Customs tariff code 9503.00.49.90: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9503.00.49.90 covers Other. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
9503.00.49.90 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 9503.00.49.90
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9503Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.49Other
- 9503.00.49.90Other
From HS code to customs tariff code 9503.00.49.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Jouet pour bébé ou enfant en bas âge, se présentant sous la forme d'un doudou mouchoir, confectionné majoritairement en polyester et minoritairement en coton. Il est composé d'une tête rembourrée, représentant un animal (lapin ou ours, selon le modèle), et d'un corps plat (non rembourré). Cet article est emballé individuellement dans un polybag. Il se décline en 4 modèles.
A termék matt zöld színű, tömör szerkezetű, nem kitömött, kissé puha, babáknak szánt rágóka. A minta felső része béka fejet ábrázol, alsó része 65 mm átmérőjű, lyukas közepű karika, melynek hátsó oldala fehér pöttyökkel díszített. A minta nagy része sima felületű, néhol mélyedések, kiemelkedő részek találhatóak rajta. A termék könnyen megfogható, többféle rágófelületének köszönhetően segít enyhíteni a kellemetlen feszülést a kisbabák fogínyében, enyhíti a fogzás fájdalmait. Masszírozni tudja a fájdalmas ínyt a fogzás különböző szakaszaiban, nyugtató hatású. A termék poliizoprén anyagból áll.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen darstellend, - vollständig aus Kunststoff gefertigt; somit ungefüllt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit einem Gesicht bedruckt sowie mit einem ausgeformten Haarbüschel versehen, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 18 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25566/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25566/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen darstellend, - vollständig aus Kunststoff gefertigt; somit ungefüllt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 3 , 9 x 5 , 7 cm (Breite inklusive Ohren 6 , 2 cm), - auf der Schauseite mit zwei Augen, einer Lippe und zwei Zähnen bedruckt sowie mit zwei ausgeformten Ohren versehen, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit zwei Spielkarten (DEBTI-25654/26-2) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Spielkarten nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Jouet représentant des animaux ou des créatures non humaines, en matières plastiques. La figurine représente le buste et la tête d'un personnage de dessin animé (5 x 2 cm). Cette partie supérieure repose sur un bâtonnet plat imitant le bois, lui-même fixé sur un petit socle arrondi blanc évoquant un nuage de neige ou de crème fouettée.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen darstellend, - vollständig aus Kunststoff gefertigt; somit ungefüllt, - mit einem Körper samt quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo versehen ist, - in den Abmessungen von ca. 3 , 9 x 6 x 5 , 7 cm, - auf der Schauseite mit zwei Augen, einer Nase und einem Mund bedruckt sowie mit ausgeformten Haaren und Ohren versehen, - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfachst gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit 17 Bilddruck-Aufklebern (DEBTI-25574/26-2) und sechs Schriftzug-Aufklebern (DEBTI-25574/26-3) in einem bunt bedruckten Pappkarton aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung scheidet aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs aus. Ebenso kommt eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aufgrund der Anzahl der Aufkleber nicht in Betracht. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Spielzeug - ein nicht menschliches Wesen darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt, ungefüllt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 4 x 4 , 1 x 5 , 4 cm - auf der Schauseite mit zwei Augen, einem Mund mit Zähnen sowie grünen Flecken bedruckt - mit zwei ausgeformten Ohren - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Wesen ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 18 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (siehe DEBTI-25579/26-2 und -3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Diese Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Spielzeug - ein nicht menschliches Wesen darstellend - vollständig aus Kunststoff gefertigt, ungefüllt - mit einem Körper mit quadratischer Grundfläche, der an der Oberseite keilförmig zuläuft und mit einem Logo einer Restaurantkette versehen ist - in den Abmessungen von ca. 6 , 5 x 5 , 4 x 3 , 9 cm - auf der Schauseite mit zwei großen, runden Augen, Nase, Mund und roten Wangen bedruckt - mit zwei ausgeformten Ohren - an der Rückseite mit einem einklappbaren, einfach gearbeiteten Karabinerhaken aus Kunststoff ausgestattet - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Das Wesen ist gemeinsam mit sechs Stickerbögen mit insgesamt 17 Bilddruckaufklebern und sechs Schriftzugaufklebern (siehe DEBTI-25567/26-2 und -3) in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 auf Grund der Anzahl der Aufkleber aus. Die Waren sind somit getrennt nach eigener Beschaffenheit einzureihen. Diese Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Notes that govern this classification
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9503.00.49.90 cover?
Code 9503.00.49.90 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9503.00.49.90?
The third-country duty rate for 9503.00.49.90 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9503.00.49.90?
The first six digits form the HS code: 950300. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9503.00.49.90 have?
9503.00.49.90 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9503.00.49.90 sit in the tariff?
9503.00.49.90 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9503 Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030049 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9503.00.49.90?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9503.00.49.90, for example FRBTIFR-BTI-2026-05177. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9503.00.49.90 change?
9503.00.49.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.