Classification

Customs tariff code for Zuckerware; Knisterbrause: 1704.90.99.19

Reference data as at 1 July 2026

Zuckerware; Knisterbrause is generally classified to customs tariff code 1704.90.99.19: Other. The third-country duty rate is 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.

This rests on 6 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 83 percent of them reached 1704.90.99.19.

This page answers the customs code question for Zuckerware; Knisterbrause from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
1704.90.99.19
Third-country duty
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Rulings behind this
6
Agreement
83 %

Binding tariff information for this code

DEBTI56758/19-1Issued by DEValid until 2022-12-08

Zuckerware; Knisterbrause Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein inhomogenes gekörntes Granulat (bis zu 4 mm Durchmesser) aus verschiedenfarbigen Kristallen. Die Ware ist zu 3 g in tetraederförmige, bunt bedruckte Folienschlauchbeutel in 4 verschiedenen Geschmacksrichtungen verpackt. 20 dieser Beutel sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 50 bis weniger als 70 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 oder mehr GHT. - Gehalte an Milchfett von mehr als 1,5 GHT und an Milchprotein von mehr als 2,5 GHT werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE997/16-1Issued by DEValid until 2022-04-05

Zuckerware; Knisterbrause Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein ungleichmäßig gekörntes Granulat (bis zu 5 mm Durchmesser). Die Ware wird in den drei Geschmacksrichtungen Cola (braun), Erdbeere (rosa) und Orange (orange) gehandelt und ist in dünnen, ca. 18 cm langen Röhrchen aus transparentem Kunststoff abgefüllt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 bis weniger als 70 GHT. Gehalte an Milchfett von mehr als 1,5 GHT und an Milchprotein von mehr als 2,5 GHT werden auf Grund der Warenzusammensetzung ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind als andere Zuckerwaren in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI9202/19-1Issued by DEValid until 2022-03-28

Zuckerware; Knisterbrause Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein beigefarbenes, gekörntes Granulat (bis zu 5 mm Durchmesser), verpackt in kleinen, bunt bedruckten Folienschlauchbeuteln. Unter Einwirkung von Feuchtigkeit beginnt sich das nach Popcorn riechende Erzeugnis unter Knistern aufzulösen. 10 dieser Beutel sind zu deklarierten 15 g Nettogewicht in einem bunt bedruckten Folienschlauchbeutel in Form einer stilisierten Popcorntüte original verpackt. Vom Antragsteller wurden Angaben zur Zusammensetzung der Ware gemacht, die als zutreffend unterstellt werden. Demnach enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 bis weniger als 70 GHT. Gehalte an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr und an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt,mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE16581/14-1Issued by DEValid until 2021-02-17

Zuckerware; Knisterbrause Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein gekörntes Granulat (bis zu 5 mm Durchmesser). Unter Einwirkung von Feuchtigkeit beginnt sich das süß und fruchtig riechende Erzeugnis unter Knistern aufzulösen. Die Ware ist zu deklarierten 7 g in einem bunt bedruckten Metallfolienbeutel mit mehrsprachiger Aufschrift für den Einzelverkauf aufgemacht und wird in fünf Geschmacksrichtungen (Erdbeere, Tutti Frutti, Apfel, Cola, Zitrone) gehandelt. Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: mehr als 50 GHT. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Das Erzeugnis ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, in den TARIC-Code 1704909919 einzureihen.

DE15367/14-1Issued by DEValid until 2020-10-28

Zuckerware; Knisterbrause Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein hellbraunes, gekörntes Granulat (bis zu 5 mm Durchmesser), gemischt mit weißen Kristallen. Bei der Zugabe von Wasser beginnt das Erzeugnis sich unter Knistern aufzulösen. Die Ware ist zu deklarierten 1,5 g in einem bunt bedruckten Metallfolientütchen verpackt. 10 dieser Tütchen sind in einem Metallfolienbeutel mit mehrsprachiger Aufschrift für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 bis weniger als 70 GHT. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Das Erzeugnis ist als andere Zuckerware in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Where this code sits in the tariff

  1. 17SUGARS AND SUGAR CONFECTIONERY
  2. 1704Sugar confectionery (including white chocolate), not containing cocoa
  3. 1704.90Other
  4. 1704.90.99Other
  5. 1704.90.99.19Other

From HS code to customs tariff code 1704.90.99.19

HS code1704.906 digits, uniform worldwide
CN code1704.90.998 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code1704.90.99.1910 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
United Kingdom0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russian Federation50 %Additional duties
Belarus50 %Additional duties
All third countries35 %Non preferential tariff quota
Canada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Switzerland0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Zuckerware; Knisterbrause?

In the binding tariff rulings analysed here, Zuckerware; Knisterbrause is predominantly classified to 1704.90.99.19: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Zuckerware; Knisterbrause?

Code 1704.90.99.19 carries a third-country duty rate of 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Zuckerware; Knisterbrause?

The first six digits are HS code 170490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 6 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 83 percent of which were classified to 1704.90.99.19. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.