Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0: Waren tierischen Ursprungs, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0 steht für Waren tierischen Ursprungs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0511.91.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0511.91.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
  3. 0511.91andere, Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
  4. 0511.91.90andere
  5. 0511.91.90.00.0Waren tierischen Ursprungs, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0

HS-Code0511.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0511.91.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0511.91.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0511.91.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12498/19-4Erteilt von DEGültig bis 2022-05-26

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um in Stücke geschnittene, gefriergetrocknete, nicht für die menschliche Ernährung geeignete Filetstücke von Thunfischen, ohne weitere Zusätze. Die Erzeugnisse sind zur Verwendung als Tierfutter (Futtermittel für Hunde und Katzen) bestimmt. Die Ware ist in Dosen mit einem Nettogewicht von 16 g oder 25 g für den Einzelverkauf als Tierfutter aufgemacht. Zusammen mit drei weiteren Sorten (Hühnerbrust, Entenbrust, Rinderfilet; nicht Gegenstand dieser Position der vZTA; siehe Positionen 1 bis 3 der vZTA) werden die Dosen jeweils als Viererpack verbunden in den verschiedenen Geschmacksrichtungen gemeinsam verkauft (keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da üblicherweise derartige in Dosen verpackte Waren getrennt zum Kauf angeboten werden). Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen nicht für die menschliche Ernährung geeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, Waren aus Fischen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 0511 1000 00 0 bis 0511 9110 00 0 genannt".

DEBTI12496/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-08

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um in Stücke geschnittene, gefriergetrocknete, nicht für die menschliche Ernährung geeignete Filetstücke von Thunfischen, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Futtermittel für Hunde und Katzen) bestimmt. Die Ware ist in Dosen mit einem Nettogewicht von 25 g für den Einzelverkauf als Tierfutter aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen nicht für die menschliche Ernährung geeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Waren aus Fischen, keine Abfälle von Fischen".

DEBTI2111/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-14

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um gefriergetrocknetes, in Stücke geschnittenes Lachsfilet ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Hunde- und Katzenfutter (Tierfuttermittel, Snack) bestimmt und in mit bedruckten Etiketten versehenen Kunststoffdosen (Gewicht von 70 g) als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DE15167/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-02

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe (Kitty Beat- Lachs pur) handelt es sich um getrockneten "Lachs", ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Ergänzungsfuttermittel als Snack für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in bedruckten Kunststoffdosen (Inhalt 35 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DE796/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-15

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrockneten "Weißen Fisch", ohne weitere Zusätze (nach dem Untersuchungsergebnis). Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Ergänzungsfuttermittel als Snack für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in bedruckten Kunststoffdosen (Inhalt 25 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DE24978/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-11

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, hauchdünne Scheiben von Thunfischen. Nach dem Untersuchungsergebnis ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel in einer bedruckten Pappverpackung (Inhalt 10 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DE26325/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-11

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, hauchdünne Scheiben von Thunfischen. Nach dem Untersuchungsergebnis ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (für Katzen) bestimmt. Die Ware ist in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel in einer bedruckten Pappverpackung (Inhalt 10 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung nicht geeigneten Erzeugnissen um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DE6135/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-04-29

Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um kleine, ganze, getrocknete Fische (Anchovis), ohne weitere Zusätze. Die Fische sind in einer Verpackung mit einem Gewicht von 50 g verpackt und als Katzensnack (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0511

Zu Unterposition 0511 91 90: Hierher gehören: 1. ungenießbare Fischeier, Fischrogen und Fischmilch (siehe hierzu Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 5, Absätze (i) und (ii); 2. Abfälle von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, z. B. Schalen von Garnelen, auch in Pulverform; 3. ungenießbare oder als für die menschliche Ernährung nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 3 erfassten Arten, z.B. Wasserflöhe (Daphnia) und andere Blattfußkrebse oder Muschelkrebse, für die Fütterung von Aquariumsfischen getrocknet..

Pos. 0511

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0 umfasst Waren tierischen Ursprungs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.91.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0511.91.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0511.91.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0?

0511.91.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0511.91.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0511.91.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051191 andere, Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3 > 05119190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.91.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.91.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12498/19-4. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.91.90.00.0?

Warennummer 0511.91.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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