Customs tariff code

Customs tariff code 9504.50.00.00.0: Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 9504.50.00.00.0 covers Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

9504.50.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
9504.50.00.00.0
Third-country duty
0 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 9504Video game consoles and machines, table or parlour games, including pintables, billiards, special tables for casino games and automatic bowling equipment, amusement machines operated by coins, banknotes, bank cards, tokens or by any other means of payment
  3. 9504.50Video game consoles and machines, other than those of subheading 9504 30
  4. 9504.50.00.00.0Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

From HS code to customs tariff code 9504.50.00.00.0

HS code9504.506 digits, uniform worldwide
CN code9504.50.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code9504.50.00.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code9504.50.00.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Compliance regimes on this code

Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.

Possible dual-use control codes

Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.

  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:

Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.

Binding tariff information for this code

DEBTI39480/25-1Issued by DEValid until 2028-11-02

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer tragbaren, kabellosen Videospielkonsole, - - bestehend aus einem ca. 17,5 x 10 x 1,4 cm (L x H x B) großen Gehäuse aus Kunststoff, - - mit einem ca. 7 Zoll großen, fest eingebauten OLED Bildschirm mit Touchscreen, - - mit Ein-/Ausschalter, einem Steckfach für Spielmodule, einem USB-C Anschluss, einer Kopfhörerbuchse und einem MicroSD-Speicherkartenslot, - - mit eingebauten Lautsprechern und Akku, - - an den Schmalseiten mit je einer Schiene zum Aufstecken der Controller, - - an der Rückseite mit einem herausklappbaren Aufstellfuß versehen, - zwei Controllern (erkennbares Teil bzw. Zubehör für die Konsole), - - annähernd quaderförmig, mit einer halbrund geformten Längsseite, - - mit einem analogen Controlstick, einem Steuerkreuz, zwei Schultertasten, zwei seitlich angebrachten Tasten und sechs Knöpfen auf der Oberseite versehen, - - mit einem Infrarot-Sensor, - - kann wahlweise seitlich an den Schmalseiten der Konsole, an zwei schienenähnlichen Seitenteilen oder alleine verwendet werden, - zwei schienenähnlichen Seitenteilen, auf einer Seite mit einer Einschubleiste für den Controller, auf der anderen Seite mit zwei Bedienknöpfen, -- auf der unteren Schmalseite mit einer Handschlaufe aus Spinnstoffen mit einem Kordelzugstopper aus Kunststoff ausgestattet, - einer annähernd H-förmigen Ladeschale aus Kunststoff, mittig mit einem quaderförmigen Anschlussstück, an denen beidseitig jeweils ein Controller eingeschoben werden kann, - einer quaderförmigen, speziell geformten Ladestation für die Spielkonsole, auf der Rückseite mit vier Anschlüssen (AC-Adapter, USB, HDMI-Out, LAN) ausgestattet, - einem HDMI-Kabel zum Anschließen an einen externen Bildschirm, - einem Netzteil mit USB-C Stecker, - in einer bunt bedruckten Pappbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Videospielkonsole kann sowohl im "TV-Modus" als auch im "Tisch- bzw. Handheld-Modus" verwendet werden. Die Konsole und die Controller sind mit Motiven eines bestimmten Videospiels versehen. Im Hinblick auf den Umfang, den Wert und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Videospielkonsole und die Controller den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere als in der Unterposition (HS) 9504 30 genannte Videospielkonsolen" eingereiht.

DEBTI37750/25-1Issued by DEValid until 2028-10-26

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine tragbare, batteriebetriebene Videospielkonsole mit folgender Ausstattung: - mit einem Gehäuse aus Kunststoff mit den Abmessungen von ca. 9,1 cm x 20,8 cm x 1,4 cm (L x B x H) und einem Gewicht von ca. 275 g - mit einem 5,5-Zoll-LCD-Bildschirm mit integrierter Touchpad-Funktion - auf der Vorderseite mit einem Steuerkreuz, einem Plus- / und einem Minus-Knopf, vier weiteren, mit A/B/X/Y beschrifteten Knöpfen, einem rechten und einem linken Stick, einem Aufnahme- sowie einem Home-Knopf mit Ein-/Ausschalter - an den oberen Ecken mit einer L- bzw. einer R-Taste - an der oberen Schmalseite mit einem An-/Ausschalter, Lautstärketasten, einer Kopfhörerbuchse sowie einem Software-Kartenschlitz - an der unteren Schmalseite mit einem microSD-Card-Steckplatz, einem USB Type-C-Anschluss sowie zwei Auslässen für die integrierten Lautsprecher - gemeinsam mit einem Netzteil als Warenzusammenstellung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "eine andere als in der Unterposition 9504 30 genannte Videospielkonsole".

