Customs tariff code for Zapfwelle Keilwelle: 8708.99.93.00
Reference data as at 24 July 2026
Zapfwelle Keilwelle is generally classified to customs tariff code 8708.99.93.00: Of closed-die forged steel, andere, aus Stahl, gesenkgeschmiedet. The third-country duty rate is 4.5 %.
This rests on 16 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 8708.99.93.00.
This page answers the customs code question for Zapfwelle Keilwelle from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 8708.99.93.00
- Third-country duty
- 4.5 %
- Rulings behind this
- 16
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64528, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von 34,87 mm, - an einem Ende mit einer Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 6), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64530, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von 34,87 mm, - an einem Ende mit einer Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 21), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind.und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64531, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von 44,30 mm, - an einem Ende mit einer Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 20), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64536, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von 44,30 mm, - an beiden Enden mit einer Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 20), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64540, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von ca. 37,95 mm, - mit einer durchgehenden Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 8), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind.und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64541, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von 37,95 mm, - mit einer durchgehenden Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 8), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind.und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64542, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von 37,95 mm, - mit einer durchgehenden Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 8), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Zapfwelle Keilwelle, Artikel 64527, Foto siehe Anlage, - in Form einer spezifisch gefertigten, massiven Welle, - lt. ergänzenden Antragsangaben aus gesenkgeschmiedetem Stahl, - mit einer Länge von 300 mm und einem Außendurchmesser von 28,52 mm, - an einem Ende mit einer Verzahnung (Anzahl der Zähne/Keile: 6), - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird als sog. Nebenabtrieb des Getriebes am Traktor (Zugmaschine der Position 8701) angebracht und dient der Übertragung von Drehmomenten auf am Traktor angebrachte landwirtschaftliche Geräte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Waren des Kapitels 87 bestimmt, - keine Ware der Position 8483, da Waren des Abschnitts XVII nach der Anmerkung 1 l) zum Abschnitt XVI aus dem Abschnitt XVI ausgewiesen sind und es sich nicht um Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen handelt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zapfwelle), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9910 genannte, aus Stahl, gesenkgeschmiedet"
Where this code sits in the tariff
- 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 8708Parts and accessories of the motor vehicles of headings 8701 to 8705
- 8708.99Other
- 8708.99.93Of closed-die forged steel
- 8708.99.93.00Of closed-die forged steel, andere, aus Stahl, gesenkgeschmiedet
From HS code to customs tariff code 8708.99.93.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 4.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 8708 99 10 bis 8708 99 97: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Pos. 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Pos. 8702, 8703 oder 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Pos. 9401 oder 9404).
Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Zapfwelle Keilwelle?
In the binding tariff rulings analysed here, Zapfwelle Keilwelle is predominantly classified to 8708.99.93.00: Of closed-die forged steel, andere, aus Stahl, gesenkgeschmiedet. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Zapfwelle Keilwelle?
Code 8708.99.93.00 carries a third-country duty rate of 4.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Zapfwelle Keilwelle?
The first six digits are HS code 870899, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 16 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 8708.99.93.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.