Classification

Customs tariff code for Ware Der Zahnprothetik: 9021.29.00.00.1

Reference data as at 1 July 2026

Ware Der Zahnprothetik is generally classified to customs tariff code 9021.29.00.00.1: Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. The third-country duty rate is 0 %.

This rests on 25 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 92 percent of them reached 9021.29.00.00.1.

This page answers the customs code question for Ware Der Zahnprothetik from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
9021.29.00.00.1
Third-country duty
0 %
Rulings behind this
25
Agreement
92 %

Binding tariff information for this code

DEB/2635/08-1Issued by DEValid until 2014-10-26

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form einer künstlichen Zahnwurzel, im Wesentlichen bestehend aus einer 15 mm langen und im Durchmesser 5 mm großen, dübelähnlichen Vorrichtung aus Titan, die mit einem Innen- und einem Außengewinde versehen ist. Die in einer Kunststoffverpackung verpackte Ware wird in den Kiefer des Patienten eingebracht und dient nach der Einheilung als künstliche Zahnwurzel, um dann darauf einen künstlichen Zahn (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufzubauen. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/2635/08-2Issued by DEValid until 2014-10-26

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Zahnimplantat in Form eines Sekundärteils in einstückiger Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einem Zahnwurzelimplantat mit einem Außengewinde (Länge 15 mm) und einem fest aufgesetzten, spezifisch geformten Steg (Länge 9 mm). Das Zahnwurzelimplantat wird in den Kiefer des Patienten eingebracht und ersetzt die Zahnwurzel. Auf den Steg, der den künstlichen Zahnstumpf darstellt, wird dann die künstliche Krone (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Ware ist in einer durchsichtigen Kunststoffverpackung mit Anleitung verpackt. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DE16185/09-1Issued by DEValid until 2011-03-06

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem dübelähnlichen, zylindrischen, geraden Zahnstumpf aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) und einer Halteschraube. Der Zahnstumpf wird zur provisorischen Versorgung auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und mit der Halteschraube fest verschraubt. Auf den Zahnstumpf wird dann eine ebenfalls provisorische künstliche Krone (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich in einem Kunststoffröhrchen, das wiederum in einer Kunststofftüte verpackt ist.

DE16191/09-1Issued by DEValid until 2011-03-06

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem dübelähnlichen, zylindrischen, konischen, geraden Zahnstumpf aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) und einer Halteschraube. Der Zahnstumpf wird auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und mit der Halteschraube fest verschraubt. Auf den Zahnstumpf wird dann die künstliche Krone (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich nach Angaben der Antragstellerin im maßgebenden Zeitpunkt zusammen mit einem Datenblatt in einer Verkaufsverpackung (wattierter Umschlag).

DE16189/09-1Issued by DEValid until 2011-03-06

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem dübelähnlichen, zylindrischen, konischen Zahnstumpf aus PEEK (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) und einer Halteschraube. Der Zahnstumpf wird zur provisorischen Versorgung auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und mit der Halteschraube fest verschraubt. Auf den Zahnstumpf wird dann die ebenfalls provisorische künstliche Krone (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich zusammen mit einer Gebrauchsanleitung in einer Kunststoffverpackung.

DE16190/09-1Issued by DEValid until 2011-03-06

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem dübelähnlichen, zylindrischen Zahnstumpf aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) und einer frei beweglichen, nicht entnehmbaren, eingelassenen Schraube. Der in einer Einzelverkaufsverpackung aufgemachte Zahnstumpf wird auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und verschraubt. Auf den Zahnstumpf wird dann die künstliche Krone (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt.

DE16196/09-1Issued by DEValid until 2011-03-06

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem dübelähnlichen, zylindrischen, konischen Zahnstumpf aus PEEK (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) und einer Halteschraube. Der Zahnstumpf wird zur provisorischen Versorgung auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und mit der Halteschraube fest verschraubt. Auf den Zahnstumpf wird dann die ebenfalls provisorische künstliche Krone (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich zusammen mit einer Gebrauchsanleitung in einer Kunststoffverpackung.

DE16188/09-1Issued by DEValid until 2011-03-06

Ware der Zahnprothetik, kein künstlicher Zahn, für Menschen, sog. Abutment, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem dübelähnlichen, zylindrischen Zahnstumpf aus Titan (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) und einer frei beweglichen, nicht entnehmbaren, eingelassenen Schraube. Der in einer Einzelverkaufsverpackung aufgemachte Zahnstumpf wird auf eine künstliche Zahnwurzel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesetzt und verschraubt. Auf den Zahnstumpf wird dann die künstliche Krone (nicht Gegenstand dieser Auskunft) gesetzt.

Where this code sits in the tariff

  1. 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 9021Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability
  3. 9021.29Other
  4. 9021.29.00künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, andere
  5. 9021.29.00.00.1Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

From HS code to customs tariff code 9021.29.00.00.1

HS code9021.296 digits, uniform worldwide
CN code9021.29.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code9021.29.00.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code9021.29.00.00.111 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national 1. Silhouette-Kissen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 VII R 83/99) Auszüge aus den Gründen zum Urteil: (Kennzeichnung durch die Redaktion): I. Die Beklagte und Revisionsklägerin (die Oberfinanzdirektion - OFD -) erteilte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin)........eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) für ein "Silhouette-Kissen" und wies darin diese Ware der Unterpos. 8714 20 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zu........ Nach der Beschreibung der Klägerin wird vor der Herstellung des Kissens ...... auf einem besonderen Messstuhl (Shape Sensor) unter Berücksichtigung des Sitzneigungswinkels, des Winkels der Rückenlehne, deren Höhe sowie der Stellung der Fuß- und Armstützen des Rollstuhls ........ …

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Ware Der Zahnprothetik?

In the binding tariff rulings analysed here, Ware Der Zahnprothetik is predominantly classified to 9021.29.00.00.1: Other, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Ware Der Zahnprothetik?

Code 9021.29.00.00.1 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Ware Der Zahnprothetik?

The first six digits are HS code 902129, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 25 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 92 percent of which were classified to 9021.29.00.00.1. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.