DEBTI51332/24-1Issued by DEValid until 2027-12-08

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein kabelloses Gamepad, - bestehend aus einem ergonomisch geformten Kunststoffgehäuse, - mit acht Knöpfen, zwei Analog-Sticks, einem Steuerkreuz sowie vier Schultertasten, - mit einem USB-C Anschluss zum Aufladen der internen Batterie, - mit einer NFC-Schnittstelle, - erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer speziellen Videospielkonsole bestimmt, - in Warenzusammenstellung mit einem USB-C Kabel, - gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem bedruckten Pappkarton verpackt (lt. zusätzlichen Angaben). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung bestimmt das Gamepad den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9503 5000 bestimmt" eingereiht.

DEBTI37050/24-1Issued by DEValid until 2027-10-03

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Zubehör für eine bestimmte Videospielkonsole, - bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff in den Abmessungen von ca. 337 x 150 x 95 mm und einem Gewicht von ca. 540 g, - mit einem 8-Zoll-LCD-Bildschirm (Auflösung 1920 x 1080p), - an den Schmalseiten mit ergonomisch geformten, einem Videospielcontroller nachempfundenen Griffen, die mit verschiedenen Bedienelementen versehen sind (u. a. zwei Analogsticks, Tastenkreuz, Kreis-, Viereck-, X- und Dreiecktaste, vier Triggertasten), - mit eingebautem Lautsprecher und Mikrofon, - mit eingebautem Akku und WLAN-Modul, - in Warenzusammenstellung mit einem USB-C Kabel, - gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Das Zubehör ist dazu bestimmt, über ein WLAN-Netzwerk mit der entsprechenden Videospielkonsole verbunden zu werden, um diese ferzusteuern. So werden die von der Konsole generierten Video- und Tonsignale über die Netzwerkverbindung an das Zubehör geschickt und über den integrierten Bildschirm dargestellt, der Benutzer kann über die integrierten Knöpfe die Konsole bedienen. Die Ware ist nicht in der Lage, eigenständig Computerspiele wiederzugeben und ist ausschließlich für die Verwendung mit der entsprechenden Videospielkonsole bestimmt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung bestimmt das Zubehör den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9504 5000" eingereiht.

DEBTI43711/22-1Issued by DEValid until 2026-01-08

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Videospielkonsole, - - bestehend aus einem unregelmäßig geformten Kunststoffgehäuse, - - in den Abmessungen von ca. 10,4 x 39 x 26 cm (B x H x T), - - mit einem Laufwerk ausgestattet, - - an der Vorderseite mit einem Ein- / Ausschalter, einer Auswurftaste für das Laufwerk, Kontroll-Leuchtdioden sowie einem USB-A und einem USB-C Anschluss ausgestattet, - - auf der Rückseite mit einem HDMI-Ausgang, einem LAN-Eingang, zwei USB-A sowie einem USB-C Anschluss und einem Netzteilanschluss versehen, - - auf der Vorder- und Rückseite großflächig mit Lüftungsschlitzen versehen, - - im Inneren mit einem Prozessor, Arbeitsspeicher und weiteren Speicherbausteinen ausgestattet, - - im Wesentlichen dazu bestimmt, Videospiele über das Laufwerk oder den integrierten Speicher auf einen externen Bildschirm abzuspielen, - einem Controller, - - bestehend aus einem ergonomisch geformten Kunststoffgehäuse, - - mit unterschiedlichen Bedienelementen wie Knöpfen, Steuerkreuz, Joysticks, Schultertasten und einem "Touchpad", - - samt eingebauten Mikrofon, Lautsprecher, Leuchtdioden und Bewegungssensor, - - kann sowohl für die Videospielkonsole als auch für andere Geräte genutzt werden, - einem spezifisch geformten Standsockel aus Kunststoff, - - bestehend aus einer runden Grundplatte, - - mit an die Videospielkonsole angepassten Einrastnasen, - - kann optional an die Videospielkonsole angebracht werden, - - ermöglicht der Videospielkonsole trotz des ungleichmäßig geformten Gehäuses sicher in horizontaler oder vertikaler Position zu stehen bzw. zu liegen, - einem HDMI Kabel zum Anschluss und zur Bildübertragung an einen externen Bildschirm, - einem USB-C Kabel, - einem Netzteil zur Stromversorgung der Videospielkonsole, - gemeinsam mit einem Handbuch in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Im Hinblick auf den Wert, Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Videospielkonsole den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere als in der Unterposition (HS) 9504 30 genannte Videospielkonsolen" eingereiht.

