Classification

Customs tariff code for Zuckerware; Weichkaramelle: 1704.90.75.00

Reference data as at 1 July 2026

Zuckerware; Weichkaramelle is generally classified to customs tariff code 1704.90.75.00: Toffees, caramels and similar sweets. The third-country duty rate is 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.

This rests on 11 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 1704.90.75.00.

This page answers the customs code question for Zuckerware; Weichkaramelle from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
1704.90.75.00
Third-country duty
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Rulings behind this
11
Agreement
100 %

Binding tariff information for this code

DE20436/11-1Issued by DEValid until 2017-12-19

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um hellbraune, quaderförmige, ca. 11,5 cm x 1,4 cm x 1,3 cm große Weichkaramellriegel, die mit Bruchkerben versehen und mit zerkleinerten Erdnusskernen durchsetzt sind. Die Erzeugnisse sind einzeln in rot-gelbe bunt bedruckte Folienschlauchbeutel verpackt. Die hier vorgelegte Warenprobe enthält (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 i. V. mit VO (EU) Nr. 118/2010): Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT; Saccharose/Invert- zucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT; Milchfett: 1,5 bis weniger als 3 GHT und Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Weichkaramellen, der KN-Unterposition 1704 9075.

DE20099/11-1Issued by DEValid until 2017-12-19

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der lose vorgelegten Warenprobe handelt es sich um hellbraune, quaderförmige, etwa 2,5 cm x 1,5 cm x 1 cm große Weichkaramellen. Die Erzeugnisse sind einzeln verpackt in bunt bedrucktes Bonbonpapier mit kyrillischer Aufschrift. Die vorgelegte Warenprobe enthält (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 i. V. mit VO (EU) Nr. 118/2010): Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invert- zucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT, Milchfett: 0 bis weniger als 1,5 GHT und Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Weichkaramellen, der KN-Unterposition 1704 9075.

DE20424/11-1Issued by DEValid until 2017-12-19

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der lose vorgelegten Warenprobe handelt es sich um hellbraune, quaderförmige, etwa 2,5 cm x 2,5 cm x 1 cm große Weichkaramellen. Die Erzeugnisse sind einzeln verpackt in bunt bedrucktes Bonbonpapier mit Katzenmotiv und kyrillischer Aufschrift. Die vorgelegte Warenprobe enthält (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 i. V. mit VO (EU) Nr. 118/2010): Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invert- zucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT, Milchfett: 0 bis weniger als 1,5 GHT und Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Weichkaramellen, der KN-Unterposition 1704 9075.

DE2879/11-1Issued by DEValid until 2017-04-17

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der Ware handelt es sich um harte annähernd zylinderförmige etwa 2 cm x 1 cm große Weichkaramellen mit hellbrauner Oberseite, dunkelbrauner Unterseite und Kaffeegeschmack. Die Erzeugnisse sind einzeln in Schlauchfolienbeuteln eingeschweißt und zu deklarierten 120 g original verpackt in einem bunt bedruckten Metallfolienbeutel mit mehrsprachiger Aufschrift. Wie vom Berechtigten erbeten wurden die Warenmuster gemäß Verordnung (EG) Nr. 900/2008 in Verbindung mit VO (EU) Nr. 118/2010 untersucht. Nach den Untersuchungsergebnissen wurden folgende Gehalte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Nach den Informationen der vorhergehenden verbindlichen Zolltarifauskunft und den Angaben der unverändert gebliebenen Rezeptur werden des Weiteren folgende Gehalte festgestellt: - Milchfett: 1,5 bis weniger als 3 GHT und - Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT. Nach den Angaben der Verpackung enthält das Erzeugnis 2,45 % Kaffee-Extrakt.

DE2880/11-1Issued by DEValid until 2017-04-17

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der Ware handelt es sich um quaderförmige harte braune etwa 2,3 cm x 1,5 cm x 0,9 cm große Weichkaramellen mit Kaffeegeschmack. Die Erzeugnisse sind einzeln in bunt bedruckten Schlauchfolienbeuteln verpackt und zu deklarierten 120 g Nettogewicht in bunt bedruckten Metallfolienbeuteln mit mehrsprachiger Aufschrift umverpackt oder einzeln in Bonbonpapier gefaltet und zu 10 Stück in Stangen á 40 g mit mehrsprachigem Aufdruck umverpackt. Wie vom Berechtigten erbeten wurden die Warenmuster gemäß Verordnung (EG) Nr. 900/2008 in Verbindung mit VO (EU) Nr. 118/2010 untersucht. Nach den Untersuchungsergebnissen wurden folgende Gehalte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Gehalte an Milchfett von 1,5 GHT oder mehr und an Milchprotein von 2,5 GHT oder mehr können nach dem Untersuchungsbefund und nach der vorgelegten Zutatenliste ausgeschlossen werden. Nach den Angaben der Verpackung enthält das Erzeugnis 4,9 % Kaffee-Extrakt.

