Einreihung

Zolltarifnummer für Pflaster Zum Heilgebrauch: 3005.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Pflaster Zum Heilgebrauch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3005.10.00 eingereiht: Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 3005.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pflaster Zum Heilgebrauch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3005.10.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI53974/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-22

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den Angaben im Antrag stellt sich die Ware dar als hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. Jeweils vier Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie aufgebracht und in einem Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Das Produkt wird zur Vorbehandlung der aktinischen Keratose im Rahmen eine photodynamischen Therapie verwendet. Die Ware ist als Pflaster zum Heilgebrauch, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterpostition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI35382/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-07

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den Angaben im Antrag stellt sich die Ware dar als hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. Jeweils vier Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie aufgebracht und in einem Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Das Produkt wird zur Vorbehandlung der aktinischen Keratose im Rahmen einer photodynamischen Therapie verwendet. Die Ware ist als Pflaster zum Heilgebrauch, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterpostition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE10358/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-07

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den Angaben stellt sich die Ware dar als hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. Jeweils vier Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie aufgebracht und in einem Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Das Produkt wird zur Vorbehandlung der aktinischen Keratose im Rahmen eine photodynamischen Therapie verwendet. Die Ware ist als Pflaster zum Heilgebrauch, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE14790/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-10-16

Pflaster zum Heilgebrauch Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Pflaster für Finger- bzw. Fußnägel in Form eines sogenannten "transdermalen therapeutischen Systems". Das Pflaster ist mit dem antimykotischen Wirkstoff Zalain (Sertaconazol) versehen. Es dient der Behandlung von Pilzerkrankungen auf Finger- und Fußnägeln in dem es auf diese aufgeklebt wird. Nach den Angaben besteht die Ware aus einer Klebeschicht mit einer Schutzfolie, die vor der Anwendung abgezogen wird und einer Rückschicht. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Die Ware ist als ein den Watte, Gaze, Binden ähnliches Erzeugnis, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken (Pflaster zum Heilgebrauch), in die Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEK/1822/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-11-17

Pflaster zum Heilgebrauch Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich bei der Ware um hautfarbene, quadratische, 4 cm² große, zweischichtige Wirkstoffpflaster mit abgerundeten Ecken. 4 Pflaster sind auf einer transparenten Trägerfolie angebracht und in einem innenbeschichteten Siegelrandbeutel umverpackt. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Die Erzeugnisse werden über 4 Stunden zur Vorbehandlung aktinischer Keratosen im Rahmen der Photodynamischen Therapie appliziert. Zolltariflich handelt es sich um Pflaster zum Heilgebrauch, die mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen sind, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken.

DEK/819/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-09-30

Pflaster zum Heilgebrauch, "Zalain" Bei der als �Zalain� bezeichneten Ware (eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt) handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um ein Pflaster, das mit einem antimykotischen Wirkstoff versehen ist und zur Behandlung von Pilzerkrankungen auf Finger- und Fußnägeln dient. Der vorgelegten Warenbeschreibung nach besteht das Erzeugnis aus einer Klebeschicht, einer Schutzfolie, die vor der Anwendung abgezogen wird und einer Rückschicht. Die Angaben über die Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt.

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3005Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
  3. 3005.10Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
  4. 3005.10.00Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3005.10.00

HS-Code3005.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3005.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3005

Zu Unterposition 3005 1000: Nicht hierher gehören flüssige Verbände (Upos. 3005 9099). (entfallen)

Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …

Pos. 3005

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Pos. 3005

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 459. Sitzung folgende einstimmige Stellungnahme abgeben: Eine dicht gewebte, rechteckige Spinnstoffware aus Baumwolle, mit den Maßen 66 cm x 43 cm, an drei Seiten gesäumt, aufgemacht in einer Verpackung aus sterilem Kunststoff und kunststoffbeschichtetem Papier, zur Verwendung als Operationstuch, ist in die Unterposition 3005 90 55 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3005, 3005 90 und 3005 90 55 1) . …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Pflaster Zum Heilgebrauch?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pflaster Zum Heilgebrauch überwiegend in 3005.10.00 eingereiht: Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Pflaster Zum Heilgebrauch?

Auf 3005.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Pflaster Zum Heilgebrauch?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 300510. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 3005.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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