Classification

Customs tariff code for Babyhängematte: 6306.90.00.19

Reference data as at 1 July 2026

Babyhängematte is generally classified to customs tariff code 6306.90.00.19: Other. The third-country duty rate is 12 %.

This rests on 6 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 83 percent of them reached 6306.90.00.19.

This page answers the customs code question for Babyhängematte from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6306.90.00.19
Third-country duty
12 %
Rulings behind this
6
Agreement
83 %

Binding tariff information for this code

DEBTI51774/21-1Issued by DEValid until 2025-02-27

Babyhängematte, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - laut Antrag in den Abmessungen von ca. 161 cm x 55 cm x 45 cm, - mit einem Gestell aus sechs miteinander verschraubten Holzstäben sowie Verbindungsstreben und zwei Rundhaken aus unedlem Metall, in die die Karabinerhaken eingehängt werden, - mit einer laut Antrag ca. 110 cm x 60 cm großen Liegefläche aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten gesäumt und mit einer eingezogenen Kordel ausgestattet, - an den Schmalseiten mit einer eingeschobenen Leiste aus Holz, an der je zwei Seile aus Spinn- stoffen befestigt sind; die Seilenden sind in Schlaufen fixiert und mit einem Karabinerhaken aus unedlem Metall verbunden, der gleichzeitig als Aufhängevorrichtung dient, - in der Mitte der Liegefläche mit einem aufgenähten "Höschensitz" aus Bändern und einem Zu- schnitt aus Geweben, die mit Klickverschlüssen aus Kunststoff ausgestattet sind; dient dem sicheren Halt des Babys, - auf der Unterseite der Liegefläche mit angenähten Gewebebändern, die mit Klickverschlüssen ausgestattet sind und zur zusätzlichen Fixierung dienen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der einfachen Montage-, Demontage- und Transportmöglichkeit ist die Ware geeignet, um beim Camping verwendet zu werden, somit u. a. kein Möbel der Position 9403, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Campingausrüstung (Babyhängematte), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DEBTI51768/21-1Issued by DEValid until 2025-02-20

Babyhängematte, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer hängemattenähnlichen Ware und einer Matratze, - hängemattenähnliche Ware: -- in den Abmessungen von laut Antrag ca. 85 cm x 40 cm, -- aus verschiedenen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -- an den Seiten mit Einsätzen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, -- mit einer doppellagig gearbeiteten "Liegefläche", mit einer Öffnung mit Klettverschluss zum Einbringen der Matratze versehen, -- mit angenähten Haltegurten mit Klickverschluss aus Kunststoff und einem mittels Druckknopfver- schluss abtrennbaren Fußteil ausgestattet, -- etwa im oberen Drittel gerafft durch die Aussparungen eines "Spreizstabs" aus Holz geführt und am oberen Ende mit einer Aufhängeschlaufe gearbeitet und mit einem Karabinerhaken aus unedlem Metall versehen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Matratze: -- in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 74 cm x 36 cm x 2 cm, -- mit einer Hülle aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen und einer Polsterlage aus Schaumkunst- stoff, - kann laut Antrag u. a. an der Decke oder einem Gestell (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden und dient als freischwingende Wiege für Babys, - kein Möbel der Position 9403, da die Ware nicht auf dem Boden steht und auch keine Ausnahmen im Sinne der Anmerkungen 2 a) und b) zu Kapitel 94 vorliegen, - die hängemattenähnliche Ware verleiht der Babyhängematte im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang ihren wesentlichen Charakter. "Campingausrüstung (Babyhängematte), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DE5499/14-1Issued by DEValid until 2020-05-05

Babyhängematte, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel (übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)) aus Geweben aus Spinnstoffen verpackt, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer hängemattenähnlichen Ware und einer Matratze, zerlegt eingehend, mit Montagematerial: -- hängemattenähnliche Ware: --- aus mehreren, schlauchförmig zusammengenähten, jeweils ca. 92 cm breiten Zuschnitten aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, --- mit einer ca. 34 cm x 87 cm großen, doppellagig gearbeiteten "Liegefläche", am "Fußende" mit einer Öffnung mit Klettverschluss zum Einbringen der Matratze, --- mit einem eingenähten "Kopfteil" sowie am "Fußende" mit einem Druckknopfverschluss, so dass das Baby auf jeder Seite der Hängematte geschützt ist, --- soll laut Antrag im oberen Drittel gerafft und so in die Aussparungen an beiden Enden des sog. Distanzstabes aus Holz eingeschoben und mittels sog. Baumwollkordeln gesichert werden, --- durch Zusammennähen konfektioniert, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- Matratze: --- in den Abmessungen: ca. 34 cm x 83 cm x 5 cm (B x L x H), --- aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, --- mit drei separaten Kammern, die laut Antrag mit 100 % Schafwolle gefüllt sind, --- dient als Matratze zum Einbringen in die hängemattenähnliche Ware, - kann mittels verschiedener Aufhängevorrichtungen aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser vZTA) entweder an Decken von Räumen, Türrahmen, Bäumen o. ä. oder an unterschiedlichen Gestellen aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden, - die Ware weist keine definierte Sitzfläche auf und wird somit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - die hängemattenähnliche Ware verleiht der Babyhängematte im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang ihren wesentlichen Charakter. "Campingausrüstung (Babyhängematte), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DE5498/14-1Issued by DEValid until 2020-05-05

