Classification

Customs tariff code for Zusammengesetztes Würzmittel: 2103.90.90

Reference data as at 1 July 2026

Zusammengesetztes Würzmittel is generally classified to customs tariff code 2103.90.90: Other, andere. The third-country duty rate is 7.7 %.

This rests on 76 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 82 percent of them reached 2103.90.90.

This page answers the customs code question for Zusammengesetztes Würzmittel from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
2103.90.90
Third-country duty
7.7 %
Rulings behind this
76
Agreement
82 %

Binding tariff information for this code

DEBTI58568/24-1Issued by DEValid until 2028-04-03

Zusammengesetztes Würzmittel, Topping mit Chili und Knoblauch. Beigefarbenes, grobkörniges, mit dunkelroten Flocken, feinen orangebraunen Partikeln und wenigen flachen, gelblichen Kernen durchsetztes, streufähiges Pulver in einem Papierbeutel (Labormuster); Geruch würzig-aromatisch leicht nach Zwiebel; Geschmack scharf nach Chili, leicht nach Zwiebel und Knoblauch, etwas salzig. Das Erzeugnis soll als würzendes Topping von Nudelgerichten verwendet werden. Es ist aufgrund seiner Beschaffenheit und sensorischen Eigenschaften für diesen Zweck geeignet. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI24189/23-1Issued by DEValid until 2027-03-10

Zusammengesetztes Würzmittel, Topping mit Chili und Knoblauch. Beigefarbenes, grobkörniges, mit dunkelroten Flocken, feinen orangebraunen Partikeln und wenigen flachen, gelblichen Kernen durchsetztes, streufähiges Pulver in einem Papierbeutel (Labormuster); Geruch würzig-aromatisch; Geschmack scharf nach Chili, leicht nach Knoblauch, etwas salzig. Das Erzeugnis soll als würzendes Topping von Nudelgerichten verwendet werden. Es ist aufgrund seiner Beschaffenheit und sensorischen Eigenschaften für diesen Zweck geeignet. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI34109/21-12Issued by DEValid until 2025-02-16

Zusammengesetztes Würzmittel, Kräuter der Provence. Weiße, etikettierte Kunststoffdose mit Schraubdeckel und Streueinsatz. Der Etikettaufdruck enthält die Produktbezeichnung und Verwendungsvorschläge sowie Angaben zum Hersteller, zum Inhalt (25 g) und zur Zusammensetzung. Inhalt: Grünlich-beige Mischung aus verschiedenen zerkleinerten Pflanzenteilen; Geschmack: Aromatisch, nach Kräutern und Gewürzen. Die Dose ist Bestandteil eines "Gewürzsets", bestehend aus 24 Dosen mit verschiedenen Kräutern, Gewürzen und Würzsalzen. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfes oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI48287/21-1Issued by DEValid until 2025-02-06

Zusammengesetztes Würzmittel, Topping mit Chili und Knoblauch. Orangegelbes bis beigefarbenes, vorwiegend grobkörniges, mit feineren Bestandteilen sowie mit bunten Flocken durchsetztes Gemisch; Geruch würzig, nach Paprika; Geschmack würzig, leicht nussig nach Cashew, salzig, nach Paprika und Knoblauch, mit leichter Chilischärfe; nicht für den Einzelverkauf aufgemacht in einem etikettierten Papier-Aluminium-Verbundbeutel (Labormuster). Der Aufdruck enthält die Produktbezeichnung, sowie Angaben über den Hersteller und den Inhalt (25 g). Das Erzeugnis soll als würzendes Topping und zum Bestreuen von Nudelgerichten verwendet werden. Es ist aufgrund seiner Eigenschaften zu diesem Zweck geeignet. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI34923/21-1Issued by DEValid until 2024-10-28

Zusammengesetztes Würzmittel, Chilipaste. Farbloses, transparentes Glas mit rotem Schraubverschluss, umlaufend etikettiert, mit der Produkt- bezeichnung sowie Angaben über den Vertreiber, die Zutaten (im Wesentlichen Chili, Salz, Sonnen- blumenöl, Säuerungsmittel), den Inhalt (125 g) und die Nährwertangaben. Inhalt: Rote, weiche, mit Bestandteilen von zerkleinerten Chilis (Kerne, Fruchtfleisch, Haut) durchsetzte Paste; Geschmack nach Chili, scharf, säuerlich, salzig. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30.

DEBTI34924/21-1Issued by DEValid until 2024-10-24

Zusammengesetztes Würzmittel, Chilipaste. Farbloses, transparentes Glas mit rotem Schraubverschluss, umlaufend etikettiert, mit der Produkt- bezeichnung sowie Angaben über den Vertreiber, die Zutaten (im Wesentlichen Chili, Salz, Sonnen- blumenöl, Säuerungsmittel), den Inhalt (125 g) und die Nährwertangaben. Inhalt: Grün-gelbe, weiche, mit Bestandteilen von zerkleinerten Chilis (Kerne, Fruchtfleisch, Haut) durchsetzte Paste; Geschmack nach Chili, scharf, säuerlich, salzig. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30.

