Customs tariff code for Handgearbeitet: 4602.19.90.10.0
Reference data as at 1 July 2026
Handgearbeitet is generally classified to customs tariff code 4602.19.90.10.0: Hand-made, handgearbeitet. The third-country duty rate is 3.7 %.
This rests on 12 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 92 percent of them reached 4602.19.90.10.0.
This page answers the customs code question for Handgearbeitet from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 4602.19.90.10.0
- Third-country duty
- 3.7 %
- Rulings behind this
- 12
- Agreement
- 92 %
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine L 32 cm x B 21 cm x H 10 cm große Aufbewahrungsbox. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, der mit zwei miteinander zu einem Strang eingedrehten Seegrassträngen der Position 4601 umflochten ist (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Das in Handarbeit gefertigte Behältnis ist in acht kleine Fächer unterteilt (7 x 8 x 9 cm), die für die Aufbewahrung von Teebeuteln vorgesehen sind. Die Deckfläche ist mit einem passgenauen Klappdeckel ausgestattet. Die Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine runde Aufbewahrungsbox (D 27 x H 11 cm). Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, der mit zwei miteinander zu einem Strang eingedrehten Seegrassträngen der Position 4601 umflochten ist (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Das in Handarbeit gefertigte Behältnis ist in sieben kleine Fächer unterteilt, die für die Aufbewahrung von Teebeuteln vorgesehen sind. Die Deckfläche ist mit einem passgenauen Klappdeckel ausgestattet. Die Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen L 30 cm x B 30 cm x H 12 cm großen, oben offenen Aufbewahrungskorb. Das konisch geformte Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, das mit zwei miteinander zu einem Strang eingedrehten Seegrassträngen der Position 4601 umflochten ist (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der in Handarbeit gefertigte Korb ist an zwei gegenüberliegenden Seiten mit je einer rechteckigen Grifföffnung versehen. Die Flechtstoffe verleihen der Ware auf Grund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um 10 cm hohe Aufbewahrungsboxen für Teebeutel in zwei verschiedenen Formen (rund mit D 27 cm; rechteckig L 33 x B 21 cm). Die Erzeugnisse bestehen jeweils aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, welche unmittelbar mit getrockneten Blättern der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten sind. Die in Handarbeit gefertigten Behältnisse sind in acht (rechteckig) bzw. sieben (rund) kleine Fächer unterteilt, die für die Aufbewahrung von Teebeuteln vorgesehen sind. Die Deckflächen sind mit passgenauen Klappdeckel ausgestattet. Die Flechtstoffe verleihen der Waren aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen runden, sog. "Glasuntersetzer" mit einem Durchmesser von ca. 10,0 cm und einer Höhe von etwa 1,0 cm. Der Untersetzer besteht aus ca. 0,5- 1,0 cm breiten, getrockneten Streifen der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die spiralförmig in Flächenform miteinander verbunden bzw. verflochten sind. Sechs Untersetzer sind in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffware, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um einen 32 cm x 34.5 cm x 32 cm großen, handgearbeiteten Korb. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, das mit zwei miteinander zu einem Strang eingedrehten Seegrassträngen der Position 4601 umflochten ist (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Der Korb ist an den Schmalseiten mit je einer rechteckigen Grifföffnung versehen. Die Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Die Ware wird einzeln oder als zwei- bzw. vierteiliges Set angeboten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh".
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen 37 cm hohen, handgearbeiteten Korb, der einen Durchmesser von 17 cm aufweist und zur Aufnahme und Aufbewahrung von Toilettenpapier bestimmt ist. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen, welches unmittelbar mit getrockneten Streifen von der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. Der Toilettenpapierhalter ist mit einer länglichen Aussparung versehen. Die Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh".
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen 40 cm x 15 cm x 15 cm großen, handgearbeiteten Korb. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Metallrahmen aus unedlen Metallen welches unmittelbar mit getrockneten Streifen von der Wasserhyazinthe (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. Der Aufbewahrungskorb ist mit zwei Haken versehen und ist zum Verwenden als Hängekorb bestimmt. Die Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs und des Erscheinungsbildes sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, keine Flaschenhülse aus Stroh, handgearbeitet".
Where this code sits in the tariff
- 46MANUFACTURES OF STRAW, OF ESPARTO OR OF OTHER PLAITING MATERIALS; BASKETWARE AND WICKERWORK
- 4602Basketwork, wickerwork and other articles, made directly to shape from plaiting materials or made up from goods of heading 4601; articles of loofah
- 4602.19Other
- 4602.19.90Other
- 4602.19.90.10Hand-made
- 4602.19.90.10.0Hand-made, handgearbeitet
From HS code to customs tariff code 4602.19.90.10.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 3.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 4602 19 90: Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 4602 des HS, erster Absatz Ziffer 2) genannten Erzeugnisse aus pflanzlichen Stoffen, z. B. Teppiche, die aus kleinen Matten der Unterposition 4601 20 bestehen, die durch Bindematerial miteinander verbunden sind. 2. Waren aus Luffa. Luffa oder Zouffa oder Loofah, auch pflanzlicher Schwamm genannt, gehört zu Unterposition 1404 90 00 und besteht aus dem Zellgewebe eines exotischen Zierkürbis (Cucurbita): Luffa cylindrica.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …
1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Handgearbeitet?
In the binding tariff rulings analysed here, Handgearbeitet is predominantly classified to 4602.19.90.10.0: Hand-made, handgearbeitet. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Handgearbeitet?
Code 4602.19.90.10.0 carries a third-country duty rate of 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Handgearbeitet?
The first six digits are HS code 460219, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 12 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 92 percent of which were classified to 4602.19.90.10.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.