Customs tariff code for Zuckerware; Schleckpulver: 1704.90.99.19
Reference data as at 1 July 2026
Zuckerware; Schleckpulver is generally classified to customs tariff code 1704.90.99.19: Other. The third-country duty rate is 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.
This rests on 6 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 1704.90.99.19.
This page answers the customs code question for Zuckerware; Schleckpulver from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 1704.90.99.19
- Third-country duty
- 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Rulings behind this
- 6
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Zuckerware; Schleckpulver Bei der vorgelegten und als "Potty Star Artikelnummer 24005" bezeichneten Ware handelt es sich um saures Schleckpulver mit Zitronengeschmack. Das Schleckpulver ist in dem Toilettenbecken einer Spielzeugtoilette aufgemacht und mit Kunststofffolie abgedeckt. Aus den zusätzlich durch die Antragstellerin vorgelegten Angaben zu den Gehalten der Inhaltsstoffe wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 75 GHT oder mehr. Saccharose, Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Das Schleckpulver ist gemeinsam mit einer Spielzeug-Toilette aus Kunststoff (DEBTI-45130/22-1) und zwei Hartkaramell-Lutschern (DEBTI-45130/22-2) in Kunststofffolie eingeschweißt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da kein gemeinsamer Bedarf ermittelt werden kann. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination aus, da das Set aufgrund des Umfangs der Zuckerwaren nicht den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die einzelnen Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 19 des TARIC einzureihen.
Zuckerware; Schleckpulver Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um rosafarbendes Schleckpulver mit Erdbeergeschmack. Das Schleckpulver ist in dem Toilettenbecken einer Spielzeugtoilette aufgemacht und mit Kunststofffolie abgedeckt. Aus den zusätzlich durch die Antragstellerin vorgelegten Angaben zu den Gehalten der Inhaltsstoffe wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 50 bis weniger als 75 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT oder mehr. Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Das Schleckpulver ist gemeinsam mit einer Spielzeug-Toilette aus Kunststoff (DEBTI-44746/21-1) und zwei Hartkaramell-Lutschern (DEBTI-44746/21-2) in Kunststofffolie eingeschweißt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da kein gemeinsamer Bedarf ermittelt werden kann. Ebenso scheidet eine Einreihung als Kombination der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 aus, da das Set aufgrund des Umfangs der Zuckerwaren nicht den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat. Die einzelnen Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Schleckpulver Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um Schleckpulver, abgefüllt in stäbchenartige, verschiedenfarbige Folienschlauchbeutel (Größe ca. 13 cm x Ø 0,6 cm). 500 dieser Stäbchen sind in einem Kunststoffbeutel mit bunt bedrucktem Klebeetikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 75 oder mehr GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 0 bis weniger als 5 GHT. - Gehalte an Milchfett von mehr als 1,5 GHT und an Milchprotein von mehr als 2,5 GHT werden auf Grund der Zutatenliste und Warenbeschaffenheit ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Schleckpulver Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um saures Schleckpulver, abgefüllt in kleine, verschiedenfarbige Kunststoffbehälter in Form von stilisierten Früchten. 10 dieser Behälter sind in einem bunt bedruckten Kunststoffbeutel mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 75 oder mehr 50 GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 0 bis weniger als 5 GHT. - Gehalte an Milchfett von mehr als 1,5 GHT und an Milchprotein von mehr als 2,5 GHT werden auf Grund der Zutatenliste und Warenbeschaffenheit ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Schleckpulver Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um saures Schleckpulver, abgefüllt in stäbchenartige, verschiedenfarbige Folienschlauchbeutel (Größe ca. 50 cm x Ø 0,8 cm). 12 dieser Stäbchen sind in einem bunt bedruckten Kunststoffbeutel mit Sichtfenster für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware: - Stärke/Glucose: 75 oder mehr GHT und - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 0 bis weniger als 5 GHT. - Gehalte an Milchfett von mehr als 1,5 GHT und an Milchprotein von mehr als 2,5 GHT werden auf Grund der Zutatenliste und Warenbeschaffenheit ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt in die Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zuckerware; Schleckpulver Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein feines, braunes bzw. rosafarbenes Pulver. Die Ware wird in zwei Geschmacksrichtungen Cola (braun) und Erdbeere (rosa) gehandelt und ist in einem transparenten, etikettierten Kunstfläschchen in Form eines stilisierten Gewürzstreuers zu deklaierten 30 g Nettogewicht abgefüllt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 50 bis weniger als 75 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 5 bis weniger als 30 GHT. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Zolltariflich handelt es sich bei dem Erzeugnis um eine andere Zuckerware der Unterposition 1704 9099 der Kombinierten Nomenklatur.
Where this code sits in the tariff
- 17SUGARS AND SUGAR CONFECTIONERY
- 1704Sugar confectionery (including white chocolate), not containing cocoa
- 1704.90Other
- 1704.90.99Other
- 1704.90.99.19Other
From HS code to customs tariff code 1704.90.99.19
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russian Federation | 50 % | Additional duties |
| Belarus | 50 % | Additional duties |
| All third countries | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Canada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Switzerland | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …
Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Zuckerware; Schleckpulver?
In the binding tariff rulings analysed here, Zuckerware; Schleckpulver is predominantly classified to 1704.90.99.19: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Zuckerware; Schleckpulver?
Code 1704.90.99.19 carries a third-country duty rate of 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Zuckerware; Schleckpulver?
The first six digits are HS code 170490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 6 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 1704.90.99.19. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.