Customs tariff code 8716.90.30.00: Bodies
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 8716.90.30.00 covers Bodies. The third-country duty rate is 1.7 %, plus import VAT.
8716.90.30.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 87. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 8716.90.30.00
- Third-country duty
- 1.7 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 6
Where this code sits in the tariff
- 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 8716Trailers and semi-trailers; other vehicles, not mechanically propelled; parts thereof
- 8716.90Parts
- 8716.90.30Bodies
- 8716.90.30.00Bodies
From HS code to customs tariff code 8716.90.30.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 1.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Verdecke (Bodies), Foto siehe Anlage, - unvollständige Aufbauten (ohne Metallgestelle); weisen jedoch bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von vollständigen Aufbauten auf, - aus Polyester und PP, - mit verschiedenen Abmessungen, - werden auf dem Metallgestell von Fahrradanhängern angebracht, - dienen bei der Fahrt dem Schutz vor Insekten oder Steinen bzw. dem Schutz des Transportgutes, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten"
Verdecke (Bodies), Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - unvollständige Aufbauten (ohne Metallgestelle); weisen jedoch bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von vollständigen Aufbauten auf, - - aus Polyester, PP und PVC, - - mit verschiedenen Abmessungen, - - werden auf dem Metallgestell von Fahrradanhängern angebracht, - - dienen bei der Fahrt dem Schutz des Kindes vor Insekten oder Steinen, - - mit einem Stofftunnel und einer verschließbaren Innentasche, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten"
Verdecke (Bodies), Foto siehe Anlage, - unvollständige Aufbauten (ohne Metallgestelle); weisen jedoch bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von vollständigen Aufbauten auf, - aus Polyester, PP und PVC, - mit verschiedenen Abmessungen, - werden auf dem Metallgestell von Fahrradanhängern angebracht, - dienen bei der Fahrt dem Schutz des Kindes vor Insekten oder Steinen, - mit einem Stofftunnel und einer verschließbaren Innentasche, - aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. „Teile von nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, Aufbauten“
Erkennbares Karosserieteil eines Anhängers sog. Rungen im Wesentlichen bestehend aus einem Schienensystem aus Metall, das am unteren Ende eine spezielle Befestigungsvorrichtung mit einem Sicherungshebel und am oberen Ende einen sog. Laufwagen besitzt. Die Rungen haben eine Länge von 2380 mm bis 3237 mm, sie können in unterschiedlichen Längen vorkommen und sind zum Teil höhenverstellbar. Die Rungen werden in speziellen Lagern (nicht Gegenstand der vZTA) verankert und ermöglichen einen Aufbau hauptsächlich auf der Ladefläche eines Anhängers oder LKW's. Sie werden z.B. zum Transport von Holz oder zum Herstellen eines Planenaufbaus benötigt. Ein Hauptverwendungszweck in Bezug auf die Verwendung der Ware auf einem Anhänger oder LKW ist nicht feststellbar. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.
Erkennbares Karosserieteil eines Anhängers sog. Ladebalken im Wesentlichen bestehend aus, einem Schienensystem aus Aluminiumlegierung mit rechteckigem Querschnitt, das an beiden Seiten mit speziellen, ausziehbaren Endstücken aus Stahl versehen ist. Die Ladebalken haben eine Länge von 2400 mm bis 2670 mm und ein Querschnittsmaß von 66 x 83 mm. Sie besitzen eine Tragfähigkeit von 900 kg bis 1350 kg. Die Ladebalken werden in sog. Ankerschienen (nicht Gegenstand der vZTA) eingehakt und ermöglichen das Einfügen einer zweiten Ladefläche oberhalb der ursprünglichen Ladefläche hauptsächlich bei Anhängern oder LKW. Die Ladebalken können auch zur Ladungssicherung verwendet werden. Ein Hauptverwendungszweck in Bezug auf die Verwendung der Ware auf einem Anhänger oder LKW ist nicht feststellbar. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.
Erkennbares Karosserieteil eines Anhängers sog. Zwischenwandverschluss im Wesentlichen bestehend aus einem Schienensystem aus Metall (laut Antragsangaben Aluminium oder Stahl), das an beiden Enden eine spezielle Befestigungsvorrichtung mit Klemmhebel besitzt. Der Zwischenwandverschluss hat eine einstellbare Länge von ca. 2400 mm bis 2700 mm sowie einen rechteckigen Querschnitt von 125 x 30 mm. Der Zwischenwandverschluss wird rechtwinklig auf Bordwände oder das Spriegelgestell von Pritschenfahrzeugen oder Anhängern geklemmt. Die Ware dient hauptsächlich zur Unterteilung der Ladefläche in unterschiedliche Ladezonen. Ein Hauptverwendungszweck in Bezug auf die Verwendung der Ware auf einem Anhänger oder LKW ist nicht feststellbar. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 8716.90.30.00 cover?
Code 8716.90.30.00 covers Bodies. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 8716.90.30.00?
The third-country duty rate for 8716.90.30.00 is 1.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 8716.90.30.00?
The first six digits form the HS code: 871690. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 8716.90.30.00 have?
8716.90.30.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 8716.90.30.00 sit in the tariff?
8716.90.30.00 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8716 Trailers and semi-trailers; other vehicles, not mechanically propelled; parts thereof > 871690 Parts > 87169030 Bodies. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 8716.90.30.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 8716.90.30.00, for example DEBTI14652/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 8716.90.30.00 change?
8716.90.30.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.