Customs tariff code 9506.29.00.00.0: Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9506.29.00.00.0 covers Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.
9506.29.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9506.29.00.00.0
- Third-country duty
- 2.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9506Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics, athletics, other sports (including table tennis) or outdoor games, not specified or included elsewhere in this chapter; swimming pools and paddling pools
- 9506.29Other
- 9506.29.00.00.0Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere
From HS code to customs tariff code 9506.29.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sog. "Belly Boat Fins Long, Art. 180173" um Flossen zum Paddeln, - aus Kunststoff gefertigt, - ca. 68 cm lang und ca. 25 cm breit, - mit einem breiten Flossenblatt, - hinten offen, mit einem verstellbaren Riemen zur Befestigung an der Ferse, - im Inneren mit zwei Einlegesohlen aus Kunststoff, - mit dem Firmennamen und Logo bedruckt, - paarweise in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport, kein Windsurfer" eingereiht.
Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten und als "Aqua Zoo Tauchtiere" bezeichneten Waren handelt es sich um Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport - in Form von stilisierten Tieren (Ente, Fisch, Frosch und Krokodil), - in verschiedenen Farben und unterschiedlich bedruckt, - aus Kunststoff hergestellt und im Inneren mit einem Metallstück ausgestattet, - die Tauchtiere sinken aufgrund ihrer Füllung ins Wasser und sollen durch Tauchen wieder an die Oberfläche geholt werden, - jeweils mit einem Hangtag versehen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport, kein Windsurfer" einzureihen.
Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport, "Schnorchelmaske aus Kunststoff (Order 1796800271)" - in den Abmessungen von ca. 40 x 20 x 7 cm, das ganze Gesicht bedeckend, mit einer ausgeformten Nasenpartie - mit weichen, pinkfarbenen Einfassungen aus Kunststoff am äußeren Rand sowie zwischen Augen- und Mundpartie mit zwei Belüftungsöffnungen - vorne aus klarsichtigem Kunststoff gearbeitet - mit angenähten, elastischen Spinnstoffbändern, in der Länge verstellbar zur Befestigung am Kopf - mit zwei weiteren elastischen Riemen aus Kunststoff auf Ohrhöhe - über der Stirn mit einer Öffnung zum Einstecken des ca. 18 cm langen Schnorchels mit ovalen Querschnitt - das obere Ende des Schnorchels ist mit einer gelben Kunststoffkappe mit Dichtung und Spritzschutzeinsatz in der Röhre zur Luftzufuhr gegen Wassereinlauf abgedichtet - keine Unterwasserbrille (Schwimmbrille) im Sinne der Position 9004, da die Maske nicht nur Augen, sondern auch weitere Teile des Gesichts bedeckt - noch nicht zusammengesetzt in einem Beutel aus schwarzen Netzgewirken aufgemacht. Die Ware wird als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport" eingereiht.
Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport, sog. "Stand Up Paddle Board", als Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem aufblasbaren "Stand Up Paddle Board" mit Sicherheitsventil -- in den Abmessungen von ca. 335 x 77 x 15 cm -- aus einer mit Spinnstoff verstärkten Kunststofffolie -- an der Unterseite mit zwei festen sowie einer austauschbaren Finne -- am Bug mit einem Gepäcknetz - einer zylinderförmigen Luftpumpe -- mit aufsteckbaren Schlauch mit für das Sicherheitsventil passendem Endstück -- mit einer anschraubbaren Druckanzeige - mit einem längenverstellbaren und zerlegbaren Paddel -- lt. Antragsangaben aus Fiberglas - einem Reparaturset in einer Kunststoffdose mit Schraubdeckel mit zwei ovalen Flicken, einer Tube Klebstoff sowie Kunststoffwerkzeug - einer gedruckten Produktinformation - dient als Wassersportgerät auf Seen oder dem Meer - gemeinsam in einem rechteckigen Rucksack, der zum Transport und zur Aufbewahrung dient, für den Einzelver- kauf aufgemacht. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport, kein Windsurfer" einzureihen.
