Customs tariff code 3005.90.10: Wadding and articles of wadding
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3005.90.10 covers Wadding and articles of wadding. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
3005.90.10 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 30. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 3005.90.10
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 30PHARMACEUTICAL PRODUCTS
- 3005Wadding, gauze, bandages and similar articles (for example, dressings, adhesive plasters, poultices), impregnated or coated with pharmaceutical substances or put up in forms or packings for retail sale for medical, surgical, dental or veterinary purposes
- 3005.90Other
- 3005.90.10Wadding and articles of wadding
From HS code to customs tariff code 3005.90.10
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Tunisia | 0 % | Tariff preference |
| Morocco | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Polsterbinde Bei der vorgelegten Ware handelt sich um eine besonders weiche und dehnbare Polsterbinde, die aus bindemittelfreier, synthetischer Watte hergestellt wird. Sie ist 2 m lang, 10 cm breit und aufgerollt in einem bunt bedruckten Folienschlauch verpackt. Die Binde kann unter anderem zur vorbereitenden Polsterung bei der Versorgung mit Gips-, Polyester- oder Glasfaserstützverbänden verwendet werden. Die Ware ist als Watte und Waren daraus in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Wattestäbchen Bei der Ware handelt es sich um unsterile Wattestäbchen mit einem Träger aus Polypropylen. Die Stäbchen sind zu je 100 Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt und mit einem bunt bedruckten Papieretikett für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Es handelt sich um Watte oder Waren daraus, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Wattestäbchen Bei der Ware handelt es sich um unsterile, medizinische Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Holz. Die Wattestäbchen sind zu je 100 Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt und mit einem bunt bedruckten Papieretikett für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken (Auftragen von Salben, Abstriche) aufgemacht. Es handelt sich um Watte oder eine Ware daraus, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Wattestäbchen zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um sterile Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Kunststoff (Stäbchen aus Polypropylen) und einem Kopf aus Baumwollwatte. Laut Packungsbeilage dienen die Wattestäbchen zum Auftragen von Flüssigkeiten und Salben, zum Reinigen und zur Entnahme von Abstrichproben im medizinischen Umfeld. Die Wattestäbchen sind in einer Papier-Folienverpackung, einer Faltschachtel aus Karton und einem Pappkarton verpackt und für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich um eine Ware aus Watte in Aufmachung zu medizinischen Zwecken der Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur. Die Watte wird als charakterbestimmend für die zusammengesetzte Ware angesehen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Wattestäbchen Bei der Ware handelt es sich um medizinische, sterile Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Holz. Je zwei Stück sind zusammen in einer sterilen Papier-Folienverpackung verpackt. Je 100 Paare sind in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Die Ware ist zum Auftragen von Flüssigkeiten (z.B. Wunddesinfizienzien) und Salben zum Reinigen von Wunden mit einer geeigneten Lösung und zur Entnahme von Abstrichproben bestimmt. Es handelt sich um eine Ware aus Watte, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Wattestäbchen zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um sterilisierbare Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Kunststoff (Stäbchen aus Polypropylen) und zwei Köpfen aus Baumwollwatte. Laut Packungsbeilage dienen die Wattestäbchen zum Auftragen von Flüssigkeiten und Salben, zum Reinigen und zur Entnahme von Abstrichproben im medizinischen Umfeld. Die Wattestäbchen sind in einer Kunststoffdose und einem Pappkarton verpackt und für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich um eine Ware aus Watte in Aufmachung zu medizinischen Zwecken der Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur. Die Watte wird als charakterbestimmend für die zusammengesetzte Ware angesehen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Verbandwatte Bei der Ware handelt es sich um eine in Verbandmull eingeschlagene Watterolle. Die Rolle ist in einem Polyethylen-Beutel verpackt und mit einem bunten Klebeetikett für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Die Watte soll zur Herstellung von Polsterverbänden verwendet werden. Es handelt sich um eine Ware aus Watte, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Nasenverband Bei der Ware handelt es sich um ein weiches, zylindrisches und saugfähiges Wattekissen, das mit einemelastischen Gestrick überzogen ist. Das Gestrick bildet zwei Schlaufen, die zur Befestigung des Kissens unterhalb der Nase dienen. Die Ware ist in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht und soll als postoperativer Verband für die Nase zur Aufnahme von Blut und Wundsekret verwendet werden. Es handelt sich um ein den Binden ähnliche Ware aus Watte, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, das in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 3005 90: 1. Ware aus Gewebe, hergestellt aus 100% saugfähiger Baumwolle, mit einer undichten flachen Gewebestruktur, weiß, gleichmäßig strukturiert, mit einem Gewicht von 15 g/m². Die Ware ist für den Verkauf in Rollen, mit einem Gewicht von ungefähr 1200 g, aufgemacht. Das Gewebe ist 90 m lang und 90 cm breit (mittig der Länge nach gefaltet, augenscheinliche Breite 45 cm). Die Rolle ist in zwei Lagen Papier eingewickelt (eine blaue, eine weiße), etikettiert mit Informationen für den Endverbraucher, wonach die Ware zur Verwendung in Krankenhäusern bestimmt und nicht sterilisiert ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 zum Abschnitt VI und Anmerkung 1 e) zum Abschnitt XI) und 6.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 459. Sitzung folgende einstimmige Stellungnahme abgeben: Eine dicht gewebte, rechteckige Spinnstoffware aus Baumwolle, mit den Maßen 66 cm x 43 cm, an drei Seiten gesäumt, aufgemacht in einer Verpackung aus sterilem Kunststoff und kunststoffbeschichtetem Papier, zur Verwendung als Operationstuch, ist in die Unterposition 3005 90 55 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3005, 3005 90 und 3005 90 55 1) . …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3005.90.10 cover?
Code 3005.90.10 covers Wadding and articles of wadding. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3005.90.10?
The third-country duty rate for 3005.90.10 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3005.90.10?
The first six digits form the HS code: 300590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3005.90.10 have?
3005.90.10 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3005.90.10 sit in the tariff?
3005.90.10 sits in this hierarchy: 30 PHARMACEUTICAL PRODUCTS > 3005 Wadding, gauze, bandages and similar articles (for example, dressings, adhesive plasters, poultices), impregnated or coated with pharmaceutical substances or put up in forms or packings for retail sale for medical, surgical, dental or veterinary purposes > 300590 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3005.90.10?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3005.90.10, for example DEBTI7860/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3005.90.10 change?
3005.90.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.