Customs tariff code for Künstlicher Zahnstumpf: 9021.29.00.00
Reference data as at 1 July 2026
Künstlicher Zahnstumpf is generally classified to customs tariff code 9021.29.00.00: Other. The third-country duty rate is 0 %.
This rests on 14 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 86 percent of them reached 9021.29.00.00.
This page answers the customs code question for Künstlicher Zahnstumpf from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 9021.29.00.00
- Third-country duty
- 0 %
- Rulings behind this
- 14
- Agreement
- 86 %
Binding tariff information for this code
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 936179), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Halteschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn"" eingereiht.
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 936657), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Halteschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn" eingereiht.
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 936178), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten (15 Grad) und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Aufbauschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn" eingereiht.
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 936154), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten (15 Grad) und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Halteschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn" eingereiht.
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 935732), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Halteschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn" eingereiht.
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 935733), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten (15 Grad) und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Halteschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn" eingereiht.
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 935731), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten (15 Grad) und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Aufbauschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn" eingereiht.
Künstlicher Zahnstumpf, sog. SIC Standardaufbau (Art.-Nr. 935734), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zylindrischen, abgewinkelten (15 Grad) und mit einer Bohrung versehenen Vorrichtung aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - einer Halteschraube aus unedlem Metall. Äußere Form der Ware: siehe Anlage. Der Implantataufbau wird mit Hilfe der Schraube mit einer künstlichen Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser vZTA) verschraubt. Anschließend wird der Aufbau mit der endgültigen Versorgung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer Tüte verpackt. Der künstliche Zahnstumpf wird als "Ware der Zahnprothetik für Menschen, kein künstlicher Zahn" eingereiht.
Where this code sits in the tariff
- 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9021Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability
- 9021.29Other
- 9021.29.00künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, andere
- 9021.29.00.00Other
From HS code to customs tariff code 9021.29.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national 1. Silhouette-Kissen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 VII R 83/99) Auszüge aus den Gründen zum Urteil: (Kennzeichnung durch die Redaktion): I. Die Beklagte und Revisionsklägerin (die Oberfinanzdirektion - OFD -) erteilte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin)........eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) für ein "Silhouette-Kissen" und wies darin diese Ware der Unterpos. 8714 20 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zu........ Nach der Beschreibung der Klägerin wird vor der Herstellung des Kissens ...... auf einem besonderen Messstuhl (Shape Sensor) unter Berücksichtigung des Sitzneigungswinkels, des Winkels der Rückenlehne, deren Höhe sowie der Stellung der Fuß- und Armstützen des Rollstuhls ........ …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Künstlicher Zahnstumpf?
In the binding tariff rulings analysed here, Künstlicher Zahnstumpf is predominantly classified to 9021.29.00.00: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Künstlicher Zahnstumpf?
Code 9021.29.00.00 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Künstlicher Zahnstumpf?
The first six digits are HS code 902129, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 14 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 86 percent of which were classified to 9021.29.00.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.