Customs tariff code for Zuckerware; Komprimate: 1704.90.81.00
Reference data as at 1 July 2026
Zuckerware; Komprimate is generally classified to customs tariff code 1704.90.81.00: Compressed tablets. The third-country duty rate is 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.
This rests on 19 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 1704.90.81.00.
This page answers the customs code question for Zuckerware; Komprimate from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 1704.90.81.00
- Third-country duty
- 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Rulings behind this
- 19
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Zuckerware; Komprimate Bei der Ware handelt es sich um rosafarbene und blaue Komprimate mit einem kreisrunden Querschnitt mit einem Durchmesser von ca. 0,5 cm und einer Höhe von ca. 0,3 cm. Die Komprimate sind in einem stilisierten Gehstock aus Kunststoff verpackt, welche zu vier Stück in einem Kunststoffnetz gehandelt werden. Am Kunststoffnetz ist ein buntes Etikett in Form eines stilisierten Tannenbaumes angebracht, auf dem der Marken- und Produktname, die Zutatenliste, die Nährwerttabelle und das Nettogewicht (20 g) aufgedruckt sind. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: mehr als 70 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: weniger als 5 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, andere, Komprimate, in den TARIC-Code 1704 9081 00 einzureihen.
Zuckerware; Komprimate Bei der Ware handelt es sich um bunte Dextrose-Komprimate, bei denen Perlen und eine Uhr aus komprimierter Dextrose auf Gummibänder aufgefädelt sind. Die Ware wird als Kette aus Perlen oder als Armband inklusive Uhr angeboten und sind jeweils einzeln in Folienbeuteln verpackt und zum Einzelverkauf aufgemacht. Auf den Folienbeuteln sind Händler- und Produktname, die Zutatenliste, die Nährwerte und das deklarierte Nettogewicht aufgedruckt. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: mehr als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: weniger als 5 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, andere, Komprimate, in den TARIC-Code 1704 9081 00 einzureihen.
Zuckerware; Komprimate Bei der Ware handelt es sich um einen Stift aus rosa Dextrose-Komprimat mit Erdbeergeschmack, der auf einer Halterung aufgebracht und mit einem wiederverschließbaren Deckel verschlossen ist. Die Ware ist aufgemacht für den Einzelverkauf in Folienbeuteln mit je sechs Stiften, zu je 24 Folienbeuteln mit je sechs Stiften in einem Karton als Verkaufsdisplay oder in einer Kunststoffdose zu 625 g. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: mehr als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: weniger als 5 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, andere, Komprimate, in den TARIC-Code 1704 9081 00 einzureihen.
Zuckerware; Komprimate Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um verschiedenfarbige Komprimate in Form von stilisierten Ringen und Herzen. Die Erzeugnisse sind zu deklarierten 145 g Nettogewicht in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 75 oder mehr GHT - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 0 bis weniger als 5 GHT. - Gehalte an Milchfett von mehr als 1,5 GHT und an Milchprotein von mehr als 2,5 GHT werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Komprimate, in die Unterposition 1704 9081 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Komprimate Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um verschiedenfarbige, ringförmige Komprimate (Maße: etwa 1 cm Durchmesser x 0,5 cm Höhe), die kettenartig auf Gummibändern aufgereiht sind und eine stilisierte Kette darstellen. Ein Erzeugnis ist zu deklarierten 40 g Nettogewicht in einem transparenten, bedruckten Folienschlauchbeutel original verpackt. Vom Antragsteller wurden Angaben zur Zusammensetzung der Ware gemacht, die als zutreffend unterstellt werden. Demnach enthält die Ware: - Stärke/Glucose: mehr als 75 GHT. Gehalte an Saccharose/Invertzucker/Isoglucose von 5 GHT oder mehr, an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr und an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Komprimate, in die Unterposition 1704 9081 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Komprimate Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um hellbraun gesprenkelte, ovale (Maße: etwa 1,8 cm x 1,0 cm x 0,5 cm) Komprimate mit Kaffeegemack, einzeln verpackt zu 9,5 g Nettogewicht in goldfarbenen Folienschlauchbeutel. Zehn Beutel sind in einem bunt bedruckten Pappkarton in Aufmachung für den Einzelverkauf unverpackt. Laut den vorgelegten Unterlagen enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 bis weniger als 70 GHT; - Milchfett: weniger als 1,5 GHT; - Milchprotein: 2,5 bis weniger als 6 GHT. Es handelt sich um eine kaffeehaltige Ware, die gemäß den Angaben des Antragstellers zwischen 100 und 300 Gramm Kaffee-Extrakt je Kilogramm enthält. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Komprimate in die Unterposition 1704 9081 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Komprimate Bei den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um einzeln in transparente Folienschlauchbeutel verpackte Dextrose-Komprimate, in untschiedlichen Farben und Formen. Mehrere Beutel sind in einer Originaltüte mit bunt bedruckten Klebeetikett umverpackt. Alle Warenmuster haben die gleiche Zutatenliste. Vom Antragsteller wurden folgende Angaben hinsichtlich des Meursing-Zusatzcodes gemacht, die als zutreffend unterstellt werden: Milchfett: 0 bis weniger als 1,5 GHT; Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT; Stärke/Glucose: 75 oder mehr GHT; Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 0 weniger als 5 GHT. Die Erzeugnisse sind als andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, Komprimate, in die Unterposition 1704 9081 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Komprimate Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um verschiedenfarbige, stern- bzw. herzförmige Komprimate, verpackt zu deklarierten 16 g Nettogewicht in einer transparenten, etikettierten Kunststoffdose an die eine Spielfigur aus weichem Kunststoff angeklebt ist. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: mehr als 75 GHT. Gehalte an Saccharose/Invertzucker/Isoglucose von 5 GHT oder mehr, an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr und an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Es liegt keine Warenzusammenstellung vor, da sich die Bestandteile weder ergänzen noch der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs dienen. Somit sind die einzelnen Bestandteile, Komprimate und Spielfigur, getrennt in den Zolltarif einzureihen. Die Zuckerware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Komprimate, in die Unterposition 1704 9081 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Für die Spielfigur wird eine getrennte Zolltarifauskunft erteilt.
Where this code sits in the tariff
- 17SUGARS AND SUGAR CONFECTIONERY
- 1704Sugar confectionery (including white chocolate), not containing cocoa
- 1704.90Other
- 1704.90.81Compressed tablets
- 1704.90.81.00Compressed tablets
From HS code to customs tariff code 1704.90.81.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russian Federation | 50 % | Additional duties |
| Belarus | 50 % | Additional duties |
| All third countries | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Chile | 0 % | Preferential tariff quota |
| Canada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Switzerland | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …
Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Zuckerware; Komprimate?
In the binding tariff rulings analysed here, Zuckerware; Komprimate is predominantly classified to 1704.90.81.00: Compressed tablets. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Zuckerware; Komprimate?
Code 1704.90.81.00 carries a third-country duty rate of 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Zuckerware; Komprimate?
The first six digits are HS code 170490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 19 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 1704.90.81.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.