Customs tariff code 9503.00.99: Dreiräder, andere, andere, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9503.00.99 covers Dreiräder, andere, andere, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
9503.00.99 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 9503.00.99
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9503Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.99Dreiräder, andere, andere, andere
From HS code to customs tariff code 9503.00.99
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Spielzeug in Form eines stilisierten Schnullers, bestehend aus - einem Schnuller mit Griffring, der als Beißring gearbeitet ist - in den Abmessungen von ca. 10 x 12 x 7 cm -- mit einem Schnullerschild und Mundstück aus Spinnstoffen -- in dem Mundstück befindet sich eine Quietsche -- außen auf dem Schnullerschild ist ein Bärenkopf aus Spinnstoffen angenäht und daran ein Beißring - der Beißring besteht aus weißem Kunststoff oder Kautschuk, ist im unteren Bereich perlenförmig verdickt und hat einen Durchmesser von ca. 6 , 5 cm - am oberen Rand des Schnullerschildes ist ein textiler Aufhänger angenäht und daran abnehmbar ein brärenkopfförmiger Aufhänger aus Kunststoff - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - dient der spielerischen Unterhaltung von Babys - in einer Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Schuller den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware; beim Schnuller bestimmt der Spinnstoff auf Grund des Umfangs den Charakter. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 genanntes Spielzeug, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um zwei Weichen, - in den Abmessungen von ca. 16 x 9 , 5 x 1 , 2 cm, - überwiegend aus Holz gefertigt, - mit einer beweglichen Stellplatte aus Kunststoff, - an den Enden mit runden Aussparungen oder kugelförmigen Verbindern aus Kunststoff versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Die Weichen sind aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich dazu bestimmt, als Zubehör für Spielzeugzüge zu dienen. Da diese Weichen sowohl für elektrische als auch für von Hand zu führende Eisenbahnen unterschiedlicher stofflicher Beschaffenheit geeignet sind, sind sie nicht erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich für eine bestimmte Spielzeugeisenbahn bestimmt. Somit hat die Einreihung der Weichen innerhalb der Position 9503 nach eigener stofflichen Beschaffenheit zu erfolgen. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Holz den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasst" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um einen Gleisübergang, - in den Abmessungen von ca. 18 x 12 x 4 cm (L x B x H), - überwiegend aus Holz gefertigt, - mit zwei Spurvertiefungen für Spielzeugeisenbahnen, - mit zwei Schranken versehen, die nach oben festgestellt werden können und jeweils einen Magneten aufweisen, der in Richtung der Eisenbahnspur zeigt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Sind die Schranken hochgeklappt und eine Spielzeugeisenbahn mit magnetischen Rädern fährt vorbei, lösen sich die Schranken und fallen runter. Der Gleisübergang ist aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich dazu bestimmt, als Zubehör für Spielzeugzüge zu dienen. Da die Ware sowohl für elektrische als auch für von Hand zu führende Eisenbahnen unterschiedlicher stofflicher Beschaffenheit geeignet ist, ist sie nicht erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich für eine bestimmte Spielzeugeisenbahn bestimmt. Somit hat die Einreihung des Erzeugnisses innerhalb der Position 9503 nach eigener stofflichen Beschaffenheit zu erfolgen. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Holz den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasst" eingereiht.
Spielzeug aus anderen Stoffen als Kunststoff in Form von Stecktürmen in zwei verschiedenen Ausführungen - jeweils mit einer Höhe von ca. 17 , 5 cm - mit einem Holzständer mit einer runden Bodenplatte (Ø10 cm, 23 mm dick) und mit einem Holzstab mit oben abgerundetem Ende, - ringförmigen Steckelementen -- einem Holzring mit einem Durchmesser von ca. 7 , 5 cm, 17 mm dick -- einem Ring aus farbigen Holzperlen mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, auf eine elastische Schnur gefädelt -- einem Ring aus farbigen Holzperlen mit einem Durchmesser von ca. 7 cm, auf eine elastische Schnur gefädelt -- einem Holzring mit einem Durchmesser von ca. 8 , 3 cm, 1 cm dick -- einem Bürstenring mit einem Durchmesser von ca. 8 , 5 cm -- einem Ring aus mehreren Lagen roten Gewirken, Ø ca. 7 cm -- einem verknotetem. gepolsterten Gewirkestrang, ca. 33 cm lang und mit einem Durchmesser von bis zu 2 cm - die Einzelpackung ist als Warenzusammenstellung in einem roten, gefütterten Aufbewahrungsbeutel mit Zugkordel und Anleitung in einer Kunststoffhülle für den Einzelverkauf aufgemacht - die Dreierpackung enthält zusätzlich folgende Steckelemente -- einen weißen Holzring mit einem Durchmesser von ca. 5 , 7 cm, 7 mm dick -- einen Ring aus weißen Holzperlen mit einem Durchmesser von ca. 7 , 5 cm, auf eine elastische Schnur gefädelt -- einen ringförmigen Gewirkezuschnitt mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, mit einem innenliegenden, elastischen Band -- einen Spinnstoffring aus Gewirken mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, der mit Knisterfolie sowie Kügelchen gefüllt ist - die Dreierpackung ist als Warenzusammenstellung mit einem Aufbewahrungskorb- und einem einfachen Zugbeutel aus Spinnstoff mit Anleitung in einer Kunststoffhülle für den Einzelverkauf aufgemacht - die Elemente sollen sensorisch untersucht und auf den Ständer gestapelt werden - dient der spielerischen Unterhaltung von Kleinkindern. Auf Grund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Stecktürme den Charakter der Warenzusammenstellungen. