Classification

Customs tariff code for Absaugschlauch: 5911.90

Reference data as at 1 July 2026

Absaugschlauch is generally classified to customs tariff code 5911.90: Textile products and articles, andere.

This rests on 11 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 82 percent of them reached 5911.90.

This page answers the customs code question for Absaugschlauch from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
5911.90
Third-country duty
See subdivision
Rulings behind this
11
Agreement
82 %

Binding tariff information for this code

DE5584/14-1Issued by DEValid until 2020-09-15

Absaugschlauch, sog. Carflex 200; Art. Nr. 240-100-118, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,5 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis mit Kautschuk (kein Zellkautschuk; augenscheinlich mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g) überzogenen Geweben der Position 5906 aus Spinnstoffen (somit keine Ware des Kapitels 40); die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden, mit laut Antrag Kunststoff ummantelten Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von Abgasen verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

DE5588/14-1Issued by DEValid until 2020-09-15

Absaugschlauch, sog. Master- Clip TEFLON H; Art. Nr. 251-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,4 cm, - zweilagig gearbeitet, -- mit einer äußeren Lage aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit laut Untersuchungs- ergebnis Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen und -- einer inneren Lage aus einer ca. 0,2 mm dicken Kunststofffolie (laut Antrag aus Teflon), - die Gewebe und die Kunststofffolie werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff, der Kunststoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

DE5591/14-1Issued by DEValid until 2020-09-15

Absaugschlauch, sog. Master- Clip TEFLON H-EL; Art. Nr. 261-100-207, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,4 cm, - zweilagig gearbeitet, -- mit einer äußeren Lage aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit laut Untersuchungs- ergebnis Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen und -- einer inneren Lage aus einer ca. 0,1 mm dicken Kunststofffolie (laut Antrag aus Teflon), - die Gewebe und die Kunststofffolie werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff, der Kunststoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

DE5572/14-1Issued by DEValid until 2020-09-15

Absaugschlauch, sog. Master- Clip NEOPREN; Art. Nr. 220-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis mit Kautschuk (kein Zellkautschuk; augenscheinlich mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g) überzogenen Geweben der Position 5906 aus Spinnstoffen (somit keine Ware des Kapitels 40); die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Abgasen und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

DE5576/14-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Absaugschlauch, sog. Master-Clip Car, Art. Nr. 225-100-120, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag als Absaugschlauch z. B. im Motorenbau bzw. zur Absaugung von Heißluft oder Rauchgas verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

DE5567/14-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Absaugschlauch, sog. Master-Clip PE, Art. Nr. 213-100-103, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse aus laut Antrag Polyethylen, mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm (somit keine Ware des Kapitels 39); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff bestrichen sein, ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag in der Klima- und Lüftungstechnik, der Zu- und Abluftführung sowie in Absauganlagen verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

DE5574/14-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Absaugschlauch, sog. Master-Clip Viton, Art. Nr. 222-100-119, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

DE5583/14-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Absaugschlauch, sog. Master-Clip Spark XL, Art. Nr. 232-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Schleifstaub und Schweißrauch verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"

Where this code sits in the tariff

  1. 59IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE
  2. 5911Textile products and articles, for technical uses, specified in note 8 to this chapter
  3. 5911.90Textile products and articles, andere

From HS code to customs tariff code 5911.90

HS code5911.906 digits, uniform worldwide

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).

Pos. 5911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …

Pos. 5911

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags, Gasgeneratoren für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Krafftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8709 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). (entfallen) Flaches gewebtes Florband (plain warp-pile tape), von unbestimmter Länge, einer Breite von 50 mm und einer Dicke von 2,5 mm, zur Verwendung als Reibungsfläche (um den Reibungswiderstand zu erhöhen) wird es schraubenförmig um webende/wirkende Spindeln von Textilmaschinen gebunden. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Absaugschlauch?

In the binding tariff rulings analysed here, Absaugschlauch is predominantly classified to 5911.90: Textile products and articles, andere. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Absaugschlauch?

TARIC holds no third-country rate of its own for 5911.90. The rate follows from the declarable commodity code beneath it.

What is the HS code for Absaugschlauch?

The first six digits are HS code 591190, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 11 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 82 percent of which were classified to 5911.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.