Zolltarifnummer für Absaugschlauch: 5911.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Absaugschlauch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5911.90 eingereiht: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere.
Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon führen auf 5911.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Absaugschlauch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 5911.90
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- vZTA-Grundlage
- 11
- Übereinstimmung
- 82 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Absaugschlauch, sog. Carflex 200; Art. Nr. 240-100-118, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,5 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis mit Kautschuk (kein Zellkautschuk; augenscheinlich mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g) überzogenen Geweben der Position 5906 aus Spinnstoffen (somit keine Ware des Kapitels 40); die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden, mit laut Antrag Kunststoff ummantelten Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von Abgasen verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master- Clip TEFLON H; Art. Nr. 251-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,4 cm, - zweilagig gearbeitet, -- mit einer äußeren Lage aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit laut Untersuchungs- ergebnis Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen und -- einer inneren Lage aus einer ca. 0,2 mm dicken Kunststofffolie (laut Antrag aus Teflon), - die Gewebe und die Kunststofffolie werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff, der Kunststoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master- Clip TEFLON H-EL; Art. Nr. 261-100-207, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11,4 cm, - zweilagig gearbeitet, -- mit einer äußeren Lage aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit laut Untersuchungs- ergebnis Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen und -- einer inneren Lage aus einer ca. 0,1 mm dicken Kunststofffolie (laut Antrag aus Teflon), - die Gewebe und die Kunststofffolie werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff, der Kunststoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master- Clip NEOPREN; Art. Nr. 220-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 11 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis mit Kautschuk (kein Zellkautschuk; augenscheinlich mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1500 g) überzogenen Geweben der Position 5906 aus Spinnstoffen (somit keine Ware des Kapitels 40); die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Abgasen und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master-Clip Car, Art. Nr. 225-100-120, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag als Absaugschlauch z. B. im Motorenbau bzw. zur Absaugung von Heißluft oder Rauchgas verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master-Clip PE, Art. Nr. 213-100-103, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse aus laut Antrag Polyethylen, mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm (somit keine Ware des Kapitels 39); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff bestrichen sein, ein Bestreichen mit Kunststoff ist jedoch mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag in der Klima- und Lüftungstechnik, der Zu- und Abluftführung sowie in Absauganlagen verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master-Clip Viton, Art. Nr. 222-100-119, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Farbnebel und aggressiven Medien verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Absaugschlauch, sog. Master-Clip Spark XL, Art. Nr. 232-100-107, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schlauches mit einem Durchmesser von ca. 10 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, beidseitig, jedoch nicht vollständig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe werden von einem spiralartig umlaufenden Klemmprofil aus unedlem Metall gehalten und bilden so einen hochflexiblen, stauchbaren Schlauch, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag zur Absaugung von z. B. Schleifstaub und Schweißrauch verwendet; stellt sich somit nicht als zum Fortleiten von Flüssigkeiten dienender Pumpenschlauch oder ähnlicher Schlauch dar, - aufgrund der verwendeten Materialien keine Ware der Position 4009, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte verwendet wird, - im Hinblick auf die Verwendung sind der Spinnstoff und das unedle Metall gleichermaßen von Bedeutung, im Hinblick auf den Wert überwiegt jedoch der Spinnstoff und verleiht der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 40 genannte"
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.
Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags, Gasgeneratoren für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Krafftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8709 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). (entfallen) Flaches gewebtes Florband (plain warp-pile tape), von unbestimmter Länge, einer Breite von 50 mm und einer Dicke von 2,5 mm, zur Verwendung als Reibungsfläche (um den Reibungswiderstand zu erhöhen) wird es schraubenförmig um webende/wirkende Spindeln von Textilmaschinen gebunden. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Absaugschlauch?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Absaugschlauch überwiegend in 5911.90 eingereiht: Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Absaugschlauch?
Für 5911.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gilt für Absaugschlauch?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 591190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon wurden in 5911.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.