Customs tariff code for Künstliches Körperteil: 9021.39.90.00.1
Reference data as at 1 July 2026
Künstliches Körperteil is generally classified to customs tariff code 9021.39.90.00.1: Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. The third-country duty rate is 0 %.
This rests on 36 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 97 percent of them reached 9021.39.90.00.1.
This page answers the customs code question for Künstliches Körperteil from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 9021.39.90.00.1
- Third-country duty
- 0 %
- Rulings behind this
- 36
- Agreement
- 97 %
Binding tariff information for this code
Künstliches Körperteil, sog. Gefäßprothese (Bypassprothese), in verschiedenen Konfigurationen und in diversen Abmessungen, in Form eines schlauchförmigen Transplantats (künstliche Blutgefäß) aus gerecktem Polytetrafluorethylen (ePTFE) mit einem eingearbeiteten PTFE-Faden, der die Oberfläche ziehharmonikaartig erscheinen lässt, wobei die Innenbereiche der Prothesenwand mit Kohlenstoff imprägniert sind. Die Ware ist mit einer proprietären Manschette am distalen Ende modifiziert, welche mit farbigen Linien (blau + schwarz) am Venenende zur Vermeidung einer Torsion bzw. zur erleichterten Orientierung für den Chirurgen versehen ist. Auf der gesamten Länge ist die Ware mit einer entfernbaren externen Spiralverstärkung versehen. Zudem weist die Prothese in den distalen 25 cm eine Reduzierung des Innendurchmessers zur Steigerung der Fließgeschwindigkeit vor dem Manschettenbereich auf. Die Ware ist für Bypässe oder Rekonstruktionen von Arterien des peripheren Gefäßsystems in der Gefäßchirurgie als Ersatz eines verengten oder verschlossenen Abschnitts eines Blutgefäßes im menschlichen Körper vorgesehen, um den Blutfluss um die Engstelle (Stenose) herumzuleiten. Die Ware, welche steril in einer Blisterverpackung verpackt und in einem bedruckten Pappkarton umverpackt ist, wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Künstliches Körperteil, sog. Gefäßprothese, in verschiedenen Konfigurationen und in diversen Abmessungen, in Form eines schlauchförmigen Transplantats (künstliche Blutgefäß) aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE) mit glatter Oberfläche. Die inneren Teile der Prothesenwände sind mit Karbon imprägniert, zur Verbesserung der Durchflussrate. Die Prothese ist außerdem mit einer integrierten, vorgeformten Manschette (Cuff) zur Verbesserung der Hämodynamik versehen. Die Manschette ist mit farbigen Linien (blau + schwarz) am Venenende versehen, zur Vermeidung einer Torsion bzw. zur erleichterten Orientierung beim Annähen an die Vene. Einige Konfigurationen weisen zudem eine externe Spirale in der Mitte der Prothese auf. Die Ausflusskomponente (Cuff) wird chirurgisch an die Vene angenäht (Anastomose). Die in der Gefäßchirurgie verwendete Gefäßprothese ist zur Verwendung als Ersatz für Blutgefäße im menschlichen Körper zur Behandlung von peripheren Gefäßerkrankungen, Aneurysmen oder für den Hämodialyse-Zugang vorgesehen. Die Ware, welche steril in einer Blisterverpackung verpackt und in einem bedruckten Pappkarton umverpackt ist, wird als "künstliches Körperteil für Menschen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 1010 bis 9021 3910 erfasst" eingereiht.
Künstliches Körperteil, kein künstliches Gelenk, keine Augenprothese, sog. Wirbelsäulenimplantat DIAM Implant (Referenz-Nr. 94920xx), im Wesentlichen bestehend aus einer je nach Ausführung zwischen 8 und 14 mm großen, speziell geformten Vorrichtung aus PET und Silikon, die mit zwei ca. 45 cm langen Schnüren verbunden ist, an deren Enden wiederum je eine ca. 3 cm große, gebogene, nadelartige Vorrichtung aus unedlem Metall befestigt ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen im Bereich der Lendenwirbelsäule in den menschlichen Körper implantiert und dient dort als Bandscheibenersatz.
