Classification

Customs tariff code for Pumpenschlauch: 5909.00.10

Reference data as at 1 July 2026

Pumpenschlauch is generally classified to customs tariff code 5909.00.10: Of synthetic fibres. The third-country duty rate is 6.5 %.

This rests on 32 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 94 percent of them reached 5909.00.10.

This page answers the customs code question for Pumpenschlauch from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
5909.00.10
Third-country duty
6.5 %
Rulings behind this
32
Agreement
94 %

Binding tariff information for this code

DE10805/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 2 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10810/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 2 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10817/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 3 mm dicken, buntgewebten Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE4680/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, - aus einem ca. 2 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar; keine Einreihung als kautschutiertes Gewebe in die Position 5906, da die Ware in Position 5909 genauer bezeichnet ist. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE4683/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, - aus einem ca. 3 mm dicken, buntgewebten Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar; keine Einreihung als kautschutiertes Gewebe in die Position 5906, da die Ware in Position 5909 genauer bezeichnet ist. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE4684/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, - aus einem ca. 2,5 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % bzw. 68 % und der des Monofils laut Antrag 24 % bzw. 32 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar; keine Einreihung als kautschutiertes Gewebe in die Position 5906, da die Ware in Position 5909 genauer bezeichnet ist. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10813/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 3 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10822/17-1Issued by DEValid until 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 2,5 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % bzw. 68 % und der des Monofils laut Antrag 24 % bzw. 32 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

Where this code sits in the tariff

  1. 59IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE
  2. 5909Textile hosepiping and similar textile tubing, with or without lining, armour or accessories of other materials
  3. 5909.00Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen
  4. 5909.00.10Of synthetic fibres

From HS code to customs tariff code 5909.00.10

HS code5909.006 digits, uniform worldwide
CN code5909.00.108 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 5909

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die zu dieser Position gehörenden Pumpenschläuche und ähnlichen Schläuche aus Spinnstoffen sind Schläuche der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art: z. B. Feuerlöschschläuche. Sie bestehen im Allgemeinen aus einer dicken Schlauchhülle (rundgewebt oder genäht) von enger Struktur aus Baumwolle, Leinen, Hanf oder Chemiefasern; sie können auch mit Öl, Teer oder einer chemischen Zubereitung getränkt oder bestrichen sein. Schläuche dieser Art können auch durch einen Innenüberzug aus Kautschuk oder Kunststoff wasserdicht gemacht oder mit einer Metallarmatur versehen (z. B. mit einer Drahtspirale verstärkt) sein. …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Pumpenschlauch?

In the binding tariff rulings analysed here, Pumpenschlauch is predominantly classified to 5909.00.10: Of synthetic fibres. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Pumpenschlauch?

Code 5909.00.10 carries a third-country duty rate of 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Pumpenschlauch?

The first six digits are HS code 590900, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 32 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 94 percent of which were classified to 5909.00.10. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.