Classification

Customs tariff code for Pflaster Zum Heilgebrauch: 3005.10.00

Reference data as at 1 July 2026

Pflaster Zum Heilgebrauch is generally classified to customs tariff code 3005.10.00: Adhesive dressings and other articles having an adhesive layer. The third-country duty rate is 0 %.

This rests on 7 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 86 percent of them reached 3005.10.00.

This page answers the customs code question for Pflaster Zum Heilgebrauch from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
3005.10.00
Third-country duty
0 %
Rulings behind this
7
Agreement
86 %

Binding tariff information for this code

DEBTI53974/24-1Issued by DEValid until 2027-12-22

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den Angaben im Antrag stellt sich die Ware dar als hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. Jeweils vier Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie aufgebracht und in einem Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Das Produkt wird zur Vorbehandlung der aktinischen Keratose im Rahmen eine photodynamischen Therapie verwendet. Die Ware ist als Pflaster zum Heilgebrauch, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterpostition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI35382/21-1Issued by DEValid until 2024-11-07

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den Angaben im Antrag stellt sich die Ware dar als hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. Jeweils vier Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie aufgebracht und in einem Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Das Produkt wird zur Vorbehandlung der aktinischen Keratose im Rahmen einer photodynamischen Therapie verwendet. Die Ware ist als Pflaster zum Heilgebrauch, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterpostition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE10358/15-1Issued by DEValid until 2021-07-07

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den Angaben stellt sich die Ware dar als hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. Jeweils vier Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie aufgebracht und in einem Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Das Produkt wird zur Vorbehandlung der aktinischen Keratose im Rahmen eine photodynamischen Therapie verwendet. Die Ware ist als Pflaster zum Heilgebrauch, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE14790/12-1Issued by DEValid until 2018-10-16

Pflaster zum Heilgebrauch Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Pflaster für Finger- bzw. Fußnägel in Form eines sogenannten "transdermalen therapeutischen Systems". Das Pflaster ist mit dem antimykotischen Wirkstoff Zalain (Sertaconazol) versehen. Es dient der Behandlung von Pilzerkrankungen auf Finger- und Fußnägeln in dem es auf diese aufgeklebt wird. Nach den Angaben besteht die Ware aus einer Klebeschicht mit einer Schutzfolie, die vor der Anwendung abgezogen wird und einer Rückschicht. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Die Ware ist als ein den Watte, Gaze, Binden ähnliches Erzeugnis, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken (Pflaster zum Heilgebrauch), in die Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEK/1822/08-1Issued by DEValid until 2014-11-17

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich bei der Ware um hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. 4 Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie angebracht und in einem innenbeschichteten Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Die Erzeugnisse werden über 4 Stunden zur Vorbehandlung aktinischer Keratosen im Rahmen der Photodynamischen Therapie appliziert. Zolltariflich handelt es sich um Pflaster zum Heilgebrauch, die mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen sind, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken.

DEK/819/04-1Issued by DEValid until 2010-09-30

Pflaster zum Heilgebrauch, "Zalain" Bei der als �Zalain� bezeichneten Ware (eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt) handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um ein Pflaster, das mit einem antimykotischen Wirkstoff versehen ist und zur Behandlung von Pilzerkrankungen auf Finger- und Fußnägeln dient. Der vorgelegten Warenbeschreibung nach besteht das Erzeugnis aus einer Klebeschicht, einer Schutzfolie, die vor der Anwendung abgezogen wird und einer Rückschicht. Die Angaben über die Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt.

Where this code sits in the tariff

  1. 30PHARMACEUTICAL PRODUCTS
  2. 3005Wadding, gauze, bandages and similar articles (for example, dressings, adhesive plasters, poultices), impregnated or coated with pharmaceutical substances or put up in forms or packings for retail sale for medical, surgical, dental or veterinary purposes
  3. 3005.10Adhesive dressings and other articles having an adhesive layer
  4. 3005.10.00Adhesive dressings and other articles having an adhesive layer

From HS code to customs tariff code 3005.10.00

HS code3005.106 digits, uniform worldwide
CN code3005.10.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
Tunisia0 %Tariff preference
Morocco0 %Tariff preference
Lebanon0 %Tariff preference
Jordan0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 3005

Zu Unterposition 3005 1000: Nicht hierher gehören flüssige Verbände (Upos. 3005 9099). (entfallen)

Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …

Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Pos. 3005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 459. Sitzung folgende einstimmige Stellungnahme abgeben: Eine dicht gewebte, rechteckige Spinnstoffware aus Baumwolle, mit den Maßen 66 cm x 43 cm, an drei Seiten gesäumt, aufgemacht in einer Verpackung aus sterilem Kunststoff und kunststoffbeschichtetem Papier, zur Verwendung als Operationstuch, ist in die Unterposition 3005 90 55 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3005, 3005 90 und 3005 90 55 1) . …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Pflaster Zum Heilgebrauch?

In the binding tariff rulings analysed here, Pflaster Zum Heilgebrauch is predominantly classified to 3005.10.00: Adhesive dressings and other articles having an adhesive layer. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Pflaster Zum Heilgebrauch?

Code 3005.10.00 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Pflaster Zum Heilgebrauch?

The first six digits are HS code 300510, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 7 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 86 percent of which were classified to 3005.10.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.