Künstliches Körperteil, kein künstliches Gelenk, keine Augenprothese, sog. Wirbelsäulenimplantat Bryan Cervical Disc Prosthesis (Referenz-Nr. 647021x), im Wesentlichen bestehend aus einer je nach Ausführung zwischen 14 und 18 mm großen, runden, scheibenähnlichen Vorrichtung aus Titan und Polyurethan (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen im Bereich der Halswirbelsäule in den menschlichen Körper implantiert und dient dort als Bandscheibenersatz
Künstliches Körperteil, kein künstliches Gelenk, keine Augenprothese, sog. Wirbelsäulenimplantat Telamon VBS CTR (Referenz-Nr. 440xxxx und 443xxxx), im Wesentlichen bestehend aus einer je nach Ausführung zwischen 0° 22x8mm HT8 und 0° 22x14mm HT52, 0° 26x8mm HT8 und 0° 26x14mm HT52, 3° 22x8mm HT8 und 3° 22x14mm HT52 bzw. 3° 26x8mm HT8 bis 3° 26x14mm HT52 großen, speziell geformten, rechteckigen Vorrichtung aus PEEK (Poly-Ether-Ether-Ketone) (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen im Bereich der Wirbelsäule in den menschlichen Körper implantiert und dient dort als Bandscheibenersatz bzw., unter bestimmten Voraussetzungen, als Wirbelkörperersatz.
Künstliches Körperteil, kein künstliches Gelenk, keine Augenprothese, sog. Wirbelsäulenimplantat Boomerang-PEEK INT (Referenz-Nr. 917xxxxINT), im Wesentlichen bestehend aus einer je nach Ausführung zwischen 6 x 25 mm und 18 x 36 mm großen, gebogenen und mit diversen Löchern versehenen Vorrichtung aus PEEK (Poly-Ether-Ether-Ketone) (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen im Bereich der Wirbelsäule in den menschlichen Körper implantiert und dient dort als Bandscheibenersatz bzw., unter bestimmten Voraussetzungen, als Wirbelkörperersatz.
Künstliches Körperteil, kein künstliches Gelenk, keine Augenprothese, sog. Wirbelsäulenimplantat Telamon Peek Int (Referenz-Nr. 420xxxxINT), im Wesentlichen bestehend aus einer je nach Ausführung zwischen 8° 8x22mm und 3° 14x26mm großen, rechteckigen Vorrichtung aus PEEK (Poly-Ether-Ether-Ketone) mit spezieller Oberflächenstruktur (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen im Bereich der Wirbelsäule in den menschlichen Körper implantiert und dient dort als Bandscheibenersatz bzw., unter bestimmten Voraussetzungen, als Wirbelkörperersatz.
Künstliches Körperteil, kein künstliches Gelenk, keine Augenprothese, sog. Wirbelsäulenimplantat Verte-Stack Center Cage (Referenz-Nr. 891xxxx), im Wesentlichen bestehend aus einer je nach Ausführung 5, 10, 20, 30 oder 40 mm (Ausführungen "Center, Small" bzw. "Center, Large") großen, runden Vorrichtung aus PEEK (Poly-Ether-Ether-Ketone), die mit diversen Löchern versehen ist (äußere Form siehe Abbildung). Die Ware wird im Rahmen der Behandlung von Erkrankungen im Bereich der Wirbelsäule in den menschlichen Körper implantiert und dient dort als Bandscheibenersatz bzw., unter bestimmten Voraussetzungen, als Wirbelkörperersatz.
Where this code sits in the tariff
- 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9021Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability
- 9021.39Other
- 9021.39.90Other
- 9021.39.90.00.1Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
From HS code to customs tariff code 9021.39.90.00.1
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 9021 39 90: Hierher gehören z. B.: 1. Platten, die ständig im Organismus verbleiben (z. B. um den Teil eines Knochens oder einen ganzen Knochen zu ersetzen); 2. gewebte Bänder aus Chemiefasern, die bei chronischen Kniebandinstabilitäten in das Kniegelenk implantiert werden, um die defekten Kniebänder zu ersetzen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Künstliches Körperteil?
In the binding tariff rulings analysed here, Künstliches Körperteil is predominantly classified to 9021.39.90.00.1: Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Künstliches Körperteil?
Code 9021.39.90.00.1 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Künstliches Körperteil?
The first six digits are HS code 902139, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 36 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 97 percent of which were classified to 9021.39.90.00.1. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.