Customs tariff code 0511.91.90.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 0511.91.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
0511.91.90.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 05. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 0511.91.90.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 05PRODUCTS OF ANIMAL ORIGIN, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED
- 0511Animal products not elsewhere specified or included; dead animals of Chapter 1 or 3, unfit for human consumption
- 0511.91Products of fish or crustaceans, molluscs or other aquatic invertebrates; dead animals of Chapter 3
- 0511.91.90Other
- 0511.91.90.00.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 0511.91.90.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Egypt | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexico | 0 % | Tariff preference |
| Kenya | 0 % | Tariff preference |
| Morocco | 0 % | Tariff preference |
| Ivory Coast | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um in Stücke geschnittene, gefriergetrocknete, nicht für die menschliche Ernährung geeignete Filetstücke von Thunfischen, ohne weitere Zusätze. Die Erzeugnisse sind zur Verwendung als Tierfutter (Futtermittel für Hunde und Katzen) bestimmt. Die Ware ist in Dosen mit einem Nettogewicht von 16 g oder 25 g für den Einzelverkauf als Tierfutter aufgemacht. Zusammen mit drei weiteren Sorten (Hühnerbrust, Entenbrust, Rinderfilet; nicht Gegenstand dieser Position der vZTA; siehe Positionen 1 bis 3 der vZTA) werden die Dosen jeweils als Viererpack verbunden in den verschiedenen Geschmacksrichtungen gemeinsam verkauft (keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da üblicherweise derartige in Dosen verpackte Waren getrennt zum Kauf angeboten werden). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen nicht für die menschliche Ernährung geeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, Waren aus Fischen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9110 00 0 genannt".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um in Stücke geschnittene, gefriergetrocknete, nicht für die menschliche Ernährung geeignete Filetstücke von Thunfischen, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Futtermittel für Hunde und Katzen) bestimmt. Die Ware ist in Dosen mit einem Nettogewicht von 25 g für den Einzelverkauf als Tierfutter aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen nicht für die menschliche Ernährung geeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Waren aus Fischen, keine Abfälle von Fischen".
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um gefriergetrocknetes, in Stücke geschnittenes Lachsfilet ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Hunde- und Katzenfutter (Tierfuttermittel, Snack) bestimmt und in mit bedruckten Etiketten versehenen Kunststoffdosen (Gewicht von 70 g) als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe (Kitty Beat- Lachs pur) handelt es sich um getrockneten "Lachs", ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Ergänzungsfuttermittel als Snack für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in bedruckten Kunststoffdosen (Inhalt 35 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrockneten "Weißen Fisch", ohne weitere Zusätze (nach dem Untersuchungsergebnis). Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Ergänzungsfuttermittel als Snack für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in bedruckten Kunststoffdosen (Inhalt 25 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, hauchdünne Scheiben von Thunfischen. Nach dem Untersuchungsergebnis ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel in einer bedruckten Pappverpackung (Inhalt 10 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, hauchdünne Scheiben von Thunfischen. Nach dem Untersuchungsergebnis ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel in einer bedruckten Pappverpackung (Inhalt 10 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um kleine, ganze, getrocknete Fische (Anchovis), ohne weitere Zusätze. Die Fische sind in einer Verpackung mit einem Gewicht von 50 g verpackt und als Katzensnack (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 0511 91 90: Hierher gehören: 1. ungenießbare Fischeier, Fischrogen und Fischmilch (siehe hierzu Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 5, Absätze (i) und (ii); 2. Abfälle von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, z. B. Schalen von Garnelen, auch in Pulverform; 3. ungenießbare oder als für die menschliche Ernährung nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 3 erfassten Arten, z.B. Wasserflöhe (Daphnia) und andere Blattfußkrebse oder Muschelkrebse, für die Fütterung von Aquariumsfischen getrocknet..
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).
Frequently asked questions
What does customs tariff code 0511.91.90.00.0 cover?
Code 0511.91.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 0511.91.90.00.0?
The third-country duty rate for 0511.91.90.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 0511.91.90.00.0?
The first six digits form the HS code: 051191. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 0511.91.90.00.0 have?
0511.91.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 0511.91.90.00.0 sit in the tariff?
0511.91.90.00.0 sits in this hierarchy: 05 PRODUCTS OF ANIMAL ORIGIN, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED > 0511 Animal products not elsewhere specified or included; dead animals of Chapter 1 or 3, unfit for human consumption > 051191 Products of fish or crustaceans, molluscs or other aquatic invertebrates; dead animals of Chapter 3 > 05119190 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 0511.91.90.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 0511.91.90.00.0, for example DEBTI12498/19-4. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 0511.91.90.00.0 change?
0511.91.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.