Customs tariff code for Zuckerware; Weiße Schokolade: 1704.90.30
Reference data as at 10 October 2026
Zuckerware; Weiße Schokolade is generally classified to customs tariff code 1704.90.30: White chocolate. The third-country duty rate is 9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTN.
This rests on 10 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 90 percent of them reached 1704.90.30.
This page answers the customs code question for Zuckerware; Weiße Schokolade from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 1704.90.30
- Third-country duty
- 9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTN
- Rulings behind this
- 10
- Agreement
- 90 %
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zuckerware; weiße Schokolade. Bei der Ware handelt es sich um kleine Tropfen (Durchmesser: ca. 2 mm) aus weißer Schokolade. Die Tropfen sind mit kupferfarbenem Farbstoff überzogen. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt, die als zutreffend unterstellt werden. Anhaltspunkte, die gegen die gesunde und handelsübliche Qualität der Ware sprechen, haben sich nicht ergeben. Zolltariflich handelt es sich auf Grund der Zusammensetzung um eine Zuckerware ohne Kakaogehalt, der Position 1704 der Kombinierten Nomenklatur, weiße Schokolade.
Zuckerware; weiße Schokolade. Das Warenmuster kennzeichnet sich als weiße Schokolade in Form kleiner sternförmiger Plättchen mit einer Größe von etwa 1,2 cm x 0,15 cm. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt, die als zutreffend unterstellt werden. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Ausfuhr in Behältnissen zu 7 kg verpackt. Anhaltspunkte, die gegen die gesunde und handelsübliche Qualität der Ware sprechen, haben sich nicht ergeben. Zolltariflich handelt es sich auf Grund der Zusammensetzung um eine Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade.
Zuckerware; weiße Schokolade. Das Warenmuster kennzeichnet sich als weiße Schokolade mit Crisp-Füllung in Form quaderähnlicher Bruchstücke mit einer Größe von durchschnittlich etwa 0,4 bis 0,8 cm x 0,4 cm. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt, die als zutreffend unterstellt werden. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Ausfuhr in Behältnissen zu 20 kg verpackt. Anhaltspunkte, die gegen die gesunde und handelsübliche Qualität der Ware sprechen, haben sich nicht ergeben. Zolltariflich handelt es um eine aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware, deren Charakter durch die Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade, bestimmt wird.
Zuckerware; weiße Schokolade. Das Warenmuster kennzeichnet sich als weiße Schokolade in Form eines beigen Granulats mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von etwa 2 mm. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt, die als zutreffend unterstellt werden. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Ausfuhr in Behältnissen zu 25 kg verpackt. Anhaltspunkte, die gegen die gesunde und handelsübliche Qualität der Ware sprechen, haben sich nicht ergeben. Zolltariflich handelt es sich auf Grund der Zusammensetzung um eine Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade.
Zuckerware; weiße Schokolade. Das Warenmuster kennzeichnet sich als weiße Schokolade in Form flacher, nahezu quaderförmiger einseitig leicht gewölbter Bruchstücke mit einer Größe von etwa 1,2 cm x 0,4 cm. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt, die als zutreffend unterstellt werden. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Ausfuhr in Behältnissen zu 10 kg verpackt. Anhaltspunkte, die gegen die gesunde und handelsübliche Qualität der Ware sprechen, haben sich nicht ergeben. Zolltariflich handelt es sich auf Grund der Zusammensetzung um eine Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade.
Zuckerware; weiße Schokolade. Das Warenmuster kennzeichnet sich als weiße Schokolade in Form kleiner Plättchen mit einer Größe von 1,1 cm x 0,8 cm x 0,2 cm. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt, die als zutreffend unterstellt werden. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Ausfuhr in Behältnissen zu 25 kg verpackt. Anhaltspunkte, die gegen die gesunde und handelsübliche Qualität der Ware sprechen, haben sich nicht ergeben. Zolltariflich handelt es sich auf Grund der Zusammensetzung um eine Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade.
Zuckerware; weiße Schokolade. Warenbeschreibung einer vorgelegten Probe: Mit Bruchkerben versehene, etwa 11 cm x 5 cm x 0,9 cm große Tafeln aus weißer Schokolade, die mit Haselnussstückchen und Reis-Crisps gefüllt ist. Die Erzeugnisse sind zu deklarierten 40 g in Metallfolie verpackt und von bunt bedruckter rotvioletter Papierfolie umschlossen. Fünf Tafeln sind in Cellophanfolie umverpackt. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; weiße Schokolade. Anhaltspunkte gegen eine gesunde und handelsübliche Qualität haben sich nicht ergeben.
Zuckerware; weiße Schokolade. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um weiße Schokolade. Sie liegt in Form von cremefarbenen, unterschiedlich langen, halbierten Zylindern (bis zu etwa 9 mm x 5 mm x 3 mm groß) mit unregelmäßigen Bruchkanten vor. Zu der Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben vorgelegt (s. Feld 8), die als zutreffend unterstellt werden. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Ausfuhr zu 10 kg in einem Pappkarton verpackt. Anhaltspunkte, die gegen die gesunde und handelsübliche Qualität der Ware sprechen, haben sich nicht ergeben. Zolltariflich handelt es sich um eine Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade.
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 1704.90.30
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTN | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russian Federation | 50 % | Additional duties |
| Belarus | 50 % | Additional duties |
| All third countries | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Chile | 0 % | Preferential tariff quota |
| Canada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Switzerland | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zu Unterposition 1704 90 30: Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffer vi).
Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Zuckerware; Weiße Schokolade?
In the binding tariff rulings analysed here, Zuckerware; Weiße Schokolade is predominantly classified to 1704.90.30: White chocolate. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Zuckerware; Weiße Schokolade?
Code 1704.90.30 carries a third-country duty rate of 9.100 % + 45.100 EUR DTN MAX 18.900 % + 16.500 EUR DTN. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Zuckerware; Weiße Schokolade?
The first six digits are HS code 170490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 10 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 90 percent of which were classified to 1704.90.30. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.