DEK/693/06-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der Ware handelt es sich um quaderförmige, etwa 3,8 cm x 1,7 cm x 1,6 cm große, hellbraune Weichkaramellen, einzeln in orange-gelbes Bonbonpapier mit Kuhmotiv und kyrillischem Aufdruck gewickelt. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4154/87 enthielt das vorgelegte Warenmuster: - Milchfett: 0 GHT bis weniger als 1,5 GHT; - Milchprotein: 0 GHT bis weniger als 2,5 GHT; - Stärke/Glucose: 5 GHT bis weniger als 25 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 GHT bis weniger als 70 GHT.

DE8364/09-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der Ware handelt es sich um annähernd zylinderförmige harte Weichkaramellen (etwa 2 cm Durchmesser x 1 cm Höhe und 4,0 g Gewicht) mit hellbrauner Oberseite, dunkelbrauner Unterseite und Kaffeegeschmack. Die Erzeugnisse sind einzeln in Schlauchfolienbeuteln eingeschweißt und zu deklarierten 120 g original verpackt in einem bunt bedruckten Metallfolienbeutel mit mehrsprachiger Aufschrift. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 900/08 enthält die Probe: - Stärke/Glucose: 5 bis weniger als 25 GHT, - Milchfett: 1,5 bis weniger als 3 GHT und - Milchprotein: 0 bis weniger als 2,5 GHT. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware weiterhin: - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 bis weniger als 50 GHT. Nach den Angaben der Verpackung enthält das Erzeugnis 2,45 % Kaffee-Extrakt. Es liegt somit eine kaffeehaltige Ware i. S. des § 2 des nationalen KaffeeStG vor.

DEK/260/06-1Issued by DEValid until 2010-03-01

Zuckerware; Weichkaramelle Bei der Ware handelt es sich um quaderförmige, harte braune Weichkaramellen (Größe etwa 2,2 cm x 1,4 cm x 0,8 cm) mit Kaffeegeschmack. Die Erzeugnisse sind einzeln in goldfarbenes Folienpapier eingewickelt und zu deklarierten 40 g als Stange original verpackt in einer bunt bedruckten Metallfolie mit mehrsprachiger Aufschrift. Je 24 dieser Stangen sind in einem bunt bedruckten Faltkarton umverpackt. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4154/87 enthielt das vorgelegte Warenmuster: - Milchfett: 0 GHT bis weniger als 1,5 GHT; - Milchprotein: 0 GHT bis weniger als 2,5 GHT; - Stärke/Glucose: 5 GHT bis weniger als 25 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. Unverbindlicher Hinweis: Das Erzeugnis unterliegt dem nationalen Kaffeesteuergesetz zum Zeitpunkt der Antragstellung vorbehaltlich einer Änderung des Kaffeesteuergesetzes. Es handelt sich dabei auf Grund des angegebenen Gehaltes an Kaffee-Extrakt um eine kaffeehaltige Ware i. S. des § 2 KaffeeStG.

Where this code sits in the tariff

  1. 17SUGARS AND SUGAR CONFECTIONERY
  2. 1704Sugar confectionery (including white chocolate), not containing cocoa
  3. 1704.90Other
  4. 1704.90.75Toffees, caramels and similar sweets
  5. 1704.90.75.00Toffees, caramels and similar sweets

From HS code to customs tariff code 1704.90.75.00

HS code1704.906 digits, uniform worldwide
CN code1704.90.758 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code1704.90.75.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
United Kingdom0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russian Federation50 %Additional duties
Belarus50 %Additional duties
All third countries35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Canada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Switzerland0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Zuckerware; Weichkaramelle?

In the binding tariff rulings analysed here, Zuckerware; Weichkaramelle is predominantly classified to 1704.90.75.00: Toffees, caramels and similar sweets. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Zuckerware; Weichkaramelle?

Code 1704.90.75.00 carries a third-country duty rate of 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Zuckerware; Weichkaramelle?

The first six digits are HS code 170490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 11 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 1704.90.75.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.