Customs tariff code for Halbstern: 8432.90.00.00.0
Reference data as at 10 October 2026
Halbstern is generally classified to customs tariff code 8432.90.00.00.0: Parts. The third-country duty rate is 0 %.
This rests on 7 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 8432.90.00.00.0.
This page answers the customs code question for Halbstern from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 8432.90.00.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Rulings behind this
- 7
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Sog. Halbstern, - in Form einer spezifischen Scheibe mit einem Laufkranz mit prismenartig ausgebildeten Spitzen, abgerundeten Tälern und einer zentrischen Aussparung, aus lackiertem Gusseisen, mit einem Durchmesser von 45 cm (Abbildung siehe Anlage), - zur paarweisen Verwendung mit einem Walzenstern mit einem Durchmesser von 50 cm Durch- messer (nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zum Einbau in eine selbstreinigende Prismenwalze zur Rückfestigung des Bodens vor oder nach der Saat. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens - sog. Halbstern"
Sog. Halbstern, - in Form einer spezifischen Scheibe mit einem Laufkranz mit prismenartig ausgebildeten Spitzen, abgerundeten Tälern und einer zentrischen Aussparung, aus lackiertem Gusseisen, mit einem Durchmesser von 50 cm (Abbildung siehe Anlage), - zur paarweisen Verwendung mit einem Walzenstern mit einem Durchmesser von 45 cm Durch- messer (nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zum Einbau in eine selbstreinigende Prismenwalze zur Rückfestigung des Bodens vor oder nach der Saat. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens - sog. Halbstern"
Sog. Halbstern, - in Form einer spezifischen Scheibe mit einem Laufkranz mit prismenartig ausgebildeten Spitzen, abgerundeten Tälern und einer zentrischen Aussparung, aus lackiertem Gusseisen, mit einem Durchmesser von 45 cm (Abbildung siehe Anlage), - zur paarweisen Verwendung mit einem Walzenstern mit einem Durchmesser von 50 cm Durch- messer (nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zum Einbau in eine selbstreinigende Prismenwalze zur Rückfestigung des Bodens vor oder nach der Saat. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens - sog. Halbstern"
Sog. Halbstern, - in Form einer spezifischen Scheibe mit einem Laufkranz mit prismenartig ausgebildeten Spitzen, abgerundeten Tälern und einer zentrischen, annähernd quadratischen Aussparung sowie drei runden, gleichmäßig verteilten Aussparungen, aus lackiertem Gusseisen, mit einem Durchmesser von 33 cm (Abbildung siehe Anlage), - zur paarweisen Verwendung mit einem Walzenstern mit einem Durchmesser von 38 cm Durch- messer (nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zum Einbau in eine selbstreinigende Prismenwalze zur Rückfestigung des Bodens vor oder nach der Saat. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens - sog. Halbstern"
Sog. Halbstern, - in Form einer spezifischen Scheibe mit einem Laufkranz mit prismenartig ausgebildeten Spitzen, abgerundeten Tälern und einer runden, zentrischen Aussparung, aus lackiertem Gusseisen, mit einem Durchmesser von 38 cm (Abbildung siehe Anlage), - zur paarweisen Verwendung mit einem Walzenstern mit einem Durchmesser von 33 cm Durch- messer (nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zum Einbau in eine selbstreinigende Prismenwalze zur Rückfestigung des Bodens vor oder nach der Saat. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens - sog. Halbstern"
Sog. Halbstern, - in Form einer spezifischen Scheibe mit einem Laufkranz mit prismenartig ausgebildeten Spitzen, abgerundeten Tälern und einer annähernd quadratischen, zentrischen Aussparung, aus lackiert- em Gusseisen, mit einem Durchmesser von 33 cm (Abbildung siehe Anlage), - zur paarweisen Verwendung mit einem Walzenstern mit einem Durchmesser von 38 cm Durch- messer (nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zum Einbau in eine selbstreinigende Prismenwalze zur Rückfestigung des Bodens vor oder nach der Saat. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens - sog. Halbstern"
Sog. Halbstern, - in Form einer spezifischen Halbscheibe mit einem Laufkranz mit prismenartig ausgebildeten Spitzen, abgerundeten Tälern und vier spezifischen Aussparungen, aus lackiertem Gusseisen, mit einem Radius von 28 cm (Abbildung siehe Anlage), - bildet nach dem Zusammenschrauben mit einem weiteren Halbstern einen sogenannten Walzenstern, welcher zum Einbau in eine selbstreinigende Prismenwalze zur Rückfestigung des Bodens vor oder nach der Saat bestimmt ist. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens - sog. Halbstern"
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 8432.90.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören, ohne Rücksicht auf die Art ihrer Fortbewegung, Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- oder Forstwirtschaft oder den Gartenbau, mit denen an Stelle von Handwerkzeugen eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten oder Gartenarbeiten ausgeführt werden können: I) Bearbeiten des Bodens für die Bestellung: Urbarmachen, Umgraben, Pflügen, Auflockern usw. II) Streuen oder Verteilen von Dünger oder anderen Bodenverbesserungsmitteln. III) Pflanzen oder Säen. IV) Säubern und Pflegen des Bodens während der Wachstumszeit der Pflanzen (Hacken, Jäten, Unkrautvernichten usw.). « « « Diese verschiedenen Maschinen, Apparate und Geräte können entweder durch Tiere oder durch Fahrzeuge (z. B. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Halbstern?
In the binding tariff rulings analysed here, Halbstern is predominantly classified to 8432.90.00.00.0: Parts. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Halbstern?
Code 8432.90.00.00.0 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Halbstern?
The first six digits are HS code 843290, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 7 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 8432.90.00.00.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.