Customs tariff code

Customs tariff code 3006.40.00.00.0: Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3006.40.00.00.0 covers Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

3006.40.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 30. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
3006.40.00.00.0
Third-country duty
0 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 30PHARMACEUTICAL PRODUCTS
  2. 3006Pharmaceutical goods specified in note 4 to this chapter
  3. 3006.40Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements
  4. 3006.40.00.00.0Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen

From HS code to customs tariff code 3006.40.00.00.0

HS code3006.406 digits, uniform worldwide
CN code3006.40.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code3006.40.00.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code3006.40.00.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
Tunisia0 %Tariff preference
Morocco0 %Tariff preference
Lebanon0 %Tariff preference
Jordan0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI34961/23-1Issued by DEValid until 2027-01-28

Zahnfüllstoff; Befestigungszement für Zahnprovisorien Bei der Ware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um Zahnzement auf Basis von Polycarboxylat in einer Doppelspritze. Die Spritze verfügt über zwei getrennte parallele Kammern (deklarierter kombinierter Inhalt: 5 ml) deren Inhalt über einen Doppelstempel in einen Mischungsaufsatz gedrückt wird. Über eine Kanüle wird der angemischte Zement auf den Zahn aufgetragen. Der Zement dient dem Aufbau einer Haftschicht zur Befestigung von zahnärztlichen Provisorien. Die Spritze liegt in Aufmachung für den Einzelverkauf zu zahnärztlichen Zwecken vor und wird in unterschiedlichen Varianten gehandelt. Die Ware ist als Zahnfüllstoff in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33319/23-1Issued by DEValid until 2027-01-21

Zahnfüllstoff; Restaurationsmaterial Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um eine Zubereitung auf der Grundlage von Methacrylat. Das Erzeugnis wird zur provisorischen oder dauerhaften Restaurationen für verschiedene klinische Indikationen verwendet. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht, in Applikationsspritzen (1,2 ml) abgefüllt und gemeinsam mit Applikations-Tips und einer Gebrauchsanweisung verpackt. Die Ware ist als Zahnfüllstoff in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI45492/23-1Issued by DEValid until 2027-01-01

Zahnfüllstoff; Warenzusammenstellung mit Fissurenversiegler Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fissurenversiegler, einem Ätzgel und Spritzenaufsätzen. Der Fissurenversiegler ist zu je 2,04 g in 1,2 ml Dosierspritzen abgefüllt, das Ätzgel ist ebenfalls in 1,2 ml Spritzen abgefüllt. Die Warenzusammenstellung ist in verschiedenen Farbtönen des Fissurenversieglers erhältlich. Der Fissurenversiegler ist für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung mit einem anderen Zahnfüllstoff, die in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI34977/23-1Issued by DEValid until 2026-11-12

Zahnzement; Mineral-Trioxid-Aggregat Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus 2 ml eines dünnflüssigen Gels in einer Plastikflasche, 2 g eines Mineral-Trioxid-Pulvers, 5 Einweg-Spritzen, 20 Applikationsaufsätzen, sowie 2 Löffeln aus Kunststoff. Die Waren sind zusammen mit Gebrauchsinformationen in mehreren Sprachen in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung dient der Herstellung eines Zements zu zahnmedizinischen Zwecken. Die Warenzusammenstellung ist als Zahnfüllstoff in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI36082/23-1Issued by DEValid until 2026-11-08

Zahnfüllstoff; Kompositmaterial zur Befestigung von Zahnprothesen Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Angaben um ein Feinpartikel-Komposit in einer Doppelkammerspritze, das zum Aufbau einer Haftschicht vor dem Einsetzen von Kronen oder anderem Zahnersatz dienen soll. Die Spritze verfügt über zwei getrennte parallele Kammern (deklarierter kombinierter Inhalt: 5 ml) deren Inhalt über einen Doppelstempel durch einen Mischungsaufsatz gedrückt wird. Über eine Kanüle wird das angemischte Komposit auf den Zahn aufgetragen. Die Ware wird in verschiedenen Farben angeboten. Bei der Ware handelt es sich um einen anderen Zahnfüllstoff, der in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI34942/23-1Issued by DEValid until 2026-11-07

Zahnfüllstoff; Kompositfüllstoff für die Zahnrestauration Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um eine Zubereitung auf der Grundlage von Methacrylat. Das Erzeugnis wird zum Schichten von Kompositmaterialien bei der Zahnfüllung verwendet und bildet einen Bestandteil der Füllung. Die Ware ist in einer Dosierspritze (deklarierter Inhalt 1,85 g) mit Gebrauchsanweisung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als anderer Zahnfüllstoff in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen

DEBTI34960/23-1Issued by DEValid until 2026-11-07

Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zahnwurzelfüllstoff Nach den vorgelegten Unterlagen (Gebrauchsinformation und Warenmuster) handelt es sich bei der Ware um einen Zweikomponentenkunststoff, der als Füllstoff von Zahnwurzelkanälen verwendet wird. Bei der Anwendung wird nach Auftragen des chemisch selbsthärtenden Erzeugnisses der Zahnwurzelkanal versiegelt. 8,15 g des Kunststoffs sind in einer 5 ml Doppelkolbenspritze abgefüllt. Die Spritze wird zusammen mit Spritzenaufsätzen (Mixing Tips), die den Zweikomponentenkunststoff bei der Anwendung mischen und brauchbar machen, gehandelt. Der Charakter der Ware wird durch den Zweikomponentenkunststoff bestimmt. Die Ware ist als anderer Zahnfüllstoff in die Unterposition 3006 4000 der Kombinerten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI35181/23-1Issued by DEValid until 2026-11-07

Anderer Zahnfüllstoff; Zahnwurzel-Stifte Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um konische, etwa 1,9 cm x Ø 1,5 mm große Glasfaser-Wurzelstifte, welche als zahnmedizinischer Füllstoff in der Wurzelkanalbehandlung verwendet werden. Fünf Stifte sind in einer etikettierten Kunststoffschachtel mit Schaumstoffeinsatz verpackt. Laut Angaben des Antragstellers sind die Wurzelstifte in fünf unterschiedlichen Stärken erhältlich. Die Ware ist als anderer Zahnfüllstoff in die Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Notes that govern this classification

Pos. 3006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören nur die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse: 1) Steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden. Hier werden chirurgische Nähmittel aller Art eingereiht, sofern sie steril sind. Sie sind im Allgemeinen in antiseptischen Flüssigkeiten oder sterilisiert in luftdicht verschlossenen Behältnissen aufgemacht. Für derartige Nähmittel werden folgende Materialien verwendet: a) Catgut (behandeltes Kollagen aus den Eingeweiden von Rindern, Schafen oder anderen Tieren); b) natürliche Faserstoffe (Baumwolle, Seide, Leinen); c) Fasern von synthetischen Polymeren wie Polyamid-Fasern (Nylon) und Polyesterfasern; d) Metalle (nicht rostender Stahl, Tantal, Silber, Bronze). …

Pos. 3006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …

Pos. 3006

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3006.40.00.00.0 cover?

Code 3006.40.00.00.0 covers Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3006.40.00.00.0?

The third-country duty rate for 3006.40.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3006.40.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 300640. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3006.40.00.00.0 have?

3006.40.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3006.40.00.00.0 sit in the tariff?

3006.40.00.00.0 sits in this hierarchy: 30 PHARMACEUTICAL PRODUCTS > 3006 Pharmaceutical goods specified in note 4 to this chapter > 300640 Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3006.40.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3006.40.00.00.0, for example DEBTI34961/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3006.40.00.00.0 change?

3006.40.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.