Customs tariff code

Customs tariff code 0604.90.99: Other

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 0604.90.99 covers Other. The third-country duty rate is 10.9 %, plus import VAT.

0604.90.99 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 06. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
0604.90.99
Third-country duty
10.9 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 06LIVE TREES AND OTHER PLANTS; BULBS, ROOTS AND THE LIKE; CUT FLOWERS AND ORNAMENTAL FOLIAGE
  2. 0604Foliage, branches and other parts of plants, without flowers or flower buds, and grasses, mosses and lichens, being goods of a kind suitable for bouquets or for ornamental purposes, fresh, dried, dyed, bleached, impregnated or otherwise prepared
  3. 0604.90Other
  4. 0604.90.99Other

From HS code to customs tariff code 0604.90.99

HS code0604.906 digits, uniform worldwide
CN code0604.90.998 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty10.9 %MFN
Türkiye0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Egypt0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Korea, Republic of (South Korea)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI2668/26-1Issued by DEValid until 2029-04-06

Dekorativer Kranz (Abbildung siehe Anlage), - aus getrockneten Zapfen, Blättern und Pflanzenteilen (Karde, Pandanus, sternförmig ausgestanzte Rinde) auf einer ringförmigen Unterlage (ohne Zierwirkung) aus Styropor (Zutat) aufgeklebt, verziert mit künstlichen roten Beeren, künstlichen Kiefernzweigen und roten Kugeln aus Kunststoff (Zutaten), Durchmesser ca. 35 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. "Kranz aus Pflanzenteilen, ohne Blüten oder Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI46922/25-1Issued by DEValid until 2029-03-19

Adventsgesteck (Abbildung siehe Anlage) - den Kränzen ähnliches Gesteck aus 16 getrockneten Pflanzenteilen (Zapfen), 4 getrockneten Zweigstücken, 12 Holzblumen, 3 künstlichen Äpfeln, 2 Bündel künstlicher Beeren, 3 künstlichen Nadelzweigen und einem mittig eingestellten Glasgefäß (ohne Vorrichtung zur Aufnahme einer Kerze, Teelicht, kein Beleuchtungskörper der Pos. 9405), auf einer Unterlage aus Styropor (Zutat) arrangiert (geklebt), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zur Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird bezüglich der Menge und des Umfangs durch die getrockneten Pflanzenteile und Zweigstücke bestimmt. "Den Kränzen ähnliches Gesteck aus Zweigen und anderen Pflanzenteilen, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet, mit Zutat aus anderen Stoffen (zusammengesetzte Ware aus getrockneten Pflanzen- teilen und Zweigstücken -charakterbestimmend-, Holzblumen, künstlichen Äpfeln, Beeren und Zweigen sowie Glasgefäß)"

DEBTI46927/25-1Issued by DEValid until 2029-02-15

Weihnachtskranz zu Dekorationszwecken (Abbildung siehe Anlage), - aus natürlichen, getrockneten, teilweise gefärbten Zapfen und Blättern auf einer ringförmigen Unterlage (ohne Zierwirkung) aus Styropor (Zutat) aufgeklebt, verziert mit künstlichen roten Beeren, Nadelzweigen und roten Kugeln aus Kunststoff sowie kleinen Sternen aus Sperrholz (Zutaten), Durchmesser: ca.: 30 , 0 cm, Höhe: ca. 7 , 0 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert (kein Weihnachtsfestartikel, neutral und winterlich gestaltet, aber nicht aus- schließlich zur Ausgestaltung der Weihnachts- und Adventszeit), - in einem Pappkarton für den Verkauf aufgemacht. "Kranz aus Pflanzenteilen, ohne Blüten oder Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI33147/25-1Issued by DEValid until 2029-01-22

Eichenzweigbündel inkl. Blattwerk (Abbildung siehe Anlagen) - Handbund aus mehreren getrockneten Eichenzweigen mit Blattwerk, mit Bändern aus Spinnstoff zu einem Strauß zusammengebunden (Länge ca. 60 cm), zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (am unteren Ende von Laub und Ästen befreit, zur Bildung eines Handgriffs), - in einer handelsüblichen Verpackung zur Abgabe an den Endverwender aufgemacht, - zur Verwendung in Saunen (steht einer Einreihung als Ware des Blumenhandels nicht entgegen). "Zweige, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI12011/25-1Issued by DEValid until 2028-07-20

Gebundener Trockenblumenstrauß aus getrockneten Blumen und Blättern (Abbildung siehe Anlage) - aus 47 getrockneten Gräsern der Pos. 0604 (4 Gräser, 11 Lagurus/Glanzgras, 32 Phalaris/Kanariengras), - 29 getrockneten Blumen der Pos. 0603 (7 Strohblumen, 5 Carthamus/Färber- distel, 17 Delphinium/Rittersporn) und - 5 Weizenähren der Pos. 1001, - auf Länge geschnitten/gekürzt (somit in Form geschnitten), - in einer Papiertüte verpackt und mit Sisalband (Zutat) zu einem Strauß zusammen- gebunden, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. Hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang sind alle Bestandteile gleich. Bezüglich der Menge und des Wertes sind die Bestandteile der Pos. 1001 von untergeordneter Bedeutung. Zwischen den Bestandteilen der Pos. 0603 und 0604 überwiegen bezüglich der Menge die Bestandteile der Pos. 0604, im Hinblick auf den Wert die Bestandteile der Pos. 0603, ein charakterbestimmender Anteil innerhalb der Pos. 0603 und 0604 ist nicht ermittelbar, daher erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3 c) in die Pos. 0604. "Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet und weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (in Form schneiden; zusammengesetzte Ware aus getrockneten Gräsern und Blumen - ohne charakterbestimmenden Anteil, mit Weizenähren von untergeordneter Bedeutung)"

