Customs tariff code

Customs tariff code 3006.40.00.00: Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3006.40.00.00 covers Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

3006.40.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 30. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
3006.40.00.00
Third-country duty
0 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 30PHARMACEUTICAL PRODUCTS
  2. 3006Pharmaceutical goods specified in note 4 to this chapter
  3. 3006.40Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements
  4. 3006.40.00.00Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements

From HS code to customs tariff code 3006.40.00.00

HS code3006.406 digits, uniform worldwide
CN code3006.40.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code3006.40.00.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
Tunisia0 %Tariff preference
Morocco0 %Tariff preference
Lebanon0 %Tariff preference
Jordan0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

IEBTIIENEN004-2023-BTI50Issued by IEValid until 2026-01-22

Dental repair kit - Consisting of a filling compound & an applicator It is an easy to use home dentist repair kit. The Temporary Filling Material offers 12+ repairs per pack and is designed to help you temporarily repair lost fillings, caps or crowns until you have a chance to visit the dentist. The ingredients are Zinc Oxide Powder, Calcium Sulfate, Petroleum Jelly, Potassium alum, Paraffin, Aluminum Sulphate, Aluminum Phosphate, Menthol Crystals, Eugenol, Yellow Iron Oxide It is presented in a resealable container for sanitary handling of the material. The applicator tool helps to secure the filling material in the repair area to get the best coverage or seal.

IEBTIIENEN004-2022-BTI527Issued by IEValid until 2025-11-13

Dental First Aid Kit is a complete dental repair kit which helps you take care of minor dental issues between dentist visits. This Dental First Aid Kit comes with temporary filling repair and toothache relief medication. It repairs loose fillings and helps temporarily secure caps, crowns & dislodged teeth This is a set comprising of an Applicator, Temparin Max, Eugenol, and a vial to hold dislodged teeth. The set is put up for retail sale

DEBTI50279/21-2Issued by DEValid until 2025-11-03

Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe Bei der Ware handelt es sich um ein fluoridhaltiges Ein-Komponenten-Universaladhäsiv zur zahnärztlichen Anwendung. Das Erzeugnis dient als Adhäsiv zwischen verschieden beschaffenen Zahnflächen und Restaurationsmaterialien und verbleibt dabei auf dem Dentin oder dem Zahnschmelz. Das Erzeugnis wird als Nachfüllpack in einer Flasche mit einem deklarierten Volumen von 5 ml, aufgemacht für den Einzelverkauf, mit entsprechenden Angaben zur Anwendung gehandelt. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI50279/21-1Issued by DEValid until 2025-11-03

Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe Bei der Ware handelt es sich um Verpackungseinheiten (KIT) auf der Basis eines fluoridhaltigen Ein-Komponenten-Universaladhäsivs zur zahnärztlichen Anwendung. Das Erzeugnis dient als Adhäsiv zwischen verschieden beschaffenen Zahnflächen und Restaurationsmaterialien und verbleibt dabei auf dem Dentin oder dem Zahnschmelz. Die Verpackungseinheiten umfassen entweder das Adhäsiv mit einem deklarierten Volumen von 5 ml, Spritzen mit Ätzgel, sowie Applikationsbürsten oder das Adhäsiv liegt in Einzeldosen mit einem Volumen von 0,1 ml und entsprechender Anzahl Applikationsbürsten vor. Die Verpackungseinheiten sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI1341/22-1Issued by DEValid until 2025-05-08

Arzneiware; Spritzen mit Zahnzement Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus mit Zahnzement gefüllten Spritzen in einem Druckverschlussbeutel, die zusammen mit Einwegspitzen und einer Gebrauchsinformation in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Informationen über die Zusammensetzung, das Anwendungsgebiet und die Art der Anwendung sind in der Gebrauchsinformation enthalten. Charakterbestimmend für die Ware ist der Zahnzement. Es handelt sich um Zahnzement oder anderen Zahnfüllstoff, der in die Position 3006 4000 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI1341/22-2Issued by DEValid until 2025-05-08

