Customs tariff code 9003.11.00.00.0: Fassungen, aus Kunststoffen
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9003.11.00.00.0 covers Fassungen, aus Kunststoffen. The third-country duty rate is 2.2 %, plus import VAT.
9003.11.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 90. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9003.11.00.00.0
- Third-country duty
- 2.2 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 9003.11.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.2 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Sog. Skibrillenkörper, im Wesentlichen bestehend aus einem den Großteil des Gesichts bedeckenden, gewölbten, flexiblen Kunststoffrahmen mit Belüftungssystem und Durchführungsschlitzen für ein Skibrillen-Halteband (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient als Fassung der Aufnahme einer durchgehenden, gewölbten Schutzscheibe aus Kunststoff und eines Skibrillen-Haltebandes (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Skibrille dient dann zum Schutz der Augen vor Sonnenstrahlung, Kälte, Wind, Schnee usw. beim Ski- bzw. Snowboardfahren. Die Ware wird als „Brillenfassung, aus Kunststoffen“ eingereiht.
Sog. Skibrillenkörper mit Schaumstoffauflage, im Wesentlichen bestehend aus einem den Großteil des Gesichts bedeckenden, gewölbten, flexiblen Kunststoffrahmen mit Belüftungssystem, Durchführungsschlitzen für ein Skibrillen-Halteband und einer innen liegenden Schaumstoffpolsterung (zur äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient als Fassung der Aufnahme einer durchgehenden, gewölbten Schutzscheibe aus Kunststoff und eines Skibrillen-Haltebandes (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Skibrille dient dann zum Schutz der Augen vor Sonnenstrahlung, Kälte, Wind, Schnee usw. beim Ski- bzw. Snowboardfahren. Die Ware wird als „Brillenfassung, aus Kunststoffen“ eingereiht.
Sog. „optical insert“ im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Kunststoff (B x H ca.: 14,0 x 4,7 cm) ohne Brillenbügel, mit nicht optisch bearbeiteten Kunststoffgläsern eingesetzt. Die Kunststoffgläser werden von einem Optiker mit Gläsern mit entsprechender Sehstärke ersetzt. Die Fassung dient der Aufnahme korrigierender Gläser und anschließendem Einsatz in eine spezielle Schutzbrille (als Zubehör für Sportbrillen), welche somit als Korrektionsbrille nutzbar ist. Zum Einsetzen in eine Schutzbrille verfügt die Fassung über eine Halterung, die am Nasenbügel montiert ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. optical insert, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Kunststoff (B x H ca.: 11,1 x 3,2 cm) ohne Brillenbügel, ohne Nasenbügel und mit nicht optisch bearbeiteten Kunststoffgläsern eingesetzt. Die Kunststoffgläser können durch einen Optiker mit Gläsern mit entsprechender Sehstärke ausgetauscht werden. Die Fassung dient der Aufnahme korrigierender Gläser und anschließendem Einsatz in eine spezielle Schutzbrille (als Zubehör für Sportbrillen), welche somit als Korrektionsbrille nutzbar ist. Zum Einsetzen in eine Schutzbrille verfügt die Fassung über mehrere Verbindungselemente. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. „optical insert“, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Kunststoff (B x H ca.: 10,4 x 3,7 cm) ohne Brillenbügel, mit Nasenbügel und mit nicht optisch bearbeiteten Kunststoffgläsern eingesetzt. Die Kunststoffgläser können durch einen Optiker mit Gläsern mit entsprechender Sehstärke ausgetauscht werden. Die Fassung dient der Aufnahme korrigierender Gläser und anschließendem Einsatz in eine spezielle Schutzbrille (als Zubehör für Sportbrillen), welche somit als Korrektionsbrille nutzbar ist. Zum Einsetzen in eine Schutzbrille verfügt die Fassung über eine Halterung, die am Nasenbügel montiert ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. Skibrillenkörper mit Schaumstoffauflage, im Wesentlichen bestehend aus einem den Großteil des Gesichts bedeckenden, gewölbten, flexiblen Kunststoffrahmen mit Belüftungssystem, Durchführungsschlitzen für ein Skibrillen-Halteband und einer innen liegenden Schaumstoffpolsterung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient als Fassung der Aufnahme einer durchgehenden, gewölbten Schutzscheibe aus Kunststoff und eines Skibrillen-Haltebandes (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Skibrille dient dann zum Schutz der Augen vor Sonnenstrahlung, Kälte, Wind, Schnee usw. beim Ski- bzw. Snowboardfahren. Die Ware wird als „Brillenfassung, aus Kunststoffen“ eingereiht.
