Einreihung

Zolltarifnummer für Puppen Mit Zubehör: 9503.00.21.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Puppen Mit Zubehör wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.21.90 eingereiht: Puppen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9503.00.21.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Puppen Mit Zubehör aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9503.00.21.90
Drittlandszoll
4,7 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27483/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Sanitäterin mit Patient", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt eine Sanitäterin dar und ist mit roter Hose und gelber Jacke bekleidet -- die andere Figur zeigt einen jungen Mann, der mit einer grauen Hose, einem Shirt sowie einem karierten Hemd bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten oder tragen können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Kopfverband -- einem Armverband -- einem roten Arztkoffer - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI27493/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Hochzeitspaar", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt eine Braut dar und ist mit einem langen, weißen Kleid und weißen Schuhen bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Bräutigam, der mit einem grauen Anzug mit weißem Hemd und Krawatte sowie schwarzer Weste bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten oder tragen können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Herzen -- einem Brautstrauß -- einem Brautschleier mit Verzierung - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI27487/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-18

Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack SWAT & Bandit" (Artikel 71505), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt einen Polizisten eines Sondereinsatzkommandos dar und ist mit grauer Hose, grauem Hemd, einer Schutzweste sowie einem Helm mit Visier bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Banditen, der mit einer Jeans, einem grauen Shirt, schwarzem Kopftuch sowie einem Banditentuch um den Hals bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Paar Handschellen -- einer Nachbildung eines Holzknüppels -- einem Kuhfuß - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI27485/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-18

Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Bandit und Sheriff" (Artikel 71508), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 75 mm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt Sheriff dar und ist mit blau-weiß gestreiftem Anzug, einem braunem Mantel und Hut bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Banditen, der mit grauen Hose, rotem Hemd, brauner Weste und Hut sowie Stiefeln und einem Banditentuch um den Hals bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten oder tragen können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Holster mit Pistole -- einem Bündel mit Dynamitstangen -- einer Nachbildung eines Goldnuggets -- einem Gewehr -- Sporen für die Stiefel sowie -- Manschetten für den Mantel - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI2011/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-15

Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Polizist und Sprayer" (Artikel 70822), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, wenige cm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt einen männlichen Sprayer dar und ist mit einer Jeans, schwarzer Jacke sowie Halstuch und einer grauen Mütze bekleidet -- die andere Figur zeigt einen Polizisten, der mit schwarzer Uniform und schwarzer Schirmmütze bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- zwei Spraydosen -- einer Taschenlampe -- einem Holster mit Pistole, der um die Hüfte getragen wird - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI6709/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-12

Puppen mit Zubehör, sog. "Ninja", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer Puppe -- aus Kunststoff gefertigt, ca. 7,4 cm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Kopf -- einen japanischen Krieger darstellend, mit grauer Wickeljacke und Hose bekleidet sowie mit einer weißen Kopfbedeckung und einer abnehmbaren, schwarzen Gesichtsmaske und einem roten Gürtel - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppe in der Hand halten kann und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem ca. 5,5 cm langen Säbel -- einer ca. 2 cm großen Armbrust -- mit zwei Hand- und einer Schultermanschette - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht die Puppe der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI2027/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-12

Puppen mit Zubehör, sog. "Polizist", in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - einer Puppe -- aus Kunststoff gefertigt, mit einer Größe von ca. 7,4 cm -- mit beweglichen Gliedmaßen und Kopf -- mit einer blauen Hose, schwarzem Shirt, grauer Weste sowie einer Kappe und einem schwarzen Handschuh bekleidet - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppe in der Hand halten kann und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einem Maschinengewehr und -- einem Funkgerät - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI2010/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-12

Puppen mit Zubehör, sog. "DuoPack Orientalisches Königspaar" (Artikel 70821), in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus - zwei Puppen -- aus Kunststoff gefertigt, wenige cm groß -- mit beweglichen Gliedmaßen und Köpfen -- eine Puppe stellt eine orientalische Königin dar und ist mit einer pinkfarbenen Pumphose, einem ärmellosen Top sowie einem Kopfschmuck bekleidet -- die andere Figur zeigt einen König, der mit einer violetten Hose, schwarzer Jacke sowie einem blauem Turban bekleidet ist - mit Zubehör aus Kunststoff, das die Puppen in der Hand halten können und auf Grund der Größe und Gestaltung für sie erkennbar ist -- einer goldfarbenen Wunderlampe -- einem goldfarbenen Säbel - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einer Blisterpackung auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf Grund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Puppen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, andere als handgearbeitete dekorative Puppen in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.21Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör, Puppen
  5. 9503.00.21.90Puppen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.21.90

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.218 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9503.00.21.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Puppen Mit Zubehör?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Puppen Mit Zubehör überwiegend in 9503.00.21.90 eingereiht: Puppen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Puppen Mit Zubehör?

Auf 9503.00.21.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Puppen Mit Zubehör?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9503.00.21.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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