Customs tariff code 6307.90.98.99: Other
Reference data as at 10 October 2026
Customs tariff code 6307.90.98.99 covers Other. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.
6307.90.98.99 is a TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6307.90.98.99
- Third-country duty
- 6.3 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.90Other
- 6307.90.98Other
- 6307.90.98.99Other
From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Kabelaufbewahrungsgurt, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 16 cm x 4 cm, - aus einem Band aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, mittig umgeschlagen und fest- genäht; mit einer daran befestigten Ösen (Außendurchmesser ca. 2 , 8 cm) aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet, - an den beiden Enden umgeschlagen und festgenäht; mit einem aufgenähten Flausch- bzw. Hakenband ausgestattet, an einem Ende zusätzlich mit einer eingenähten, ca. 2 cm breiten Schlaufe aus Geweben aus Spinnstoffen versehen, - mit auf- bzw. eingenähten Etiketten versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Kabelaufbewahrungsgurt. "Andere konfektionierte Ware (Kabelaufbewahrungsgurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Schutzabdeckung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd zylinderförmig, unten offen; mit einem Durchmesser von 366 cm, -- aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polyethylen) mit einer Breite von weniger als 5 mm, -- am unteren gesäumten Rand mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper zu verengen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- dient als Abdeckung zum Schutz von Trampolinen vor Regen, Schnee und Sonne, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Plane der Position 6306. "Andere konfektionierte Ware (Schutzabdeckung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"
Schutzabdeckung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd zylinderförmig, unten offen; mit einem Durchmesser von 426 cm, -- aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polyethylen) mit einer Breite von weniger als 5 mm, -- am unteren gesäumten Rand mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper zu verengen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- dient als Abdeckung zum Schutz von Trampolinen vor Regen, Schnee und Sonne, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Plane der Position 6306. "Andere konfektionierte Ware (Schutzabdeckung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"
Schutzabdeckung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd zylinderförmig, unten offen; mit einem Durchmesser von 305 cm, -- aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, -- am unteren gesäumten Rand mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper zu verengen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- dient als Abdeckung zum Schutz von Trampolinen vor Regen, Schnee und Sonne - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Plane der Position 6306. "Andere konfektionierte Ware (Schutzabdeckung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"
Tierbett, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Tiersofa und einem Kissen; in einem Polybeutel mit Papiereinleger in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, - Tiersofa: -- annähernd in Form eines Körbchens mit nahezu trapezförmiger Grundfläche, in den max. Ab- messungen (L x B x H) von laut Antrag 82 cm x 55 cm x 31 cm, -- mit einer Unterkonstruktion (Bodenplatte) und vier ca. 10 cm langen, abgeschrägt gearbeiteten "Füßen" aus Holz, wobei die "Füße" auf der Unterseite mit sog. Filzgleitern versehen sind, -- mit einem bis zu 20 cm hohen Rand (vorn mit einem tiefer gearbeiteten Einstieg) aus einem einfarbigen Samtgewirke auf der Außenseite und einem buntgewebten Gewebe auf der Innen- seite; mit Schaumkunststoff gepolstert; auf der Innenseite des Einstiegsbereichs mit zwei Ge- webebändern (ca. 7 , 5 cm x 1 , 5 cm) mit Druckknöpfen zur Befestigung an der Bodenplatte ausge- stattet, -- auf der Körbchen-Unterseite mit einer Abdeckung aus Vliesstoffen gearbeitet, -- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware der Position 6304, -- erfüllt weder die Merkmale zur Einreihung als Möbel der Positionen 9401 und 9403 noch die zur Einreihung als eine den Bettausstattungen ähnlichen Ware der Position 9404, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber dem Holz den Charakter der Ware; innerhalb der Position 6307 sind ebenfalls insbe- sondere im Hinblick auf den Umfang die Gewebe und Vliesstoffe (zusammen) gegenüber den Gewirken charakterverleihend; innerhalb der Unterposition (KN) 6307 9098 überwiegen wieder- um im Hinblick auf den Umfang die Gewebe gegenüber den Vliesstoffen und bestimmen damit den wesentlichen Charakter des Tiersofas, - Kissen: -- mit einer Hülle aus den o. g. Plüschgewirken (auf einer Seite) und den o. g. Geweben (auf der andern Seite), -- mit Wattierungsstoffen gefüllt, - dient als Ruheplatz für Tiere, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht das Tiersofa der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Tiersofa), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Tragbare Halterung, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - mit einer Länge (ohne Halterung) von ca. 35 cm und einer Breite von ca. 1 , 5 cm, - aus einem aus verschiedenen einfarbigen, vierlitzigen Seilen aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) in Makramee-Technik (durch Knoten) hergestellten "Band" bestehend (sog. Macraméspitze; Meterware der Position 5804), - an den Enden jeweils mit einem angeknotetem Karabiner mit Drehgelenk aus unedlem Metall (laut Antrag Zink) ausgestattet, an die eine ringförmige Halterung aus Kunststoff (laut Antrag Silikon) angehängt ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Getränkebecherhalter, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht die Makraméspitze aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff und dem unedlen Metall der Ware ihren wesentlichen Charakter, daher keine Ware des Kapitels 39. "Andere konfektionierte Ware (Tragbare Halterung), aus Spinnstoffen, aus Macraméspitze"
Balkonbespannung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einem bedruckten Papiereinleger in einer Kunststofffolie verpackt, -- in rechteckiger Form, in verschiedenen Abmessungen und Farben, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken Geweben der Position 5903 aus mit Kunststoff umhüllten Garnen der Position 5604 aus Spinnstoffen, -- an den Rändern mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird an einem Balkongeländer befestigt und dient als Sicht- und Windschutz, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich u. a. aufgrund des Verwendungszwecks nicht als Plane der Position 6306 dar. "Andere konfektionierte Ware (Balkonbespannung), aus Spinnstoffen, aus Gewebe, nicht handgearbeitet"
Sichtschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in rechteckiger Form; in verschiedenen Abmessungen und Farben, -- aus ca. 1 , 1 mm dicken Geweben der Position 5903 aus mit Kunststoff umhüllten Garnen der Position 5604 aus Spinnstoffen, -- an den Rändern mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -- wird an einem Balkongeländer befestigt und dient als Sicht- und Windschutz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich insbesondere aufgrund der Funktion nicht als Plane der Position 6306 dar. "Andere konfektionierte Ware (Sichtschutz), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6307.90.98.99 cover?
Code 6307.90.98.99 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6307.90.98.99?
The third-country duty rate for 6307.90.98.99 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6307.90.98.99?
The first six digits form the HS code: 630790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6307.90.98.99 have?
6307.90.98.99 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6307.90.98.99 sit in the tariff?
6307.90.98.99 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630790 Other > 63079098 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6307.90.98.99?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.90.98.99, for example DEBTI38961/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Is 6307.90.98.99 a dual-use item?
The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 6307.90.98.99 to 1A005, 0007, 1A004b. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.
Does customs tariff code 6307.90.98.99 change?
6307.90.98.99 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.