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 genannt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes, stabförmiges, ca. 27 , 5 cm langes Spielzeug. Die Ware besteht aus einer Litze aus Draht aus unedlen Metallen, die am unteren Ende mit einem tropfenförmigen Griff aus Kunststoffen und am oberen Ende mit einem stilisierten, roten Stern aus klarsichtigen Kunststoffen versehen ist. Auf den Draht sind insgesamt sieben Kugeln aus Holz und zwei ballähnliche Elemente aus Streifen aus metallisierter Kunststofffolie aufgereiht. Durch Auf- und Abbewegung der unteren, spindelförmigen Holzkugel werden die Elemente aus Kunststofffolie in eine Drehung versetzt. Dadurch scheinen die Folienstreifen zu schimmernden Wirbelkugeln zu werden, die optisch Seifenblasen ähneln. Die Ware dient der Unterhaltung von Personen und ist auf einer bunt bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach ergänzenden Angaben der Antragstellerin besteht die Ware überwiegend aus anderen Stoffen als Kunststoff. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasst" einzureihen.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt sich um ein Spielzeug für Babys in Form einer sog. Kinderwagenkette als zusammengesetzte Ware. Die Ware besteht aus einem doppellagig zusammengenähten Spinnstoffband auf das drei verschiedene Spielelemente aufgenäht sind. Das Band ist an einem Ende zu einer Schlaufe gelegt und vernäht und am anderen Ende mit einer teilweise offen gestalteten Aufhängeöse aus grauem Kunststoff versehen (dient z.B. zur Befestigung an einem Kinderwagen-/bettchen). Bei den Spielelementen handelt es sich mittig um ein Spieltier in Form einer Biene aus gelb-schwarz gestreiftem Spinnstoff (Plüsch) mit einer Länge von ca. 9 cm und einem Durchmesser von ca. 5 cm, deren Körper mit weichem Material befüllt ist. Die jeweils ca. 4 cm großen Flügel aus weißem Plüsch sind ungefüllt. Die Biene ist am stilisierten Kopf mit einem aufgestickten Gesicht und zwei Fühlern aus Spinnstoffkordeln verziert. In ihrem Körper befindet sich ein Rasselelement. Am Band rechts und links neben dem Spieltier befinden sich zwei weitere Spielzeuge in Form von stilisierten, ca. 8 cm großen Blumen (Blüten) aus gelbem und weißem Plüsch, die flach gestaltet und innen mit Knisterfolie bestückt sind. Die weiße Blüte ist zusätzlich mit einem Schriftzug bestickt. Ein charakterverleihender Bestandteil kann nicht ermittelt werden, so dass die Ware gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c) der zuletzt genannten, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (9503 0041 /9503 0099) zuzuweisen ist. Zolltarifrechtlich liegt "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasstes Spielzeug, nicht aus Holz handgearbeitet" vor.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt sich um ein Spielzeug für Babys. Die zusammengesetzte Ware ist mit einer spiralförmigen Halterung ausgestattet, so dass sie an verschiedenen Gegenständen (z.B. einem Kinderbett oder einer Babyschale) befestigt werden kann. Die Halterung ist aus weißem Spinnstoff (Plüsch) zusammengenäht, mit schwarzen Streifen und Punkten bedruckt und innen mit weichem Material gefüllt. An einem Ende befindet sich ein ausgestalteter Hundekopf (Dalmatiner) aus demselben Material mit aufgesticktem Gesicht und ausgeformten Ohren versehen, so dass der Eindruck entsteht, die Halterung sei der gewundene Körper des Tieres. An der Halterung sind jeweils durch ein angenähtes Band zwei weitere Spielelemente in Form eines flachen Kreises aus Plüsch mit abnehmbarem "Spiegel" (aus Kunststofffolie) und eine Wolke aus Plüsch mit integrierter Rassel befestigt. Die "Spirale" dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Babys. Ein charakterverleihender Bestandteil kann nicht ermittelt werden, so dass die Ware gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c) der zuletzt genannten, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (9503 0041 /9503 0099) zuzuweisen ist. Zolltarifrechtlich liegt "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasstes Spielzeug, nicht aus Holz handgearbeitet" vor.
Spielzeug aus Spinnstoff - mit zwölf ca. 7 , 5 x 7 cm großen Karten aus Spinnstoffen -- mit Außenseiten aus Gewirken, die mit einem Vliesstoff unterlegt sind und als Füllung eine dünne Polsterlage aus Schaumkunststoff enthalten; sie sind an den Rändern zusammengenäht - auf einer Seite mit einem Tier auf einem farbigen Untergrund, auf der anderen Seite einheitlich mit einem farbigen Muster bedruckt - ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Es handelt sich nicht um ein Gesellschaftsspiel (Memory), da jedes Kartenmotiv nur einmal vorhanden ist. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0095 erfasstes Spielzeug, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.
Notes that govern this classification
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9503.00.99 cover?
Code 9503.00.99 covers Dreiräder, andere, andere, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9503.00.99?
The third-country duty rate for 9503.00.99 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9503.00.99?
The first six digits form the HS code: 950300. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9503.00.99 have?
9503.00.99 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9503.00.99 sit in the tariff?
9503.00.99 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9503 Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9503.00.99?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9503.00.99, for example DEBTI26688/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9503.00.99 change?
9503.00.99 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.