Sog. Skibrillenkörper, im Wesentlichen bestehend aus einem den Großteil des Gesichts bedeckenden, gewölbten, flexiblen Kunststoffrahmen mit Belüftungssystem und Durchführungsschlitzen für ein Skibrillen-Halteband. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient als Fassung der Aufnahme einer durchgehenden, gewölbten Schutzscheibe aus Kunststoff und eines Skibrillen-Haltebandes (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Skibrille dient dann zum Schutz der Augen vor Sonnenstrahlung, Kälte, Wind, Schnee usw. beim Ski- bzw. Snowboardfahren. Die Ware wird als „Brillenfassung, aus Kunststoffen“ eingereiht.
Brillenfassung mit Clip-On (Abbildung siehe Anlage) in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer ca. 13,5 x 3,7 x 15 cm (L x B x T) großen Brillenfassung (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung) mit einem braunen Rahmen aus Kunststoff mit eingesetzten Dummy-Kunststoffgläsern, welche weder eine schützende noch eine optische Funktion haben und später durch optische Gläser ersetzt werden, sowie Kunststoffbügeln und - einem ca. 13,5 x 3,5 cm (L x B) großen Sonnenschutzvorhänger sog. Clip-On mit polarisierenden, getönten Kunststoffgläsern. Die Zusammenstellung ist in einer Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Brillenfassung aus Kunststoff" eingereiht.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fassungen und Teile davon, für Brillen und andere Waren der Pos. 9004 (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Diese Waren sind im Allgemeinen aus unedlen Metallen, Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, Kunststoffen, Schildpatt oder Perlmutter. Sie können auch aus Leder, Gummi oder sogar aus Gewebe sein, insbesondere, wenn es sich um Fassungen für Spezialbrillen handelt. Zu den Teilen von Fassungen gehören Brillenbügel und die Teile zum Befestigen dieser Bügel, Scharniere, Gläserfassungen, Brücken, Stege, Federvorrichtungen für Klemmer, Handgriffe für Stielbrillen usw. Schrauben, Kettchen (ohne Befestigungsvorrichtung) und Federn aus unedlen Metallen gelten nicht als Teile von Fassungen und sind nach ihrer eigenen Beschaffenheit einzureihen (s. Anmerkung 1 f) zu diesem Kapitel). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.09.2015, 4 K 206/14: Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden Warenrohlings - Konische Titanstäbe sog. Reduzierbügel keine unfertigen Teile von Brillenfassungen Leitsatz 1. Unfertige Waren müssen die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweisen (AV 2a) KN) (Rn.29) (Rn.30). 2. Soweit die Erläuterung Nr. 03.1 zur AV 2 a) HS die AV 2 a) auf Warenrohlinge für anwendbar erklärt, bedeutet dies lediglich, dass Rohlinge unfertige oder unvollständige Waren sind. Rohlinge müssen daher auch die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware im Sinne der AV 2 a) KN aufweisen, um wie diese Waren behandelt zu werden (Rn.29) (Rn.30). Orientierungssatz 1. Konische Titanstäbe sog. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9003.11.00.00.0 cover?
Code 9003.11.00.00.0 covers Fassungen, aus Kunststoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9003.11.00.00.0?
The third-country duty rate for 9003.11.00.00.0 is 2.2 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9003.11.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 900311. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9003.11.00.00.0 have?
9003.11.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9003.11.00.00.0 sit in the tariff?
9003.11.00.00.0 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9003 Frames and mountings for spectacles, goggles or the like, and parts thereof > 900311 Of plastics. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9003.11.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9003.11.00.00.0, for example DEBTI23596/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9003.11.00.00.0 change?
9003.11.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.