Customs tariff code 9507.90.00.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9507.90.00.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 3.7 %, plus import VAT.
9507.90.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9507.90.00.00.0
- Third-country duty
- 3.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9507Fishing rods, fish-hooks and other line fishing tackle; fish landing nets, butterfly nets and similar nets; decoy 'birds' (other than those of heading 9208 or 9705) and similar hunting or shooting requisites
- 9507.90Other
- 9507.90.00.00.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 9507.90.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 3.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Zubehör für ein Angelgerät, - einen spezifisch geformten, im Wesentlichen hohlzylindischen Aufsatz darstellend, - in der Art eines Pfeils entlang der Längsseite mit drei Flügeln versehen, - aus Kunststoff gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 5 , 5 x 3 x 3 cm, - im Hinblick auf die Abmessungen und Gestaltung passgenau für bestimmte Posen des Einführers bestimmt. Die Ware ist dazu bestimmt, auf bestimmte Posen gesteckt zu werden. Aufgrund der Flügel kann die Pose - und somit auch die Montage - vom Wind erfasst und weiter auf das Gewässer hinausgetrieben werden. Damit lassen sich Stellen erreichen, die mit einer einfachen Montage außer Reichweite wären. Die Pose wird um eine Angriffsfläche für den Wind erweitert und somit in die Lage versetzt, die Sonderarbeit einer sog. "Segelpose" auszuführen. In der Öffnung kann zusätzlich ein Knicklicht montiert werden. Das Erzeugnis stellt sich somit als erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein Angelgerät (Pose) bestimmtes Zubehör dar. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Zubehör für ein anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein anderes Angelgerät, - aus Kunststoff gefertigt (lt. Antragsangaben Polyurethan), - ca. 10 , 5 cm lang, - bestehend aus einem Spieß aus Kunststoff, - - an einem Ende mit einem tellerförmigen Stopper sowie einem kugelförmigen Auftriebskörper (Durchmesser ca. 3 cm) aus Kunststoff versehen, - - an der gegenüberliegenden Seite spitz ausgeformt und mit einer Einkerbung ausgestattet, die zur Befestigung an einer Angelschnur dient, - in Warenzusammenstellung mit zwei ca. 2 cm langen, an einem Ende konisch zulaufenden Knotenschutzhüllen aus Kunststoff, um die am Spieß montierte Angelschnur zu sichern, - je zu zwei Stück auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Die Ware ist dazu bestimmt, an einem Köderfisch montiert zu werden. Dazu wird dieser zunächst durchstochen und der Spieß durch den Fisch gezogen. Anschließend wird dieser durch die Drillingshaken fest mit der Angelmontage verbunden. Dieses posenähnliche Erzeugnis verschafft dem Köderfisch Auftrieb, wodurch die Präsentation des Köders verbessert wird. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Angelgerät den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" einzureihen.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei Angelgeräten, - - einem Auftriebskörper, - - - an einem ca. 14 cm langen Rohr aus Kunststoff, an dem eine ca. 5 , 2 cm lange Auftriebspose befestigt ist, - - - an einem Ende mit einer Öse, an der anderen Seite mit einem Vorfach-Verbinder aus kugelgelagerten Wirbel samt spezifisch geformten Karabiner versehen (ca. 3 , 4 cm lang), - - einem weiteren Vorfach-Verbinder, der wie der o. g. gestaltet ist (ca. 1 , 8 cm lang), - einem unspezifischen, geknickten Rohr aus Kunststoff, - gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Das Rohr wird vor dem Vorfach montiert, um das Vorfach z. B. auf Distanz zu einem Gewicht zu halten. Der Auftriebskörper wird vor das Rohr gesetzt und dient der Montage eines Gewichts. Die gemeinsame Montage ermöglicht ein verhedderungsarmes Auswerfen einer Grundangeln-Montage. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Angelgerät, - mit einem schwarzen Auftriebskörper (Pose) mit orangefarbenem Segel aus Kunststoff, - mit einem orangefarbenen Auftriebskörper (Pose) aus Kunststoff, - jeweils an einem Stab aus Kunststoff befestigt, - verbunden über einen kugelgelagerten Verschluss aus unedlen Metallen, - mit einer Gesamtlänge von ca. 30 cm, - aufgemacht in einer einseitig transparenten Verpackung aus Kunststoff und Pappe. Das Erzeugnis wird an der Angelschnur befestigt, indem diese durch die orangefarbene Pose und die zugehörige Stange gefädelt wird. Die Angelmontage wird durch Windkraft auf das Gewässer hinausgetrieben, sodass die Distanz zum Ufer erweitert wird. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „anderes Angelgerät, andere Waren als Angelruten, Angelhaken oder Angelrollen“.