Babyhängematte, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel (übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)) aus Geweben aus Spinnstoffen verpackt, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer hängemattenähnlichen Ware und einer Matratze, zerlegt eingehend, mit Montagematerial: -- hängemattenähnliche Ware: --- aus mehreren, schlauchförmig zusammengenähten, jeweils ca. 92 cm breiten Zuschnitten aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, --- mit einer ca. 34 cm x 87 cm großen, doppellagig gearbeiteten "Liegefläche", am "Fußende" mit einer Öffnung mit Klettverschluss zum Einbringen der Matratze, --- mit einem eingenähten "Kopfteil" sowie am "Fußende" mit einem Druckknopfverschluss, so dass das Baby auf jeder Seite der Hängematte geschützt ist, --- soll laut Antrag im oberen Drittel gerafft und so in die Aussparungen an beiden Enden des sog. Distanzstabes aus Holz eingeschoben und mittels sog. Baumwollkordeln gesichert werden, --- durch Zusammennähen konfektioniert, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- Matratze: --- in den Abmessungen: ca. 34 cm x 83 cm x 5 cm (B x L x H), --- aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, --- mit drei separaten Kammern, die laut Antrag mit 100 % Schafwolle gefüllt sind, --- dient als Matratze zum Einbringen in die hängemattenähnliche Ware, - kann mittels verschiedener Aufhängevorrichtungen aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser vZTA) entweder an Decken von Räumen, Türrahmen, Bäumen o. ä. oder an unterschiedlichen Gestellen aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden, - die Ware weist keine definierte Sitzfläche auf und wird somit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - die hängemattenähnliche Ware verleiht der Babyhängematte im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang ihren wesentlichen Charakter. "Campingausrüstung (Babyhängematte), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

DE5500/14-1Issued by DEValid until 2020-05-05

Babyhängematte, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel (übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)) aus Geweben aus Spinnstoffen verpackt, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer hängemattenähnlichen Ware und einer Matratze, zerlegt eingehend, mit Montagematerial: -- hängemattenähnliche Ware: --- aus mehreren, schlauchförmig zusammengenähten, jeweils ca. 117 cm breiten Zuschnitten aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, --- mit einer ca. 43 cm x 112 cm großen, doppellagig gearbeiteten "Liegefläche", am "Fußende" mit einer Öffnung mit Klettverschluss zum Einbringen der Matratze, --- mit einem eingenähten "Kopfteil" sowie am "Fußende" mit einem Druckknopfverschluss, so dass das Baby auf jeder Seite der Hängematte geschützt ist, --- soll laut Antrag im oberen Drittel gerafft und so in die Aussparungen an beiden Enden des sog. Distanzstabes aus Holz eingeschoben und mittels sog. Baumwollkordeln gesichert werden, --- durch Zusammennähen konfektioniert, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- Matratze: --- in den Abmessungen: ca. 43 cm x 110 cm x 5 cm (B x L x H), --- aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, --- mit drei separaten Kammern, die laut Antrag mit 100 % Schafwolle gefüllt sind, --- dient als Matratze zum Einbringen in die hängemattenähnliche Ware, - kann mittels verschiedener Aufhängevorrichtungen aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser vZTA) entweder an Decken von Räumen, Türrahmen, Bäumen o. ä. oder an unterschiedlichen Gestellen aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden, - die Ware weist keine definierte Sitzfläche auf und wird somit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - die hängemattenähnliche Ware verleiht der Babyhängematte im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang ihren wesentlichen Charakter. "Campingausrüstung (Babyhängematte), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, nicht handgearbeitet"

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6306Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods
  3. 6306.90Other
  4. 6306.90.00andere
  5. 6306.90.00.19Other

From HS code to customs tariff code 6306.90.00.19

HS code6306.906 digits, uniform worldwide
CN code6306.90.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6306.90.00.1910 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 6306

Zu Unterposition 6306 90 00: Hierher gehören auch Campingausrüstungen wie aufblasbare Sitze aus Spinnstoff, aufblasbare Liegesessel aus Spinnstoff und ähnliche Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale wie ihres geringen Gewichts sind diese aufblasbaren Waren leicht zu transportieren sowie einfach und schnell aufzustellen und wieder einzupacken Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines. Beispiele für einige dieser aufblasbaren Waren:

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Babyhängematte?

In the binding tariff rulings analysed here, Babyhängematte is predominantly classified to 6306.90.00.19: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Babyhängematte?

Code 6306.90.00.19 carries a third-country duty rate of 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Babyhängematte?

The first six digits are HS code 630690, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 6 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 83 percent of which were classified to 6306.90.00.19. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.