Classification

Customs tariff code for Hundeliege: 6307.90.98.99

Reference data as at 1 July 2026

Hundeliege is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99: Other. The third-country duty rate is 6.3 %.

This rests on 21 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 86 percent of them reached 6307.90.98.99.

This page answers the customs code question for Hundeliege from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6307.90.98.99
Third-country duty
6.3 %
Rulings behind this
21
Agreement
86 %

Binding tariff information for this code

DEBTI18666/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in abweichender Größe und Farbe sowie eine Abbildung veranschaulicht, - in einem einfachen Zugbeutel in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 122 cm x 93 cm x 20 cm, - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus unedlem Metall (laut Antrag Eisen) sowie Verbindungsstücken und Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI17994/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in abweichender Größe und Farbe sowie eine Abbildung veranschaulicht, - in einem einfachen Zugbeutel in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 122 cm x 93 cm x 20 cm, - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus unedlem Metall (laut Antrag Eisen) sowie Verbindungsstücken und Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI17979/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 45 cm x 16 cm (ohne Sonnenschutz gemessen), - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus augenscheinlich unedlem Metall sowie Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - mit einem über die Liegefläche gespannten, dreidimensional gearbeiteten Sonnenschutz aus den o. g. laminierten Geweben, an allen Seiten mit einem kontrastfarbenen Streifen aus Geweben eingefasst; der Sonnenschutz ist mit sechs zusammensteckbaren Stäben aus augenscheinlich Kunststoff über die Liegefläche gespannt und an den Ecken mit elastischen Bändern an den Beinen der Liege befestigt, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI17980/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in abweichender Farbe und eine Abbildung veranschaulicht, - in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 45 cm x 16 cm (ohne Sonnenschutz gemessen), - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus augenscheinlich unedlem Metall sowie Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - mit einem über die Liegefläche gespannten, dreidimensional gearbeiteten Sonnenschutz aus den o. g. laminierten Geweben, an allen Seiten mit einem kontrastfarbenen Streifen aus Geweben eingefasst; der Sonnenschutz ist mit sechs zusammensteckbaren Stäben aus augenscheinlich Kunststoff über die Liegefläche gespannt und an den Ecken mit elastischen Bändern an den Beinen der Liege befestigt, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI17981/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in abweichender Farbe und eine Abbildung veranschaulicht, - in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 45 cm x 16 cm (ohne Sonnenschutz gemessen), - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus augenscheinlich unedlem Metall sowie Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - mit einem über die Liegefläche gespannten, dreidimensional gearbeiteten Sonnenschutz aus den o. g. laminierten Geweben, an allen Seiten mit einem kontrastfarbenen Streifen aus Geweben eingefasst; der Sonnenschutz ist mit sechs zusammensteckbaren Stäben aus augenscheinlich Kunststoff über die Liegefläche gespannt und an den Ecken mit elastischen Bändern an den Beinen der Liege befestigt, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI17984/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in abweichender Größe und einer Abbildung veranschaulicht, - in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 76 cm x 60 cm x 16 cm (ohne Sonnenschutz gemessen), - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus augenscheinlich unedlem Metall sowie Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - mit einem über die Liegefläche gespannten, dreidimensional gearbeiteten Sonnenschutz aus den o. g. laminierten Geweben, an allen Seiten mit einem kontrastfarbenen Streifen aus Geweben eingefasst; der Sonnenschutz ist mit sechs zusammensteckbaren Stäben aus augenscheinlich Kunststoff über die Liegefläche gespannt und an den Ecken mit elastischen Bändern an den Beinen der Liege befestigt, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI17985/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in abweichender Größe und Farbe sowie einer Abbildung veranschaulicht, - in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 76 cm x 60 cm x 16 cm (ohne Sonnenschutz gemessen), - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus augenscheinlich unedlem Metall sowie Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - mit einem über die Liegefläche gespannten, dreidimensional gearbeiteten Sonnenschutz aus den o. g. laminierten Geweben, an allen Seiten mit einem kontrastfarbenen Streifen aus Geweben eingefasst; der Sonnenschutz ist mit sechs zusammensteckbaren Stäben aus augenscheinlich Kunststoff über die Liegefläche gespannt und an den Ecken mit elastischen Bändern an den Beinen der Liege befestigt, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI17986/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Hundeliege, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein Muster in abweichender Größe und Farbe sowie einer Abbildung veranschaulicht, - in einem Pappkarton mit Aufbauanleitung verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in den Abmessungen von laut Antrag 76 cm x 60 cm x 16 cm (ohne Sonnenschutz gemessen), - mit einem Gestell in Form eines rechteckigen Rahmens mit Beinen aus augenscheinlich unedlem Metall sowie Füßen aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einer über das Gestell gespannten Liegefläche aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 und einem großflächigen Einsatz aus Geweben der Position 5903 aus Garnen, die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Posi- tion 5604); an allen Seiten umgeschlagen, tunnelartig zusammengenäht bzw. mit Klettverschluss ausgestattet und über das Gestell gezogen, - mit einem über die Liegefläche gespannten, dreidimensional gearbeiteten Sonnenschutz aus den o. g. laminierten Geweben, an allen Seiten mit einem kontrastfarbenen Streifen aus Geweben eingefasst; der Sonnenschutz ist mit sechs zusammensteckbaren Stäben aus augenscheinlich Kunststoff über die Liegefläche gespannt und an den Ecken mit elastischen Bändern an den Beinen der Liege befestigt, - alle Gewebe sind aus Spinnstoffen gefertigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Liegeplatz für Hunde, - erfüllt nicht die Merkmale zur Einreihung als Möbel in die Position 9403, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die verschiedenen Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Hundeliege), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.90Other
  4. 6307.90.98Other
  5. 6307.90.98.99Other

From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99

HS code6307.906 digits, uniform worldwide
CN code6307.90.988 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.90.98.9910 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Compliance regimes on this code

Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.

Possible dual-use control codes

Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Hundeliege?

In the binding tariff rulings analysed here, Hundeliege is predominantly classified to 6307.90.98.99: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Hundeliege?

Code 6307.90.98.99 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Hundeliege?

The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 21 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 86 percent of which were classified to 6307.90.98.99. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

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