bei der als "Schneidwerk" für Büroaktenvernichter bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis, im Wesentlichen bestehend aus einem vormontierten Schneidwerk, welches aus zwei ineinanderlaufenden spiralförmigen Metallteilen besteht, die zusammen in einem Gehäuse aus unedlem Metall mit verschiedenen Schrauben und Bolzen verbaut sind und an den Außenseiten mit Zahnrädern, einem Magneten und einer Zugfeder versehen sind. Die Ware wird als erkennbares Teil in Aktenvernichtern eingesetzt und dient dort dem direkten Zerkleinern des Papieres. Die Ware ist als "Teil für Maschinen und Apparate der Position 8472, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung
Bei der als "Schneidwerk mit Motor" für Büroaktenvernichter bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis, im Wesentlichen bestehend aus einem vormontierten Schneidwerk, welches aus zwei ineinanderlaufenden spiralförmigen Metallteilen besteht, die zusammen in einem Gehäuse aus unedlem Metall mit verschiedenen Schrauben und Bolzen verbaut sind, Antriebsmechanik und einem Elektromotor mit einem mehrpoligen Anschlusskabel. Die Ware wird als erkennbares Teil in Aktenvernichtern eingesetzt und dient dort dem direkten Zerkleinern des Papieres. Die Ware ist als "Teil für Maschinen und Apparate der Position 8472, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" einzureihen.
Bei der als Getriebeabdeckung für Aktenvernichter bezeichneten Ware handelt es sich um ein nach technischer Zeichnung gefertigtes, in etwa trapezförmiges Spritzguss-Kunststoffteil, welches mit verschiedenen Bohrlöchern, Aussparungen und kreisrunden Einkerbungen versehen ist. Die Ware wird als erkennbares Ersatzteil in das Schneidwerk von Aktenvernichtern eingesetzt und dient dort am äußeren Ende des Getriebes dem Schutz und Abdeckung des Getriebes sowie zur Aufnahme von Zahnrädern. Das Erzeugnis wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Bei der als "CD-Sack mit Rahmen" bezeichneten Ware handelt es sich um ein optionales Zubehör für Aktenvernichter, im Wesentlichen bestehend aus je einem nach technischer Zeichnung gefertigten metallischen Rahmen aus Stahl und je einem in etwa quaderförmigen Sack aus Polyester. Beide Erzeugnisse können zusammen nachträglich in elektrische Aktenvernichter eingebaut werden und dienen dort dem Auffangen von Kunststoffschnipseln von geschredderten CD's. Aufgrund der spezifischen Abmessungen für verschiedene Produkte dieser Art, stellen sich die beiden Waren zusammen als erkennbares Zubehör für Aktenvernichter dar, da diese den Anwendungsbereich der Hauptware erweitern, indem die Kunststoffschnipsel von CD's getrennt zu den Papierschnipseln von Dokumenten aufgefangen werden können. Die Waren werden als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 3 Abbildungen
Kassetten-Modul, sog. CashBox für eine Banknotenbearbeitungsmaschine, - im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, in etwa quaderförmigen schwarzem Gehäuse mit einem blauen, aufklappbaren Deckel an der Seite, - mit verschiedenen Einprägungen und jeweils zwei runden Metallteilen an den Seiten, - innen mit einem Hohlraum und einem Federmechanismus ausgestattet, - in unterschiedlichen Ausführungen für verschiedene Modelle verfügbar, - dient als erkennbares Zubehör (Cashbox) für Banknotengeräte zur Aufbewahrung von Banknoten. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 3 Abbildungen
Kassettenmodul, sog. Wertschutzschrank, im Wesentlichen bestehend aus einem 434,6 x 772,6 x 874,6 mm großen Gehäuse aus Metall mit zum Teil mit Beton gefüllten Doppelwänden sowie spezifischen Aussparungen und Lochungen. Das 486,61 kg schwere Erzeugnis dient zu der Aufnahme und dem Schutz der Geldkassetten, des Geldverarbeitungsmechanismus und der Steuerung in Geldautomaten. Es ist erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Teil eines automatischen Banknotenausgabegerätes (Ware der Position 8472) bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Maschinen der Position 8472 bestimmt, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 8473 40 80: Die hierher gehörenden Adressplatten sind Platten, die in Adressiermaschinen verwendet werden und die die zu vervielfältigenden Adressen enthalten, und zwar eingeprägt, mit Schreibmaschinenschrift geschrieben oder ausgestanzt. Somit handelt es sich entweder um Metallplatten, Kunststoffplatten oder kleine gerahmte Platten (Karten, Schablonen) aus Pappe usw. Hierher gehören auch noch nicht geprägte, noch nicht beschriebene oder noch nicht ausgestanzte Adressplatten, sofern sie als Adressplatten für Adressiermaschinen erkennbar sind. Jedoch gehören Waren dieser Art aus Papier oder Pappe, d. h. kleine Schablonen, die in Papprahmen gefasst sind und dadurch in die Adressiermaschinen eingeführt werden können, zu Position 4816.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 8473.40.80 cover?
Code 8473.40.80 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 8473.40.80?
The third-country duty rate for 8473.40.80 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 8473.40.80?
The first six digits form the HS code: 847340. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 8473.40.80 have?
8473.40.80 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 8473.40.80 sit in the tariff?
8473.40.80 sits in this hierarchy: 84 NUCLEAR REACTORS, BOILERS, MACHINERY AND MECHANICAL APPLIANCES; PARTS THEREOF > 8473 Parts and accessories (other than covers, carrying cases and the like) suitable for use solely or principally with machines of headings 8470 to 8472 > 847340 Parts and accessories of the machines of heading 8472. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 8473.40.80?
Yes. The EBTI database holds decisions on 8473.40.80, for example DEBTI39182/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 8473.40.80 change?
8473.40.80 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.