DEBTI14375/21-1Issued by DEValid until 2024-08-01

Zusammengesetztes Würzmittel, für Lachs. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Rezeptur und eine Abbildung des Original-Etiketts. Diesem sind die Warenbezeichnung sowie Angaben zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker, Salz, Gewürze), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (310 g) zu entnehmen. Die Zusammensetzung entspricht einem Würzmittel, die Zubereitung ist zum Würzen und Verfeinern von Speisen geeignet. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

DEBTI14395/21-1Issued by DEValid until 2024-08-01

Zusammengesetztes Würzmittel, für Geflügel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Rezeptur und eine Abbildung des Original-Etiketts. Diesem sind die Warenbezeichnung sowie Angaben zu den Zutaten (im Wesentlichen Gemüse, Salz, Zucker, Gewürze), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (260 g) zu entnehmen. Die Zusammensetzung entspricht einem Würzmittel, die Zubereitung ist zum Würzen und Verfeinern von Speisen geeignet. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 1000 bis 2103 9030 der KN.

Where this code sits in the tariff

  1. 21MISCELLANEOUS EDIBLE PREPARATIONS
  2. 2103Sauces and preparations therefor; mixed condiments and mixed seasonings; mustard flour and meal and prepared mustard
  3. 2103.90Other
  4. 2103.90.90Other, andere

From HS code to customs tariff code 2103.90.90

HS code2103.906 digits, uniform worldwide
CN code2103.90.908 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty7.7 %MFN
United Kingdom0 %Tariff preference
Morocco0 %Tariff preference
Preferential origin in accordance with the Agreement in the…0 %Tariff preference
Russian Federation50 %Additional duties
Belarus50 %Additional duties
Türkiye0 %Customs Union Duty
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90 90: Zu dieser Unterposition gehören Erzeugnisse, die sonst unter Kapitel 22 fallen würden, die zum Kochen zubereitet und zum Trinken ungeeignet geworden sind. Zu dieser Unterposition gehören insbesondere „Kochflüssigkeiten“, die im Volksmund als „Kochwein“, „Kochportwein“, „Kochcognac“ oder „Kochbrandy“ bezeichnet werden. Bei Kochweinen handelt es sich um normale oder entalkoholisierte Weine oder um Mischungen aus beiden, die durch den Zusatz von Salz oder einer Kombination verschiedener Würzmittel (z. B. Salz und Pfeffer) zum Trinken ungeeignet geworden sind. In der Regel enthalten diese Erzeugnisse mindestens 5 g Salz pro Liter.

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90: 1. „Trasi“ oder „Blachan“ genannte Zubereitungen, die ausschließlich zum Würzen bestimmter orientalischer Gerichte verwendet werden, gewonnen aus Fischen oder Krebstieren, auch miteinander vermischt, in Form von Pasten, die wegen der während der Herstellung eintretenden Zersetzung den Charakter von Waren der Positionen 1604 und 1605 verloren haben. 2. Zusammengesetzte Aromatisierungsmittel aus auf einen gleichbleibenden Aromatisierungswert eingestellten Mischungen i) eines vollständigen Auszuges aus einem Gewürz des Kapitels 9 oder aus einem anderen pflanzlichen Würzstoff (z. B. der Position 0712 oder des Kapitels 12) mit ii) einem für den Verwendungszweck geeigneten Trägerstoff (Kochsalz, Glucose, Getreidemehl, Paniermehl usw.), die, wie Gewürze oder Würzmittel, zur Geschmacksverbesserung von Lebensmittelzubereitungen verwendet werden. 3. …

Pos. 2103

Zu Unterposition 2103 90 90: Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90): Zubereitung in Pulverform zur Herstellung einer Würzsoße für Nudelgerichte durch einfaches Zufügen von Wasser und Milch. Zusammensetzung: - 48 GHT Käsepulver; - 20 GHT Molkepulver; - 8 GHT verschiedene Gewürze und Küchenkräuter; - 6 GHT Buttermilchpulver; - 6 GHT modifizierte Stärke; - 4 GHT Sahnepulver; - 4 GHT Weizenmehl; - 4 GHT verschiedene Geschmackstoffe, einschließlich Kochsalz. Unterposition 2103 9090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 2103, 2103 90 und 2103 90 90. …

Pos. 2103

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteile des FG Hamburg vom 22. Mai 2025, Aktenzeichen 4 K 68/22, 4 K 69/22, 4 K 70/22 und 4 K 71/22: Sog. Rauchsalze auf Grundlage von Rauchkondensat, Kochsalz und Trennmittel, welche Lebensmitteln ein Raucharoma verleihen sollen, und bei denen die olfaktorische Ausrichtung ggü. der aus dem Salzanteil folgenden Geschmackskomponente maßgeblich ist, sind als Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer Riechstoffe, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 10 90 und nicht als anderes zusammengesetztes Würzmittel in die Unterposition 2103 90 90 einzureihen.

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Zusammengesetztes Würzmittel?

In the binding tariff rulings analysed here, Zusammengesetztes Würzmittel is predominantly classified to 2103.90.90: Other, andere. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Zusammengesetztes Würzmittel?

Code 2103.90.90 carries a third-country duty rate of 7.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Zusammengesetztes Würzmittel?

The first six digits are HS code 210390, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 76 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 82 percent of which were classified to 2103.90.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.