Einreihung

Zolltarifnummer für Aminosäuremischung: 2106.90.92

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Aminosäuremischung wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2106.90.92 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 2106.90.92.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Aminosäuremischung aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2106.90.92
Drittlandszoll
12,8 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEM/4995/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4998/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4992/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4996/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4997/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4999/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Isog- lucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/5001/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

DEM/4993/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Aminosäuremischung Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern Angaben über die Zusammensetzung (s. Feld 8) und die Beschaffenheit. Das Erzeugnis soll eingesetzt werden zur Herstellung von Sondennahrung. Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um ein weißes, kristallines Pulver aus einer Mischung von Aminosäuren. Milchfett, Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose (lt. Antragsangaben): nicht enthalten Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Sacharose, Iso- glucose, Stärke oder Glucose enthaltend; kein Erzeugnis der Pos 3003 der KN, da es weder zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position noch intravenös verabreicht wird.

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2106.90andere
  4. 2106.90.92Lebensmittelzubereitungen, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.92

HS-Code2106.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2106.90.928 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12,8 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference
Singapur0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Syrien0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2106

Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …

Pos. 2106

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …

Pos. 2106

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Aminosäuremischung?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Aminosäuremischung überwiegend in 2106.90.92 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Aminosäuremischung?

Auf 2106.90.92 liegt ein Drittlandszollsatz von 12,8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Aminosäuremischung?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 2106.90.92 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.