Customs tariff code 9615.19.00.00.0: Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9615.19.00.00.0 covers Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, andere. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.
9615.19.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 96. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9615.19.00.00.0
- Third-country duty
- 2.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 9615.19.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bei dem Haarreif handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem gebogenen, der Kopfform angepassten, an den Enden offenen Reif aus Metall mit einem Überzug aus Vliesstoff und einer darüber befindlichen äußeren Lage aus gelben bzw. lilafarbenen Spinnstoff. Der ca. 5 , 5 cm breite Haarreif wird zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Schmuck verwendet. Die Ware ist als "haarspangenähnliche Ware, aus anderen Stoffen als Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
Bei der als "Haarklammer" bezeichneten Ware handelt es sich um ein 2er-Set von Haarspangen, bestehend aus annähernd rechteckigen, auf Spannung gebogenen, ca. 5 , 0 bis 6 , 0 cm langen Haarspangen aus unedlem Metall (Farbe: weiß). Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten des Haares sowie als Schmuck des Haares. Die auf einer Pappkarte aufgemachte Ware ist als "Haarspange, nicht aus Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines "Haarspangen-Bastelset für Kinder", bestehend aus: - 8 Haarklammern aus Metall mit Kunststofffläche, die gestaltet werden sollen, - 2 Tuben Dekorations-Creme (Kleber/Modelliermasse) zum Auftragen, die beim Trocknen aushärtet, - 2 Tüllen für die Tuben, - 24 kleine Kugeln aus Kunststoff, - 8 kleine Figuren aus Kunststoff und einer Anleitung. Alle Waren sind gemeinsam in einem Geschenkkarton aufgemacht. Mit Hilfe der Dekorations-Creme und dem Zubehör sollen die Haarklammern verziert werden. Die Haarspangen bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung auf Grund der Menge und der Bedeutung für die Verwendung. Bei den aus zwei verschiedenen Stoffen bestehenden Haarspangen bestimmt das Metall den Charakter im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit. Die Warenzusammenstellung wird als "Haarspange aus Metall" eingereiht.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines Schmucksets für Kinder bestehend aus: - 2 Haarspangen aus Metall, umwickelt mit Kunststoff und mit einem Herz bzw. einem Stern aus Polyester verziert. - 1 Halskette aus einer Kordel mit einem Einhorn-Anhänger aus Polyester und - 1 Haargummi bzw. Armband (2 in 1) ebenfalls mit einem Einhorn-Anhänger aus Polyester verziert. Alle Waren sind in einem Geschenkkarton verpackt. Sie werden gemeinsam als "Schmuck" bei kleinen Kindern verwendet. Bei den aus zwei verschiedenen Stoffen bestehenden Haarspangen bestimmt das Metall den Charakter im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit. Die Haarspangen bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung auf Grund der Menge und des Wertes. Die Warenzusammenstellung wird als "Haarspange aus Metall" eingereiht.
Bei der als "X-Mas Hair Crab Fakefur, Art.Nr. 398643" bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. elf cm lange Haarspange aus Kunststoff, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarklammer ist bis auf die Zinken vollständig mit Spinnstoff im Plüsch-Design und einem stilisierten Elchkopf in Form zweier aufgeklebter Zuschnitte aus Spinnstoffen aufgemacht. Ein charakterbestimmender Stoff ist nicht erkennbar (der Kunststoff bestimmt in Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung, der Spinnstoff in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild den Charakter der Ware), sodass die Ware in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Die Haarspange ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Haarspange, nicht aus Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
Bei der als "Haarspange CRYSTAL" bezeichneten Ware handelt es sich um ein 2er-Set von Haarspangen, jeweils bestehend aus annähernd tropfenförmigen oder rechteckigen, auf Spannung gebogenen, ca. 6,5 bis 7 cm langen Haarspangen aus unedlem Metall, mit farbigem Acrylüberzug (in verschiedenen Farben erhältlich), die mit einem Clipmechanismus (Krokodilklemme) versehen sind. Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten des Haares und als Schmuck. Die auf einer Pappkarte aufgemachte Ware ist als "Haarspange, nicht aus Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Mädchen Adventskalender" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehen aus: - drei Haarkrebsen aus Kunststoff, - zehn Haarspangen aus Metall - einer Haarnadel aus Metall mit Kunststoffverzierung, - zwei Haarklammern aus Metall (je mit einer Spinnstoffschleife beklebt), - drei Haarklammern aus Metall (je mit Spinnstoffüberzug), - neun Haargummis aus Spinnstoff und - einem Haargummi aus Kunststoff. Die Haarspangen, Haarklammer und Haarnadeln bestimmen aufgrund des Wertes und der Menge den Charakter der Warenzusammenstellung und innerhalb der Unterposition wird der stoffliche Charakter aufgrund der Menge und des Wertes durch das Metall bestimmt. Alle Waren sind gemeinsam in einer bunt bedruckten Verpackung mit 24 Türen zum Öffnen verpackt. Der gemeinsame Bedarf der Warenzusammenstellung liegt in der Verwendung als Adventskalender. Die Warenzusammenstellung ist als "Haarspange, aus anderen Stoffen als Hartkautschuk oder Kunststoff" einzureihen.
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Waren handelt es sich um zwei tropfenförmige, auf Spannung gebogene, ca. 4 cm lange Haarspangen (Haarclips) aus unedlem Metall mit aufgeklebten Glitzerpartikeln, die mit einem Clip-/Klickmechanismus versehen sind. Auf der Schauseite ist ein stilisierter Tierkopf aus Kunststoff mit innenliegenden Glitzereffekt aufgeklebt. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird im Hinblick auf die Verwendung durch das unedle Metall bestimmt. Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten des Haares und als Haarschmuck. Die Haarspangen sind gemeinsam mit einer Halskette und einem Armband (DEBTI-32710/23-1), einem Fingerring (DEBTI-32710/23-2), einem Haargummi (sog. Scrunchie) (DEBTI-32710/23-3), vier Haargummis mit Schmetterling (DEBTI-32710/23-4) und zwei Haarspangen aus Kunststoff (DEBTI-32710/23-5) als Verkaufseinheit eines 12-teiligen sogenannten Schmucksets in einer Pappschachtel mit Pappschuber verpackt. Eine Einreihung als Spielzeug der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da das Set nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen dient. Insbesondere eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0070 kommt nicht in Betracht, da weder eine Zusammenstellung noch eine Aufmachung vorliegt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Haarspangen aus unedlem Metall) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Haarspange, aus anderen Stoffen als Hartkautschuk oder Kunststoff" eingereiht.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9615.19.00.00.0 cover?
Code 9615.19.00.00.0 covers Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9615.19.00.00.0?
The third-country duty rate for 9615.19.00.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9615.19.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 961519. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9615.19.00.00.0 have?
9615.19.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9615.19.00.00.0 sit in the tariff?
9615.19.00.00.0 sits in this hierarchy: 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES > 9615 Combs, hair-slides and the like; hairpins, curling pins, curling grips, hair-curlers and the like, other than those of heading 8516, and parts thereof > 961519 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9615.19.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9615.19.00.00.0, for example DEBTI2994/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9615.19.00.00.0 change?
9615.19.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.