Das in einer Blisterpackung aufgemachte Set besteht aus drei stilisierten Wasserpflanzen (sog. Tauchbälle mit Schweif) mit einem durchbrochen gearbeiteten Kunststoffkörper, durch den an der Oberseite ein algenförmiges Spinnstoffband gezogen ist, insgesamt jeweils max. ca. 20 x 3,5 cm (Länge /Durchmesser). Die Tauchkörper sind in verschiedenen Farben vorhanden. Die Kunststoffkörper sind jeweils so schwer gearbeitet, dass sie auf den Grund (z.B. des Schwimmbeckens) absinken, das Spinnstoffband dagegen so leicht, dass die beiden Enden des Bandes senkrecht im Wasser stehen. Es handelt sich um kindgerecht gestaltete Tauchkörper, die leicht unter Wasser beim Abtauchen zu greifen sind und erkennbar dem Wassersport dienen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport, andere als Windsurfer".
Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport (Tauchsport) in Form von - einer Tauchermaske -- mit einer transparenten, flexiblen, wasserdichten Einfassung aus Kunststoff, die teilweise die Stirn und vollständig die Nase umschließt und mit einem Glas aus Kunststoff versehen ist -- mit einem verstellbaren Band aus Kunststoff zur Befestigung am Hinterkopf -- keine Unterwasserbrille (Schwimmbrille) im Sinne der Position 9004, da die Maske nicht nur Augen, sondern auch weitere Teile des Gesichts bedeckt - einem Paar Schwimmflossen -- aus schwarzem und gelbem Kunststoff, passend für Schuhgröße 40 - 42 -- mit einer Länge von ca. 58 cm -- mit einer Art zehenfreiem Schlupfschuh zur Befestigung am Fuß - und einem Schnorchel -- aus einem Kunststoffrohr gearbeitet, mit einer Länge von ca. 50 cm -- mit einem Mundstück -- hinter dem Mundstück ist der Schnorchel biegsam und mit Rillen versehen -- mit einer Kunststoffklammer zur Befestigung an der Tauchermaske -- am oberen Ende mit einer signalroten Aufsatz versehen - gemeinsam in einem Beutel aus schwarzen Netzgewirken verpackt. Die Ware wird als "Ausrüstungsgegenstand für andere Sportarten, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, für den Wassersport" eingereiht.
Bei dem sog. Neopren Tauchring handelt es sich um einen roten, mit einem bunten Blumenmuster bedruckten, im Außendurchmesser ca. 18 cm großen Ring mit einer zusammengenähten Außenseite aus zugeschnittenen Spinnstoffsegmenten (laut Antragstellerin aus Neopren) mit einer Füllung aus körnigem bzw. sandigem Material zur Beschwerung (Gweicht ca. 243 g). Der Ring, der speziell dazu bestimmt ist, in das Wasser z.B. eines Schwimmbeckens geworfen und durch Tauchen wieder hervorgeholt zu werden, wird als "Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport (Tauchsport)" eingereiht.
Bei dem sog. Neopren Tauchstick handelt es sich um einen gelben, mit einem bunten Blumenmuster und dem Markennamen bedruckten, ca. 18,5 cm langen Stab mit einer zusammengenähten Außenseite aus zugeschnittenen Spinnstoffsegmenten (laut Antragstellerin aus Neopren) mit einer Füllung aus körnigem bzw. sandigem Material zur Beschwerung (Gewicht ca. 102 g). Der Stab, der speziell dazu bestimmt ist, in das Wasser z.B. eines Schwimmbeckens geworfen und durch Tauchen wieder hervorgeholt zu werden, wird als "Ausrüstungsgegenstand für den Wassersport (Tauchsport)" eingereiht.
Notes that govern this classification
Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …
Zu Unterposition 9506 29: 1. Stehpaddelboard (Stand Up Paddleboard (SUP)) mit expandiertem Polystyrolkern (EPS), einer Holzverstärkung und mehreren Schichten aus Glasfasern. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 1 Glasfasern 2 Glasfasern 3 Holzverstärkung 4 Glasfasern 5 Glasfasern 6 expandierter Polystyrolkern von mittlerer Dichte (EPS) 7 Glasfasern 8 Glasfasern 9 Glasfasern
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9506.29.00.00.0 cover?
Code 9506.29.00.00.0 covers Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9506.29.00.00.0?
The third-country duty rate for 9506.29.00.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9506.29.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 950629. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9506.29.00.00.0 have?
9506.29.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9506.29.00.00.0 sit in the tariff?
9506.29.00.00.0 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9506 Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics, athletics, other sports (including table tennis) or outdoor games, not specified or included elsewhere in this chapter; swimming pools and paddling pools > 950629 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9506.29.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9506.29.00.00.0, for example DEBTI13544/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9506.29.00.00.0 change?
9506.29.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.