Customs tariff code for Magazintasche: 6307.90.98.99.0
Reference data as at 1 July 2026
Magazintasche is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99.0: Other, andere, andere. The third-country duty rate is 6.3 %.
This rests on 7 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 86 percent of them reached 6307.90.98.99.0.
This page answers the customs code question for Magazintasche from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6307.90.98.99.0
- Third-country duty
- 6.3 %
- Rulings behind this
- 7
- Agreement
- 86 %
Binding tariff information for this code
Magazintasche, Foto siehe Anlage, - an einem Aufhänger aus Pappe befestigt, - mit den Abmessungen von ca. 4 cm (Breite) x 2,5 cm (Tiefe) x 10 cm (Höhe), - aus verschiedenen, teilweise elastischen, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - mit einem offenen Einsteckfach (ohne Verschluss); mittels einer starren Platte aus Kunststoff, die mit zwei aufgeklebten Klettverschlussbändern versehen ist, optional zu verengen, - an der Rückseite mit einer Gürtelschlaufe, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufnahme eines Magazins, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich (insbesondere handelt es sich aufgrund des fehlen- den Verschlusses nicht um eine Gürteltasche im Sinne der Position 4202). "Andere konfektionierte Ware (Magazintasche) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Magazintasche, sog. Tasmanian Tiger Tasche, Art. 7812, Foto siehe Anlage, - auf eine bedruckte Pappkarte aufgebracht, - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 6 cm x 13 cm, - aus verschiedenen Geweben aus augenscheinlich Chemiefasern; zum Teil mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichen (Gewebe der Position 5903), - bestehend aus einer rechteckigen "Platte", auf die vorn (auf der dem Körper abgewandten Seite) eine "Einstecktasche" aufgenäht ist und die hinten (auf der dem Körper zugewandten Seite) mit einer quer angenähten Lasche und einer längs verlaufenden, mittels Druckknopfverschluss verschließbaren Lasche ausgestattet ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Ware soll an einem Militärrucksack befestigt werden und dient laut Antrag der Aufnahme von Magazinen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da nicht namentlich im Positionswortlaut genannt und insbesondere aufgrund der Ausstattung auch keinem der dort genannten Behältnisse ähnlich. "Andere konfektionierte Ware (Magazintasche) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Magazintasche, sog. Tasmanian Tiger Tasche, Art. 7810, Foto siehe Anlage, - auf eine bedruckte Pappkarte aufgebracht, - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 9 cm x 12 cm, - aus verschiedenen Geweben aus augenscheinlich Chemiefasern; zum Teil mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichen (Gewebe der Position 5903), - bestehend aus einer rechteckigen "Platte", auf die vorn (auf der dem Körper abgewandten Seite) zwei "Einstecktaschen" aufgenäht sind und die hinten (auf der dem Körper zugewandten Seite) mit zwei quer angenähten Laschen und zwei längs verlaufenden, mittels Druckknopfverschluss verschließbaren Laschen ausgestattet sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Ware soll an einem Militärrucksack befestigt werden und dient laut Antrag der Aufnahme von zwei Magazinen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da nicht namentlich im Positionswortlaut genannt und insbesondere aufgrund der Ausstattung auch keinem der dort genannten Behältnisse ähnlich. "Andere konfektionierte Ware (Magazintasche) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Magazintasche, sog. TT Dump Pouch light, 7643.040, Foto siehe Anlage, - an einem Aufhänger aus Pappe befestigt, - in Form eines offenen Beutels, der in nicht benutzten Zustand in einer offenen Tasche mit zwei Gürtelschlaufen aus verschiedenen, einfarbigen Gewebe aus Spinnstoffen verstaut ist; an einer Seite an der offenen Tasche festgenäht, - aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - flachliegend in den Abmessungen von ca. 19 cm x 27 cm, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der Aufnahme von leeren Magazinen beim Einsatz, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich. "Andere konfektionierte Ware (Magazintasche) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Magazintasche, sog. TT SGL PI Mag Pouch, 7956.331, Foto siehe Anlage, - an einem Aufhänger aus Pappe befestigt, - mit den Abmessungen von ca. 4 cm (Breite) x 2,5 cm (Tiefe) x 10 cm (Höhe), - aus verschiedenen, teilweise elastischen, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - mit einem offenen Einsteckfach (ohne Verschluss); mittels einer starren Platte aus Kunststoff, die mit zwei aufgeklebten Klettverschlussbändern versehen ist, optional zu verengen, - an der Rückseite mit einer Gürtelschlaufe, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufnahme eines Magazins, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich (insbesondere handelt es sich aufgrund des fehlendes Verschlusses nicht um eine Gürteltasche im Sinne der Position 4202). "Andere konfektionierte Ware (Magazintasche) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Magazintasche, sog. TT SGL Mag Pouch, 7561.394, Foto siehe Anlage, - an einem Aufhänger aus Pappe befestigt, - mit den Abmessungen von ca. 7,5 cm (Breite) x 3 cm (Tiefe) x 11 cm (Höhe), - aus verschiedenen, einfarbigen und bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - mit einer Zwischenlage aus starren Platten aus Kunststoff, - mit einem offenen Einsteckfach (ohne Verschluss), - mit einer eingearbeiteten, elastischen Kordel mit Stopper zu verengen, - an der Rückseite mit zwei Gürtelschlaufen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufnahme eines Magazins, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich (insbesondere handelt es sich aufgrund des fehlendes Verschlusses nicht um eine Gürteltasche im Sinne der Position 4202). "Andere konfektionierte Ware (Magazintasche) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.90Other
- 6307.90.98Other
- 6307.90.98.99Other
- 6307.90.98.99.0Other, andere, andere
From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Magazintasche?
In the binding tariff rulings analysed here, Magazintasche is predominantly classified to 6307.90.98.99.0: Other, andere, andere. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Magazintasche?
Code 6307.90.98.99.0 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Magazintasche?
The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 7 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 86 percent of which were classified to 6307.90.98.99.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.