Zolltarifnummer 3005.90.10: Watte und Waren daraus
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3005.90.10 steht für Watte und Waren daraus. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3005.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3005.90.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3005Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
- 3005.90andere
- 3005.90.10Watte und Waren daraus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3005.90.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Polsterbinde Bei der vorgelegten Ware handelt sich um eine besonders weiche und dehnbare Polsterbinde, die aus bindemittelfreier, synthetischer Watte hergestellt wird. Sie ist 2 m lang, 10 cm breit und aufgerollt in einem bunt bedruckten Folienschlauch verpackt. Die Binde kann unter anderem zur vorbereitenden Polsterung bei der Versorgung mit Gips-, Polyester- oder Glasfaserstützverbänden verwendet werden. Die Ware ist als Watte und Waren daraus in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Wattestäbchen Bei der Ware handelt es sich um unsterile Wattestäbchen mit einem Träger aus Polypropylen. Die Stäbchen sind zu je 100 Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt und mit einem bunt bedruckten Papieretikett für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Es handelt sich um Watte oder Waren daraus, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Wattestäbchen Bei der Ware handelt es sich um unsterile, medizinische Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Holz. Die Wattestäbchen sind zu je 100 Stück in einem Kunststoffbeutel verpackt und mit einem bunt bedruckten Papieretikett für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken (Auftragen von Salben, Abstriche) aufgemacht. Es handelt sich um Watte oder eine Ware daraus, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Wattestäbchen zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um sterile Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Kunststoff (Stäbchen aus Polypropylen) und einem Kopf aus Baumwollwatte. Laut Packungsbeilage dienen die Wattestäbchen zum Auftragen von Flüssigkeiten und Salben, zum Reinigen und zur Entnahme von Abstrichproben im medizinischen Umfeld. Die Wattestäbchen sind in einer Papier-Folienverpackung, einer Faltschachtel aus Karton und einem Pappkarton verpackt und für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich um eine Ware aus Watte in Aufmachung zu medizinischen Zwecken der Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur. Die Watte wird als charakterbestimmend für die zusammengesetzte Ware angesehen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Wattestäbchen Bei der Ware handelt es sich um medizinische, sterile Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Holz. Je zwei Stück sind zusammen in einer sterilen Papier-Folienverpackung verpackt. Je 100 Paare sind in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Die Ware ist zum Auftragen von Flüssigkeiten (z.B. Wunddesinfizienzien) und Salben zum Reinigen von Wunden mit einer geeigneten Lösung und zur Entnahme von Abstrichproben bestimmt. Es handelt sich um eine Ware aus Watte, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Wattestäbchen zu medizinischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich um sterilisierbare Wattestäbchen mit einem Watteträger aus Kunststoff (Stäbchen aus Polypropylen) und zwei Köpfen aus Baumwollwatte. Laut Packungsbeilage dienen die Wattestäbchen zum Auftragen von Flüssigkeiten und Salben, zum Reinigen und zur Entnahme von Abstrichproben im medizinischen Umfeld. Die Wattestäbchen sind in einer Kunststoffdose und einem Pappkarton verpackt und für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich um eine Ware aus Watte in Aufmachung zu medizinischen Zwecken der Position 3005 der Kombinierten Nomenklatur. Die Watte wird als charakterbestimmend für die zusammengesetzte Ware angesehen.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Verbandwatte Bei der Ware handelt es sich um eine in Verbandmull eingeschlagene Watterolle. Die Rolle ist in einem Polyethylen-Beutel verpackt und mit einem bunten Klebeetikett für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Die Watte soll zur Herstellung von Polsterverbänden verwendet werden. Es handelt sich um eine Ware aus Watte, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse; Nasenverband Bei der Ware handelt es sich um ein weiches, zylindrisches und saugfähiges Wattekissen, das mit einemelastischen Gestrick überzogen ist. Das Gestrick bildet zwei Schlaufen, die zur Befestigung des Kissens unterhalb der Nase dienen. Die Ware ist in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht und soll als postoperativer Verband für die Nase zur Aufnahme von Blut und Wundsekret verwendet werden. Es handelt sich um ein den Binden ähnliche Ware aus Watte, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, das in die Unterposition 3005 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3005 90: 1. Ware aus Gewebe, hergestellt aus 100% saugfähiger Baumwolle, mit einer undichten flachen Gewebestruktur, weiß, gleichmäßig strukturiert, mit einem Gewicht von 15 g/m². Die Ware ist für den Verkauf in Rollen, mit einem Gewicht von ungefähr 1200 g, aufgemacht. Das Gewebe ist 90 m lang und 90 cm breit (mittig der Länge nach gefaltet, augenscheinliche Breite 45 cm). Die Rolle ist in zwei Lagen Papier eingewickelt (eine blaue, eine weiße), etikettiert mit Informationen für den Endverbraucher, wonach die Ware zur Verwendung in Krankenhäusern bestimmt und nicht sterilisiert ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 zum Abschnitt VI und Anmerkung 1 e) zum Abschnitt XI) und 6.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 459. Sitzung folgende einstimmige Stellungnahme abgeben: Eine dicht gewebte, rechteckige Spinnstoffware aus Baumwolle, mit den Maßen 66 cm x 43 cm, an drei Seiten gesäumt, aufgemacht in einer Verpackung aus sterilem Kunststoff und kunststoffbeschichtetem Papier, zur Verwendung als Operationstuch, ist in die Unterposition 3005 90 55 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3005, 3005 90 und 3005 90 55 1) . …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3005.90.10?
Die Zolltarifnummer 3005.90.10 umfasst Watte und Waren daraus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3005.90.10?
Der Drittlandszollsatz für 3005.90.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3005.90.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3005.90.10?
3005.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3005.90.10 im Zolltarif eingeordnet?
3005.90.10 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3005 Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken > 300590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3005.90.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3005.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI7860/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3005.90.10?
KN-Code 3005.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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