DEBTI37648/22-1Issued by DEValid until 2025-12-11

Durch Antragsangaben und Fotografien veranschaulichter sog. kabelloser Gamecontroller, der erkennbar hauptsächlich für die kabellose Verwendung mit einer Videospielkonsole bestimmt ist. Der Gamecontroller - weist ein ergonomisch geformtes Gehäuse aus weißen und schwarzen Kunststoffen auf, - besitzt verschiedene Bedienelemente wie Steuerkreuz, sog. "Control-Sticks" und Druckknöpfe sowie ein "Touchpad", - verfügt für die Bewegungssteuerung über Inertialsensoren, - ist u.a. mit Vibrationsmotor, Lautsprecher, Mikrofon, Akkumulator sowie Headset- und USB-Buchse ausgestattet. Solche Waren sind zolltarifrechtlich als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9504 5000" einzureihen.

DEBTI40617/22-1Issued by DEValid until 2025-12-11

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer tragbaren, kabellosen Videospielkonsole, - - bestehend aus einem ca. 17,5 x 10 x 1,4 cm (L x H x B) großen Gehäuse aus Kunststoff, - - mit einem ca. 7 Zoll großen, fest eingebauten OLED Bildschirm mit Touchscreen, - - mit Ein-/Ausschalter, einem Steckfach für Spielmodule, einem USB-C Anschluss, einer Kopfhörerbuchse und einem MicroSD-Speicherkartenslot, - - mit eingebauten Lautsprechern und Akku, - - an den Schmalseiten mit je einer Schiene zum Aufstecken der Controller, - - an der Rückseite mit einem herausklappbaren Aufstellfuß versehen, - zwei Controllern, - - annähernd quaderförmig, mit einer halbrund geformten Längsseite, - - mit einem analogen Controlstick, einem Steuerkreuz, zwei Schultertasten, zwei seitlich angebrachten Tasten und sechs Knöpfen auf der Oberseite versehen, - - mit einem Infrarot-Sensor, - - kann wahlweise seitlich an den Schmalseiten der Konsole, an zwei schienenähnlichen Seitenteilen oder alleine verwendet werden, - zwei schienenähnlichen Seitenteilen, auf einer Seite mit einer Einschubleiste für den Controller, auf der anderen Seite mit zwei Bedienknöpfen, -- auf der unteren Schmalseite mit einer Handschlaufe aus Spinnstoffen mit einem Kordelzugstopper aus Kunststoff ausgestattet, - einer annähernd H-förmigen Ladeschale aus Kunststoff, mittig mit einem quaderförmigen Anschlussstück, an denen beidseitig jeweils ein Controller eingeschoben werden kann, - einer quaderförmigen, speziell geformten Ladestation für die Spielkonsole, auf der Rückseite mit vier Anschlüssen (AC-Adapter, USB, HDMI-Out, LAN) ausgestattet, - einem HDMI-Kabel zum Anschließen an einen externen Bildschirm, - einem Netzteil mit USB-C Stecker, - in einer bunt bedruckten Pappbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Videospielkonsole kann sowohl im "TV-Modus" als auch im "Tisch- bzw. Handheld-Modus" verwendet werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Videospielkonsole den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere als in der Unterposition (HS) 9504 30 genannte Videospielkonsolen" eingereiht.

