Einreihung

Zolltarifnummer für Pumpenschlauch: 5909.00.10

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Pumpenschlauch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5909.00.10 eingereiht: Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.

Grundlage sind 32 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 94 Prozent davon führen auf 5909.00.10.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pumpenschlauch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
5909.00.10
Drittlandszoll
6,5 %
vZTA-Grundlage
32
Übereinstimmung
94 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE10805/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 2 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10810/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 2 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10817/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 3 mm dicken, buntgewebten Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE4680/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, - aus einem ca. 2 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar; keine Einreihung als kautschutiertes Gewebe in die Position 5906, da die Ware in Position 5909 genauer bezeichnet ist. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE4683/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, - aus einem ca. 3 mm dicken, buntgewebten Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar; keine Einreihung als kautschutiertes Gewebe in die Position 5906, da die Ware in Position 5909 genauer bezeichnet ist. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE4684/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, - aus einem ca. 2,5 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % bzw. 68 % und der des Monofils laut Antrag 24 % bzw. 32 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar; keine Einreihung als kautschutiertes Gewebe in die Position 5906, da die Ware in Position 5909 genauer bezeichnet ist. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10813/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 3 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % und der des Monofils laut Antrag 24 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10822/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-14

Pumpenschlauch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, von unbestimmter Länge, mit angebrachten Armaturen aus anderen Stoffen (somit konfektioniert), - aus einem ca. 2,5 mm dicken, einfarbigen Rundgewebe aus Garnen aus synthetischen Filamtenten aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern) und einem Monofil aus Kunststoff mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm (Meterware des Kapitels 39); der Gesamtanteil an synthetischen Filamenten beträgt laut Antrag 76 % bzw. 68 % und der des Monofils laut Antrag 24 % bzw. 32 % (damit sind die synthetischen Filamente gegenüber dem Monofil insbesondere im Hinblick auf das Gewicht charakterbestimmend, somit keine Ware des Kapitels 39), - mit einem Innenüberzug aus laut Antrag Kautschuk wasserdicht gemacht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT (= kautschutiertes Gewebe der Position 5906, somit keine Ware der Position 4009), - soll laut Antrag als Feuerwehrschlauch verwendet werden und stellt sich damit als Schlauch der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art dar. "Pumpenschlauch, aus Spinnstoffen, mit Armaturen aus anderen Stoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5909Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen
  3. 5909.00Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen
  4. 5909.00.10Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5909.00.10

HS-Code5909.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5909.00.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5909

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die zu dieser Position gehörenden Pumpenschläuche und ähnlichen Schläuche aus Spinnstoffen sind Schläuche der zum Fortleiten von Flüssigkeiten verwendeten Art: z. B. Feuerlöschschläuche. Sie bestehen im Allgemeinen aus einer dicken Schlauchhülle (rundgewebt oder genäht) von enger Struktur aus Baumwolle, Leinen, Hanf oder Chemiefasern; sie können auch mit Öl, Teer oder einer chemischen Zubereitung getränkt oder bestrichen sein. Schläuche dieser Art können auch durch einen Innenüberzug aus Kautschuk oder Kunststoff wasserdicht gemacht oder mit einer Metallarmatur versehen (z. B. mit einer Drahtspirale verstärkt) sein. …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Pumpenschlauch?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pumpenschlauch überwiegend in 5909.00.10 eingereiht: Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus synthetischen Chemiefasern. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Pumpenschlauch?

Auf 5909.00.10 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Pumpenschlauch?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 590900. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 32 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 94 Prozent davon wurden in 5909.00.10 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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