Classification

Customs tariff code for Aminosäuremischung: 2106.90.92

Reference data as at 1 July 2026

Aminosäuremischung is generally classified to customs tariff code 2106.90.92: Other, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. The third-country duty rate is 12.8 %.

This rests on 8 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 2106.90.92.

This page answers the customs code question for Aminosäuremischung from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
2106.90.92
Third-country duty
12.8 %
Rulings behind this
8
Agreement
100 %

Binding tariff information for this code

DEM/4995/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4998/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4992/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4996/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4997/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4999/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Isog- lucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/5001/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4993/08-1Issued by DEValid until 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

Where this code sits in the tariff

  1. 21MISCELLANEOUS EDIBLE PREPARATIONS
  2. 2106Food preparations not elsewhere specified or included
  3. 2106.90Other
  4. 2106.90.92Other, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend

From HS code to customs tariff code 2106.90.92

HS code2106.906 digits, uniform worldwide
CN code2106.90.928 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12.8 %MFN
United Kingdom0 %Tariff preference
Morocco0 %Tariff preference
Preferential origin in accordance with the Agreement in the…0 %Tariff preference
Russian Federation50 %Additional duties
Belarus50 %Additional duties
EU-Canada agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
Canada0 %Tariff preference
Switzerland0 %Tariff preference
Singapore0 %Tariff preference
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Syria0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 2106

Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …

Pos. 2106

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …

Pos. 2106

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Aminosäuremischung?

In the binding tariff rulings analysed here, Aminosäuremischung is predominantly classified to 2106.90.92: Other, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Aminosäuremischung?

Code 2106.90.92 carries a third-country duty rate of 12.8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Aminosäuremischung?

The first six digits are HS code 210690, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 8 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 2106.90.92. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.