Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0604.90.99: Blattwerk, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0604.90.99 steht für Blattwerk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0604.90.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 06. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0604.90.99
Drittlandszoll
10,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
  3. 0604.90andere
  4. 0604.90.99Blattwerk, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0604.90.99

HS-Code0604.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0604.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10,9 %MFN
Türkei0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2668/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-06

Dekorativer Kranz (Abbildung siehe Anlage), - aus getrockneten Zapfen, Blättern und Pflanzenteilen (Karde, Pandanus, sternförmig ausgestanzte Rinde) auf einer ringförmigen Unterlage (ohne Zierwirkung) aus Styropor (Zutat) aufgeklebt, verziert mit künstlichen roten Beeren, künstlichen Kiefernzweigen und roten Kugeln aus Kunststoff (Zutaten), Durchmesser ca. 35 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. "Kranz aus Pflanzenteilen, ohne Blüten oder Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI46922/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-19

Adventsgesteck (Abbildung siehe Anlage) - den Kränzen ähnliches Gesteck aus 16 getrockneten Pflanzenteilen (Zapfen), 4 getrockneten Zweigstücken, 12 Holzblumen, 3 künstlichen Äpfeln, 2 Bündel künstlicher Beeren, 3 künstlichen Nadelzweigen und einem mittig eingestellten Glasgefäß (ohne Vorrichtung zur Aufnahme einer Kerze, Teelicht, kein Beleuchtungskörper der Pos. 9405), auf einer Unterlage aus Styropor (Zutat) arrangiert (geklebt), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zur Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird bezüglich der Menge und des Umfangs durch die getrockneten Pflanzenteile und Zweigstücke bestimmt. "Den Kränzen ähnliches Gesteck aus Zweigen und anderen Pflanzenteilen, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet, mit Zutat aus anderen Stoffen (zusammengesetzte Ware aus getrockneten Pflanzen- teilen und Zweigstücken -charakterbestimmend-, Holzblumen, künstlichen Äpfeln, Beeren und Zweigen sowie Glasgefäß)"

DEBTI46927/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Weihnachtskranz zu Dekorationszwecken (Abbildung siehe Anlage), - aus natürlichen, getrockneten, teilweise gefärbten Zapfen und Blättern auf einer ringförmigen Unterlage (ohne Zierwirkung) aus Styropor (Zutat) aufgeklebt, verziert mit künstlichen roten Beeren, Nadelzweigen und roten Kugeln aus Kunststoff sowie kleinen Sternen aus Sperrholz (Zutaten), Durchmesser: ca.: 30 , 0 cm, Höhe: ca. 7 , 0 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert (kein Weihnachtsfestartikel, neutral und winterlich gestaltet, aber nicht aus- schließlich zur Ausgestaltung der Weihnachts- und Adventszeit), - in einem Pappkarton für den Verkauf aufgemacht. "Kranz aus Pflanzenteilen, ohne Blüten oder Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI33147/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-22

Eichenzweigbündel inkl. Blattwerk (Abbildung siehe Anlagen) - Handbund aus mehreren getrockneten Eichenzweigen mit Blattwerk, mit Bändern aus Spinnstoff zu einem Strauß zusammengebunden (Länge ca. 60 cm), zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (am unteren Ende von Laub und Ästen befreit, zur Bildung eines Handgriffs), - in einer handelsüblichen Verpackung zur Abgabe an den Endverwender aufgemacht, - zur Verwendung in Saunen (steht einer Einreihung als Ware des Blumenhandels nicht entgegen). "Zweige, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI12011/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Gebundener Trockenblumenstrauß aus getrockneten Blumen und Blättern (Abbildung siehe Anlage) - aus 47 getrockneten Gräsern der Pos. 0604 (4 Gräser, 11 Lagurus/Glanzgras, 32 Phalaris/Kanariengras), - 29 getrockneten Blumen der Pos. 0603 (7 Strohblumen, 5 Carthamus/Färber- distel, 17 Delphinium/Rittersporn) und - 5 Weizenähren der Pos. 1001, - auf Länge geschnitten/gekürzt (somit in Form geschnitten), - in einer Papiertüte verpackt und mit Sisalband (Zutat) zu einem Strauß zusammen- gebunden, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. Hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang sind alle Bestandteile gleich. Bezüglich der Menge und des Wertes sind die Bestandteile der Pos. 1001 von untergeordneter Bedeutung. Zwischen den Bestandteilen der Pos. 0603 und 0604 überwiegen bezüglich der Menge die Bestandteile der Pos. 0604, im Hinblick auf den Wert die Bestandteile der Pos. 0603, ein charakterbestimmender Anteil innerhalb der Pos. 0603 und 0604 ist nicht ermittelbar, daher erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3 c) in die Pos. 0604. "Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet und weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (in Form schneiden; zusammengesetzte Ware aus getrockneten Gräsern und Blumen - ohne charakterbestimmenden Anteil, mit Weizenähren von untergeordneter Bedeutung)"

