Customs tariff code for Puppen Mit Zubehör: 9503.00.21.90
Reference data as at 1 July 2026
Puppen Mit Zubehör is generally classified to customs tariff code 9503.00.21.90: Other. The third-country duty rate is 4.7 %.
This rests on 8 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 9503.00.21.90.
This page answers the customs code question for Puppen Mit Zubehör from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 9503.00.21.90
- Third-country duty
- 4.7 %
- Rulings behind this
- 8
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Sanitäterin mit Patient", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt eine Sanitäterin dar und ist mit roter Hose und gelber Jacke bekleidet -- die andere Figur zeigt einen jungen Mann, der mit einer grauen Hose, einem Shirt sowie einem karierten Hemd bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten oder tragen können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Kopfverband -- einem Armverband -- einem roten Arztkoffer - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Hochzeitspaar", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt eine Braut dar und ist mit einem langen, weißen Kleid und weißen Schuhen bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Bräutigam, der mit einem grauen Anzug mit weißem Hemd und Krawatte sowie schwarzer Weste bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten oder tragen können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Herzen -- einem Brautstrauß -- einem Brautschleier mit Verzierung - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack SWAT & Bandit" (Artikel 71505), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt einen Polizisten eines Sondereinsatzkommandos dar und ist mit grauer Hose, grauem Hemd, einer Schutzweste sowie einem Helm mit Visier bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Banditen, der mit einer Jeans, einem grauen Shirt, schwarzem Kopftuch sowie einem Banditentuch um den Hals bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Paar Handschellen -- einer Nachbildung eines Holzknüppels -- einem Kuhfuß - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Bandit und Sheriff" (Artikel 71508), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt Sheriff dar und ist mit blau-weiß gestreiftem Anzug, einem braunem Mantel und Hut bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Banditen, der mit grauen Hose, rotem Hemd, brauner Weste und Hut sowie Stiefeln und einem Banditentuch um den Hals bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten oder tragen können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Holster mit Pistole -- einem Bündel mit Dynamitstangen -- einer Nachbildung eines Goldnuggets -- einem Gewehr -- Sporen für die Stiefel sowie -- Manschetten für den Mantel - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Polizist und Sprayer" (Artikel 70822), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, wenige cm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt einen männlichen Sprayer dar und ist mit einer Jeans, schwarzer Jacke sowie Halstuch und einer grauen Mütze bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Polizisten, der mit schwarzer Uniform und schwarzer Schirmmütze bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- zwei Spraydosen -- einer Taschenlampe -- einem Holster mit Pistole, der um die Hüfte getragen wird - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Puppen mit Zubehör, sog. "Ninja", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer Puppe -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 7,4 cm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Kopf -- einen japanischen Krieger darstellend, mit grauer Wickeljacke und Hose bekleidet sowie mit einer weißen Kopfbedeckung und einer abnehmbaren, schwarzen Gesichtsmaske und einem roten Gürtel - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppe in der Hand halten kann und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem ca. 5,5 cm langen Säbel -- einer ca. 2 cm großen Armbrust -- mit zwei Hand- und einer Schultermanschette - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht die Puppe der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Puppen mit Zubehör, sog. "Polizist", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer Puppe -- aus Kunststoff gefertigt, mit einer Größe von ca. 7,4 cm -- mit beweglichen Gliedmaßen und Kopf -- mit einer blauen Hose, schwarzem Shirt, grauer Weste sowie einer Kappe und einem schwarzen Handschuh bekleidet - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppe in der Hand halten kann und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Maschinengewehr und -- einem Funkgerät - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Orientalisches Königspaar" (Artikel 70821), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, wenige cm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt eine orientalische Königin dar und ist mit einer pinkfarbenen Pumphose, einem ärmellosen Top sowie einem Kopfschmuck bekleidet -- die andere Figur zeigt einen König, der mit einer violetten Hose, schwarzer Jacke sowie einem blauem Turban bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einer goldfarbenen Wunderlampe -- einem goldfarbenen Säbel - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Where this code sits in the tariff
- 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9503Tricycles, scooters, pedal cars and similar wheeled toys; dolls' carriages; dolls; other toys; reduced-size ('scale') models and similar recreational models, working or not; puzzles of all kinds
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.21Dolls
- 9503.00.21.90Other
From HS code to customs tariff code 9503.00.21.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 4.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Puppen Mit Zubehör?
In the binding tariff rulings analysed here, Puppen Mit Zubehör is predominantly classified to 9503.00.21.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Puppen Mit Zubehör?
Code 9503.00.21.90 carries a third-country duty rate of 4.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Puppen Mit Zubehör?
The first six digits are HS code 950300, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 8 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 9503.00.21.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.