DE10842/14-1Issued by DEValid until 2020-09-18

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem elektronischen Gerät (sog. Grabster Extreme HD Gameplay Recorder) in einem trapezförmigen Kunststoffghäuse (Größe ca. 150 x 102 x 33 mm) mit Anzeige- und Bedienelementen sowie einer HDMI- und einer analogen A/V-Eingangsbuchse zum Anschluss von Videospielkonsolen (z.B. XBox 360 oder PlayStation 3) u.a. Geräten, einer USBmini-Schnittstelle für die Anbindung an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine, einer HDMI-Ausgangsbuchse zum Anschluss eines TV-Gerätes oder Monitors zur Wiedergabe des Live-Signals der entsprechenden Videospielkonsole, einem Stromversorgungsanschluss, einem Mikrofoneingang sowie einer USB-Schnittstelle (für ein externes Speichermedium); das Gerät dient i.W. dazu, mittels einer per Download zur Verfügung gestellten speziellen Software vom Benutzer ausgewählte Spielsequenzen von einer Videospielkonsole in Full-HD-Qualität zu erfassen und unter Anpassung der jeweiligen Signale platzsparend abzuspeichern (z.B. auf einem PC, einer externen Festplatte oder einem USB-Stick); - einem Netzteil (Gleichrichter) mit Anschlusskabel; - fünf verschiedenen Anschlusskabeln (USB-Kabel, HDMI-Kabel, PlayStation-Kabel, 3,5 mm - Klinkenkabel, analoges A/V-Kabel); - einer CD-ROM mit Treibersoftware sowie - einer Schnellstartanleitung und Servicekarten. Charakterverleihender Bestandteil der in einem bedruckten Verkaufskarton verpackten Warenzusammenstellung ist der Gameplay Recorder. Das Gerät ist erkennbar hauptsächlich dazu bestimmt, als Zubehör für Videospielkonsolen der Unterposition (KN) 9504 5000 verwendet zu werden. Die Ware ist als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Videospielkonsolen der Position 9504 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 4000 erfasst" einzureihen.

Notes that govern this classification

Pos. 9504

Zu Unterposition 9504 50: 1. Ein Gerät, zusammen mit einem Steuermodul, einem Anschlusskabel, einem Kabel zum Anschließen des Geräts an Audio/Video-Geräte, einem Netzkabel, in einigen Fällen einer CD-ROM, in einer Einzelverkaufsverpackung aufgemacht. Das Gerät besteht aus folgenden Bestandteilen: - einem Zentralprozessor (CPU), - einem Hauptspeichermodul mit 32 MB DRAM, - einem DVD-Laufwerk (Digital Versatile Disk), - einem Grafikchip, - 2 USB-Anschlüssen (Universal Serial Bus), - 2 Anschlüssen für Steuermodule, - 2 Speicherkartensteckplätze, - einem Audio/Video-Anschluss (IEEE 1394), - einem optischen Digitalausgang. Neben dem Steuermodul können verschiedene Vorrichtungen, wie eine Standardtastatur, eine Maus, ein Fernsehempfangsgerät, ein Datenmonitor oder ein Drucker, an das Gerät angeschlossen werden. …

Pos. 9504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1508/2000 der Kommission vom 11. Juli 2000 (ABl. EG Nr. L 174/3) (RV L1508/2000), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Warenzusammenstellung elektronischer Geräte, bestehend aus: - einer Videospielkonsole, - einem Steuermodul, - einem tragbaren in der Hand zuhaltenden Modul. Die Videospielkonsole besteht aus einer zentralen Verarbeitungseinheit, einem Speicher, einem Grafikprozessor, einem Tonprozessor, einem Laufwerk für optische Speicherplatten, einem Modem für den Internetzugang und verschiedenen Steckanschlüssen, u.a. für Steuermodule. Sie hat ein festinstalliertes Betriebssystem, das für Videospiele entwickelt wurde. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 9504.50.00.00.0 cover?

Code 9504.50.00.00.0 covers Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 9504.50.00.00.0?

The third-country duty rate for 9504.50.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 9504.50.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 950450. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 9504.50.00.00.0 have?

9504.50.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 9504.50.00.00.0 sit in the tariff?

9504.50.00.00.0 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9504 Video game consoles and machines, table or parlour games, including pintables, billiards, special tables for casino games and automatic bowling equipment, amusement machines operated by coins, banknotes, bank cards, tokens or by any other means of payment > 950450 Video game consoles and machines, other than those of subheading 9504 30. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 9504.50.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9504.50.00.00.0, for example DEBTI39480/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Is 9504.50.00.00.0 a dual-use item?

The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 9504.50.00.00.0 to 3A502. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.

Does customs tariff code 9504.50.00.00.0 change?

9504.50.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.