Arzneiware; Warenzusammenstellung mit Zahnzement Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Spritze mit Zahnzement, zwei Spritzen mit einem Ätzmittel (Phosphorsäure), einem 5 ml Kunfstofffläschchen mit Klebstoff, zwei Platikhaltern, einem Druckverschlussbeutel mit Einwegspitzen sowie einem Druckverschlussbeutel mit Tupfern. Die Waren sind zusammen mit drei Gebrauchsinformationen für die verschiedenen Bestandteile in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Kunststoffeinsatz für den Einzelverkauf aufgemacht. Informationen über die Zusammensetzung, das Anwendungsgebiet und die Art der Anwendung sind in den Gebrauchsinformationen vorhanden. Der Zahnzement ist für die Ware charakterbestimmend. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren Charakter durch Zahnzement oder anderen Zahnfüllstoff bestimmt wird, die in die Position 3006 4000 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI50277/21-1Issued by DEValid until 2025-01-16

Arzneiware; Warenzusammenstellung mit Zahnzement Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung aus Methacrylestern und anorganischen Füllstoffen, die zum Zweck des Verschlusses von Zahnkavitäten zu je 2 g in Spritzen abgefüllt ist. Die Spritzen sind zu je 4 Stück zusammen mit Einwegspitzen zum Auftragen der Ware und einer Gebrauchsinformation in einer Kunststoffkiste verpackt. Die Kunststoffkiste ist mit einer bunt bedruckten Umverpackung aus Pappe versehen und für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zum Anwendungsgebiet und zur Anwendungsart sind auf der Umverpackung und in der Gebrauchsinformation vorhanden. Bei der Ware handelt sich um Zahnzement oder einen anderen Zahnfüllstoff, der in die Position 3006 4000 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI10833/19-1Issued by DEValid until 2022-05-12

Zahnfüllstoff; Einkomponentenadhäsiv Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein lichthärtendes, selbstkonditionierendes Einkomponentenadhäsiv zur Befestigung von Kompositfüllungsmaterialien an die Zahnsubstanz. Das Adhäsiv wird auf die die Kavitätenoberfläche und dem Rand des Loches aufgebracht, nach der Trocknung erfolgt die Polymersierung durch ein Lichtgerät und das Befestigungskomposit (nicht Bestandteil diese vZTA) kann appliziert werden. Das Erzeugnis ist in einer schwarzen Schraubdeckelflasche mit bunt bedruckter Banderole in einer Kunststofftiefziehschale verpackt. Die Schale befindet sich mit einer Gebrauchsanleitung, zwanzig Applikatoren und einer kleinen Kunststoffplatte mit Kavitäten zum Anrühren in einem bunt bedruckten Pappfaltkarton. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Zahnfüllung). Als charakterbestimmender Bestandteil wird das Einkomponentenadhäsiv gesehen. Die Ware ist als Zahnfüllstoff in die Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Notes that govern this classification

Pos. 3006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören nur die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse: 1) Steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden. Hier werden chirurgische Nähmittel aller Art eingereiht, sofern sie steril sind. Sie sind im Allgemeinen in antiseptischen Flüssigkeiten oder sterilisiert in luftdicht verschlossenen Behältnissen aufgemacht. Für derartige Nähmittel werden folgende Materialien verwendet: a) Catgut (behandeltes Kollagen aus den Eingeweiden von Rindern, Schafen oder anderen Tieren); b) natürliche Faserstoffe (Baumwolle, Seide, Leinen); c) Fasern von synthetischen Polymeren wie Polyamid-Fasern (Nylon) und Polyesterfasern; d) Metalle (nicht rostender Stahl, Tantal, Silber, Bronze). …

Pos. 3006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …

Pos. 3006

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3006.40.00.00 cover?

Code 3006.40.00.00 covers Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3006.40.00.00?

The third-country duty rate for 3006.40.00.00 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3006.40.00.00?

The first six digits form the HS code: 300640. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3006.40.00.00 have?

3006.40.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3006.40.00.00 sit in the tariff?

3006.40.00.00 sits in this hierarchy: 30 PHARMACEUTICAL PRODUCTS > 3006 Pharmaceutical goods specified in note 4 to this chapter > 300640 Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3006.40.00.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3006.40.00.00, for example IEBTIIENEN004-2023-BTI50. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3006.40.00.00 change?

3006.40.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.