Classification

Customs tariff code for Zuckerware; Gummibonbons: 1704.90.65.00

Reference data as at 1 July 2026

Zuckerware; Gummibonbons is generally classified to customs tariff code 1704.90.65.00: Gum confectionery and jelly confectionery, including fruit pastes in the form of sugar confectionery. The third-country duty rate is 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.

This rests on 92 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 83 percent of them reached 1704.90.65.00.

This page answers the customs code question for Zuckerware; Gummibonbons from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
1704.90.65.00
Third-country duty
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Rulings behind this
92
Agreement
83 %

Binding tariff information for this code

DEBTI50198/25-1Issued by DEValid until 2029-08-23

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons in Form von stilisierten, schälbaren Mangos. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in die Codenummer 1704 9065 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI50218/25-1Issued by DEValid until 2029-05-14

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Gumibonbons in Form von stilisierten Augen. Aus der Produktspezifikation wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in die Codenummer 1704 9065 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI31927/25-1Issued by DEValid until 2029-02-23

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um Gummibonbons mit Zusatz von Vitaminen, Mineralien und Bakterienkulturen. Dabei überschreitet keines der Vitamine oder Mineralien in der vorgegebenen Tagesdosis einen NRV von 100 %. Die Fruchtgummis werden den Angaben nach zu 60 Stück verpackt gehandelt. Die angegebene Tagesdosis beträgt 2 Fruchtgummis. Der Antragsteller gibt folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte an: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEBTI26874/25-1Issued by DEValid until 2028-09-23

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um Gummibonbons in Form von stilisierten Pommes frites die gemeinsam mit einem farblosen Zuckersirup in einer Kunststoffdose in Form einer stilisierten Pommesschachtel verpackt sind. Der Zuckersirup ist in einem Fach im unteren Teil der Pommesschachtel, die Gummibonbons sind im oberen Teil der Schachtel verpackt. Um die Kunststoffdose ist eine Pappschachtel angebracht, auf der Marken- und Produktname sowie die Nettogewichte der einzelnen Komponenten aufgedruckt sind. Beim Verzehr sollen die Gummibonbons zunächst in den Zuckersirup getunkt werden. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Der Charakter wird aufgrund des Umfangs durch die Gummibonbons bestimmt. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEBTI4088/25-1Issued by DEValid until 2028-07-10

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich um würfelförmige, bunte Gummibonbons, überzogen mit einer Zuckerschicht. Die Bonbons haben eine Abmessung von ca. 1 cm x 1 cm x 1 cm und sind zu 100 g in einem bunt bedruckten Aluminiumfolienbeutel verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Aluminiumfolienbeutel enthält Angaben zum Marken- und Produktnamen, die Nährwerttabelle, das Nettogewicht und die Zutatenliste. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEBTI23113/23-1Issued by DEValid until 2026-08-31

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich laut der vorgelegten Unterlagen um braune, annähernd quaderförmige, etwa 1,2 cm x 1 cm x 0,8 cm große Gummibonbons mit Ingwergeschmack, die mit Kristallzucker teilweise bedeckt sind. Die Erzeugnisse sind lose in einer hellgrünen, bunt bedruckten, wiederverschließbaren 5,8 cm x 5,8 cm x 1,7 cm großen Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den Angaben enthält die Ware: - Stärke/Glucose (gemäß VO (EU) Nr. 118/2010): 25 bis weniger als 50 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008): 30 bis weniger als 50 GHT. Es haben sich keine Hinweise auf Gehalte an Milchfett von mehr als 1,5 GHT und an Milchprotein von mehr als 2,5 GHT ergeben. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Gummibonbons, in den TARIC-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEBTI33165/22-1Issued by DEValid until 2025-12-04

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ca 3 cm x 2 cm x 1 cm große, gelborange gefärbte Gummibonbons in Form stilisierter Affen. Die Ware ist in Folienbeuteln mit Affen und Urwaldmotiv für den Einzelverkauf aufgemacht. Der deklarierte Inhalt beträgt 24 g. Auf der Verpackung sind der Produktname, eine Nährstofftabelle sowie die Zutatenliste angegeben. Nach Angaben des Antragstellers enthält die Ware folgende für den bei der Einfuhr anfallenden Agrarteilbetrag relevante Gehalte: - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Gummibonbons, in den Taric-Code 1704 9065 00 einzureihen.

DEBTI33164/22-1Issued by DEValid until 2025-12-04

Zuckerware; Gummibonbons Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ca 3 cm x 2 cm x 1 cm große, gelborange gefärbte Gummibonbons in Form stilisierter Affen. Die Ware ist in Folienbeuteln mit Affen und Urwaldmotiv für den Einzelverkauf aufgemacht. Der deklarierte Inhalt beträgt 100 g. Auf der Verpackung sind der Produktname, eine Nährstofftabelle sowie die Zutatenliste angegeben. Nach Angaben des Antragstellers enthält die Ware folgende für den bei der Einfuhr anfallenden Agrarteilbetrag relevante Gehalte: - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Gummibonbons, in den Taric-Code 1704 9065 00 einzureihen.

Where this code sits in the tariff

  1. 17SUGARS AND SUGAR CONFECTIONERY
  2. 1704Sugar confectionery (including white chocolate), not containing cocoa
  3. 1704.90Other
  4. 1704.90.65Gum confectionery and jelly confectionery, including fruit pastes in the form of sugar confectionery
  5. 1704.90.65.00Gum confectionery and jelly confectionery, including fruit pastes in the form of sugar confectionery

From HS code to customs tariff code 1704.90.65.00

HS code1704.906 digits, uniform worldwide
CN code1704.90.658 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code1704.90.65.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
United Kingdom0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russian Federation50 %Additional duties
Belarus50 %Additional duties
All third countries35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Canada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Switzerland0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Zuckerware; Gummibonbons?

In the binding tariff rulings analysed here, Zuckerware; Gummibonbons is predominantly classified to 1704.90.65.00: Gum confectionery and jelly confectionery, including fruit pastes in the form of sugar confectionery. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Zuckerware; Gummibonbons?

Code 1704.90.65.00 carries a third-country duty rate of 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Zuckerware; Gummibonbons?

The first six digits are HS code 170490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 92 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 83 percent of which were classified to 1704.90.65.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.