DEBTI12011/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Trockenblumenstrauß Pastel Wildmix (Abbildung siehe Anlage) - aus 46 getrockneten Gräsern der Pos. 0604 (16 Lagurus/Glanzgras, 30 Phalaris/ Kanariengras), - 15 getrockneten Blumen der Pos. 0603 (10 Strohblumen, 1 Carthamus/Färber- distel, 4 Delphinium/Rittersporn) und - 9 Getreideähren (5 Weizen der Pos. 1001, 4 Hafer der Pos. 1004), - auf Länge geschnitten/gekürzt (somit in Form geschnitten), - in einer Papiertüte verpackt und mit Sisalband (Zutat) zu einem Strauß zusammen- gebunden, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. Die Bestandteile der Pos. 0604 bestimmen bezüglich der Menge und des Wertes den Charakter. "Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet und weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (in Form schneiden; zusammengesetzte Ware aus getrockneten Gräsern - charakterbestimmend-, getrockneten Blumen und Getreideähren)"

DEBTI12010/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-07

Naturbelassener Trockenblumenbund, Phalaris (Abbildung siehe Anlage) - getrocknete, auf Wunschlänge geschnittene (somit in Form geschnitten) Gräser mit Fruchtstand, - in einer oben offenen Papiertüte verpackt und mit Sisalband (Zutat) zu einem Strauß zusammengebunden, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. "Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet und weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (in Form schneiden), sog. Naturbelassener Trockenblumenbund"

DEBTI12007/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-23

Trockenblumenkranz mit Draht auf Strohrömer gebunden (Abbildung siehe Anlage) - aus getrockneten Zweigen (Eucalyptus cinerea (Eukalyptus Silver Dollar), getrockneten Pflanzenteilen (Dipsacus (Karde), Anethum graveolens (Dill) und Alisma Plantago-Aquatica (Gewöhnliche Froschlöffel)) und getrockneten Blumen (Limonium sinuatum (Geflügelter Strandflieder)), teilweise gebleicht und gefärbt, mit Draht auf einem Strohrömer (Unterlage) arrangiert und mit einem Etikett versehen, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. Der Charakter des aus getrockneten Zweigen und Pflanzenteilen sowie getrockneten Blumen zusammengesetzten Kranzes wird hinsichtlich der Menge, des Wertes und des Umfangs durch die getrockneten Zweige und Pflanzenteile der Pos 0604 bestimmt. "Kranz aus Zweigen und anderen Pflanzenteilen, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (zusammengesetzte Ware aus getrockneten Zweigen und Pflanzenteilen -charakterbestimmend- und getrockneten Blüten)"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 90 99: Hierher gehören auch getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind. Hierher gehören auch getrocknete Zweige, die gedreht oder zu Spiralen geformt sind.

Pos. 0604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Ebenso wie zu der vorhergehenden Position gehören hierher Sträuße, Kränze, Körbe und ähnliche Waren aus Blattwerk, Blättern, Zweigen und anderen Pflanzenteilen, Gräsern, Moosen oder Flechten, ohne dass es auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten ankommt, sofern die Sträuße, Kränze usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Waren dieser Position können mit Zierfrüchten ausgestattet sein; sie gehören aber zu Position 0603, wenn sie Blüten oder Blütenknospen tragen. Natürliche Weihnachtsbäume gehören zu dieser Position, wenn sie offensichtlich zur Wiederanpflanzung nicht geeignet sind (abgeschlagene Stämme, Wurzeln mit kochendem Wasser abgetötet usw.). …

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 90: 1. Kranz mit einem Durchmesser von etwa 20 cm, bestehend hauptsächlich aus pflanzlichem Material (insbesondere Gewürznelken, Zimt, Bucheckern, Tannen- und Lärchenzapfen – auch goldfarbig – und getrocknetem Blattwerk) in Verbindung mit geringen Mengen künstlicher Bestandteile (z. B. künstliche Blumen aus Spinnstoffen, Nachahmungen von Blumenblättern aus Draht), alle diese Elemente werden durch Drähte zusammengehalten, deren Enden zu einer kreisförmigen Unterlage zusammengewunden sind.

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0604.90.99?

Die Zolltarifnummer 0604.90.99 umfasst Blattwerk, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0604.90.99?

Der Drittlandszollsatz für 0604.90.99 beträgt 10,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0604.90.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 060490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0604.90.99?

0604.90.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0604.90.99 im Zolltarif eingeordnet?

0604.90.99 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS > 0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet > 060490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0604.90.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0604.90.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI2668/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0604.90.99?

KN-Code 0604.90.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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