DEBTI12011/25-2Issued by DEValid until 2028-07-20

Trockenblumenstrauß Pastel Wildmix (Abbildung siehe Anlage) - aus 46 getrockneten Gräsern der Pos. 0604 (16 Lagurus/Glanzgras, 30 Phalaris/ Kanariengras), - 15 getrockneten Blumen der Pos. 0603 (10 Strohblumen, 1 Carthamus/Färber- distel, 4 Delphinium/Rittersporn) und - 9 Getreideähren (5 Weizen der Pos. 1001, 4 Hafer der Pos. 1004), - auf Länge geschnitten/gekürzt (somit in Form geschnitten), - in einer Papiertüte verpackt und mit Sisalband (Zutat) zu einem Strauß zusammen- gebunden, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. Die Bestandteile der Pos. 0604 bestimmen bezüglich der Menge und des Wertes den Charakter. "Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet und weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (in Form schneiden; zusammengesetzte Ware aus getrockneten Gräsern - charakterbestimmend-, getrockneten Blumen und Getreideähren)"

DEBTI12010/25-1Issued by DEValid until 2028-07-07

Naturbelassener Trockenblumenbund, Phalaris (Abbildung siehe Anlage) - getrocknete, auf Wunschlänge geschnittene (somit in Form geschnitten) Gräser mit Fruchtstand, - in einer oben offenen Papiertüte verpackt und mit Sisalband (Zutat) zu einem Strauß zusammengebunden, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. "Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet und weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (in Form schneiden), sog. Naturbelassener Trockenblumenbund"

DEBTI12007/25-1Issued by DEValid until 2028-06-23

Trockenblumenkranz mit Draht auf Strohrömer gebunden (Abbildung siehe Anlage) - aus getrockneten Zweigen (Eucalyptus cinerea (Eukalyptus Silver Dollar), getrockneten Pflanzenteilen (Dipsacus (Karde), Anethum graveolens (Dill) und Alisma Plantago-Aquatica (Gewöhnliche Froschlöffel)) und getrockneten Blumen (Limonium sinuatum (Geflügelter Strandflieder)), teilweise gebleicht und gefärbt, mit Draht auf einem Strohrömer (Unterlage) arrangiert und mit einem Etikett versehen, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. Der Charakter des aus getrockneten Zweigen und Pflanzenteilen sowie getrockneten Blumen zusammengesetzten Kranzes wird hinsichtlich der Menge, des Wertes und des Umfangs durch die getrockneten Zweige und Pflanzenteile der Pos 0604 bestimmt. "Kranz aus Zweigen und anderen Pflanzenteilen, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (zusammengesetzte Ware aus getrockneten Zweigen und Pflanzenteilen -charakterbestimmend- und getrockneten Blüten)"

Notes that govern this classification

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 90 99: Hierher gehören auch getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind. Hierher gehören auch getrocknete Zweige, die gedreht oder zu Spiralen geformt sind.

Pos. 0604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Ebenso wie zu der vorhergehenden Position gehören hierher Sträuße, Kränze, Körbe und ähnliche Waren aus Blattwerk, Blättern, Zweigen und anderen Pflanzenteilen, Gräsern, Moosen oder Flechten, ohne dass es auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten ankommt, sofern die Sträuße, Kränze usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Waren dieser Position können mit Zierfrüchten ausgestattet sein; sie gehören aber zu Position 0603, wenn sie Blüten oder Blütenknospen tragen. Natürliche Weihnachtsbäume gehören zu dieser Position, wenn sie offensichtlich zur Wiederanpflanzung nicht geeignet sind (abgeschlagene Stämme, Wurzeln mit kochendem Wasser abgetötet usw.). …

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 90: 1. Kranz mit einem Durchmesser von etwa 20 cm, bestehend hauptsächlich aus pflanzlichem Material (insbesondere Gewürznelken, Zimt, Bucheckern, Tannen- und Lärchenzapfen – auch goldfarbig – und getrocknetem Blattwerk) in Verbindung mit geringen Mengen künstlicher Bestandteile (z. B. künstliche Blumen aus Spinnstoffen, Nachahmungen von Blumenblättern aus Draht), alle diese Elemente werden durch Drähte zusammengehalten, deren Enden zu einer kreisförmigen Unterlage zusammengewunden sind.

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 0604.90.99 cover?

Code 0604.90.99 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 0604.90.99?

The third-country duty rate for 0604.90.99 is 10.9 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 0604.90.99?

The first six digits form the HS code: 060490. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 0604.90.99 have?

0604.90.99 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 0604.90.99 sit in the tariff?

0604.90.99 sits in this hierarchy: 06 LIVE TREES AND OTHER PLANTS; BULBS, ROOTS AND THE LIKE; CUT FLOWERS AND ORNAMENTAL FOLIAGE > 0604 Foliage, branches and other parts of plants, without flowers or flower buds, and grasses, mosses and lichens, being goods of a kind suitable for bouquets or for ornamental purposes, fresh, dried, dyed, bleached, impregnated or otherwise prepared > 060490 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 0604.90.99?

Yes. The EBTI database holds decisions on 0604.90.99, for example DEBTI2668/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 0604.90.99 change?

0604.90.99 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

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Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.