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - ca. 41 Angelködern in verschiedenen Formen, aus hartem oder weichem Kunststoff bzw. unedlem Metall, teilweise mit Angelhaken versehen, - einem Angelhakensystem aus unedlem Metall mit Wirbeln, - zwei Angelhaken aus unedlem Metall, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton mit 24 Türchen aufgemacht, die mit den Zahlen von 1 bis 24 bedruckt sind. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen die anderen Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um Köder, - jeweils Fische oder Krebse darstellend, - beinhaltet sechs Köder aus Gummi (sog. "Softbaits"), drei Köder aus Kunststoff (sog. "Hardbaits") und zwei Angelköder aus Metall (sog. "Metal Baits"), - die Köder aus Kunststoff und Metall sind mit Drillingshaken ausgerüstet, - gemeinsam in einer bedruckten Pappbox aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - verschiedenen Angelgeräten, - - fünf Auftriebsposen aus Kunststoff in unterschiedlichen Formen, - - vier Ködern in verschiedenen Formen mit fest montierten Angelhaken aus unedlem Metall, - - zwei Angelgewichten (10 g, 15 g), - - fünf Doppelrasseln zur Befestigung an der Angel, - - zwölf speziell zum Angeln gestalteten Schnurverbindern und Wirbeln aus unedlem Metall, - - zwei Vorrichtungen zum Anbringen von Gewichten oder Steinen an der Angelschnur, - - sechs speziellen Angelhaken, die an einer Kunststoffhülse befestigt sind, - Angelschnur (20m lang, Durchmesser 0,9 mm sowie 50 m lang, Durchmesser 0,7 mm), - zehn Kunststoffkugeln mit runder Durchgangsbohrung, - 41 zylindrischen Stoppern für die Angelschnur, - Überzügen zum Schutz von Angelknoten, - zwei Schläuchen aus Kunststoff oder Kautschuk, - 15 Drahtspangen aus Stahl, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton mit 24 Türchen aufgemacht, die mit den Zahlen von 1 bis 24 bedruckt sind. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen jeweils die anderen Angelgeräte den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. Doppelglöckchen um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Doppelglocke für Angelruten, - - bestehend aus einer zweiteiligen, ca. 3,5 cm langen Haltevorrichtung, an dem zwei Glocken aus unedlem Metall durch zwei Federn angebracht sind, - - mit vier runden Befestigungshaken ausgestattet, - - mit zwei ca. 4,5 mm breiten Bohrungen zur Aufnahme von Knicklichtern versehen, - - durch die Federn können die Glocken frei schwingen; an einer Angelrute befestigt, zeigen die Glocken einen anbeißenden Fisch an, - sechs Fixierungsringen, - - je drei mit einem Durchmesser von ca. 1,5 cm beziehungsweise ca. 2,0 cm, - - dazu bestimmt, die Doppelglocke an einer Angelrute zu befestigen, - gemeinsam auf einer bunt bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Doppelglocke den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" einzureihen.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 9507 9000: Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 2), genannten Handnetze aller Art; 2. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 3), genannten Waren für die Angelfischerei (andere als Angelruten); 3. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 4), genannten Lockgeräte und ähnliche Jagdgeräte.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Konfektionierte Netze (Kescher) aus Spinnstoffen für die Reinigung von Schwimmbädern. Einreihung: Die Waren sind in die Position 5608 einzureihen. Begründung: Netze für die Reinigung von Schwimmbädern werden nicht vom Kapitel 95 erfasst, da in dieses Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte eingereiht werden sowie Teile und Zubehör davon. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9507.90.00.00.0 cover?
Code 9507.90.00.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9507.90.00.00.0?
The third-country duty rate for 9507.90.00.00.0 is 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9507.90.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 950790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9507.90.00.00.0 have?
9507.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9507.90.00.00.0 sit in the tariff?
9507.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9507 Fishing rods, fish-hooks and other line fishing tackle; fish landing nets, butterfly nets and similar nets; decoy 'birds' (other than those of heading 9208 or 9705) and similar hunting or shooting requisites > 950790 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9507.90.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9507.90.00.00.0, for example DEBTI16425/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9507.90.00.00.0 change?
9507.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.