Customs tariff code 3919.10.12.00.0: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3919.10.12.00.0 covers Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.
3919.10.12.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 3919.10.12.00.0
- Third-country duty
- 6.3 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
- 3919Self-adhesive plates, sheets, film, foil, tape, strip and other flat shapes, of plastics, whether or not in rolls
- 3919.10In rolls of a width not exceeding 20 cm
- 3919.10.12Of poly(vinyl chloride) or of polyethylene
- 3919.10.12.00.0Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen
From HS code to customs tariff code 3919.10.12.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Angaben: Silberfarbenes Universalklebeband, bestehend aus PE und Gazefaser. Die Ware liegt in den Abmessungen 48 mm x 10 m vor. Einseitig selbstklebendes Band, auf einer Pappspule aufgerollt; Das Band besteht aus einem Träger aus einer silbernen Folie aus Polyethylen, einer dünnen Zwischenlage aus einem weißen, undichten Gewebe und einer Unterseite aus einer Klebstofflage aus einem nicht vulkanisierten, synthetischen Kautschuk. Befund: Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen: In Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen: Aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen.
Angaben des Antragstellers: Vinylband zur Abdichtung in Form von Rollen (Länge des Bandes 22 m) in Breiten von 25 - 50 mm Trägermaterial: Polyvinylchlorid Klebstoff: Gummi-Harz Befund: Es handelt sich um selbstklebende Bänder aus Polyvinylchlorid mit einem Kautschukkleber.
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein Doppelklebeband (4 m x 18 mm; PA/PP; weiß) aus 80% Polyethylen, 10% Papier und 10% Klebstoff. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, doppelseitig selbstklebendes, geschäumtes Band aus Polyethylen vorgelegt. Das Klebeband mit einer Breite von ca. 1,8 cm ist auf einer Papprolle aufgewickelt und in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. Das Klebeband ist beidseitig mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen und einseitig mit einem Schutzpapier versehen. Befund: Es handelt sich um ein selbstklebendes Band (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, aus Polyethylen, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger.
Angaben: Es handelt sich um ein silberfarbenes Universalklebeband, bestehend aus PE und Gazefaser. Die Ware liegt in den Abmessungen 48 mm x 10 m vor. Feststellungen: Es wurde ein silberfarbenes, einseitig selbstklebendes Band vorgelegt, das auf einer Pappspule aufgerollt wurde. Das Band besteht aus einem Träger aus einer silbernen Folie aus Polyethylen, einer dünnen Zwischenlage aus einem weißen, undichten Gewebe und einer Unterseite aus einer Klebstofflage aus einem nicht vulkanisierten, synthetischen Kautschuk. Befund: Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen: In Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen: Aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen.
Angaben des Antragstellers: Vinylband zur Abdichtung in Form von Rollen (Länge des Bandes 33 m) und in Breiten von 25 - 50 mm Trägermaterial: Polyvinylchlorid Klebstoff: Gummi-Harz Befund: Es handelt sich um selbstklebende Bänder aus Polyvinylchlorid mit einen Kautschukkleber.
Angaben des Antragstellers: Klebebänder, 4 m x 18 mm, 4-farbig Material: PVC, Klebstoff Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden 4 auf Pappspulen aufgerollte Klebebänder in verschiedenen Farben vorgelegt (Breite: je ca. 1,8 cm). Die Klebebänder sind zusammen in Kunststofffolie verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Klebebänder sind mit einem Klebstoff auf Kautschukbasis versehen. Befund: Es handelt sich um selbstklebende Bänder aus Kunststoff im Sinne der Unterposition (KN) 3919 1012.
Angaben des Antragstellers: PVC-Klebeband Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Rot-weiß gestreifte, einseitig selbstklebende (Kautschukkleber) und auf eine Papprolle aufgerollte Kunststofffolie (Breite: ca. 4,7 cm). Befund: Es liegt ein selbstklebendes Kunststoffband aus Polyvinylchlorid in Form von Rollen mit einer Breite von weniger als 20 cm im Sinne der Position 3919 vor.
Angaben des Antragstellers: Dichtungsband 5,5 m x 9 mm Material: Polyethylen, Polyamid und Klebstoff Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Es liegt ein aufgerolltes, selbstklebendes Dichtungsband (5 mm dick, 9 mm breit) vor. Das Dichtungsband liegt in einer Verkaufsverpackung vor. Der Klebstoff stellt sich als Kautschukkleber dar. Befund: Es liegt ein selbstklebendes Kunststoffband aus Polyethylen mit Kautschukkleberseite im Sinne der Unterposition (KN) 3919 1012 vor.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 80: Hierher gehören auch selbstklebende Klebebänder, die mit einer Zuglasche versehen und auf einem Rollenhalter angebracht sind, der im wesentlichen der Aufmachung für den Einzelverkauf dient und im allgemeinen nach Verbrauch des Bandes nicht wieder verwendet wird. Zu Unterposition 3919 10 12 bis 3919 10 19: Hierher gehören nur selbstklebende Klebebänder, d. h. Bänder, die erkennbar nach Art und Beschaffenheit ausschließlich oder hauptsächlich als Befestigungsmittel dienen. Diese Bänder werden im allgemeinen für Verpackungs- und ähnliche Zwecke verwendet. (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle selbstklebenden flachen Formen von Kunststoffen, auch in Rollen aufgemacht, andere als Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen der Pos. 3918. Der Geltungsbereich dieser Position beschränkt sich auf flache Formen, die durch Druck aufgebracht werden, d. h., die bei Raumtemperatur ohne Anfeuchten oder ohne andere Zusätze permanent klebend (ein- oder beidseitig) sind, und die fest auf einer Vielzahl unterschiedlicher Oberflächen nach bloßem Kontakt durch einfaches Andrücken mit dem Finger oder der Hand haften. Es ist zu beachten, dass Waren, die mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt sind, die im Hinblick auf die eigentliche Verwendung nicht nur nebensächlich sind, in dieser Position verbleiben (siehe Anmerkung 2 zu Abschnitt VII).
Zu Unterposition 3919 10: 1. Selbstklebende Streifen (105 cm x 27 mm x 1,8 mm), bestehend aus Zellkunststoff, auf einer Seite mit einem einfarbigen Filz aus synthetischen Textilfasern verbunden, bei denen der Filz nur als einfache Unterlage (Verstärkung) dient. Diese Streifen sind abgeschrägt, haben spitz zulaufende Enden und einen Klebefilm auf der Textilseite (1 cm breit), der mit einem Schutzpapier bedeckt ist. Sie sind bestimmt für das Umwickeln von Griffen von Tennisschlägern, sie sind aber auch geeignet, die Griffigkeit von Werkzeugteilen, Fahrradlenkstangen usw. zu verbessern. Zu Unterposition 3919 10 oder 3919 90: 1. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABL EU Nr. L 102/25) (RV L 102/10): 1. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 3 mm, bestehend aus zwei Schichten Polyurethan, eine davon mit maschinell eingeprägten Rillen, die andere mit einer Klebebeschichtung, die durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist (so genannte „Polymerscheibe“). Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. Unterposition 3919 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3919 und 3919 90 00. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3919.10.12.00.0 cover?
Code 3919.10.12.00.0 covers Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3919.10.12.00.0?
The third-country duty rate for 3919.10.12.00.0 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3919.10.12.00.0?
The first six digits form the HS code: 391910. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3919.10.12.00.0 have?
3919.10.12.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3919.10.12.00.0 sit in the tariff?
3919.10.12.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3919 Self-adhesive plates, sheets, film, foil, tape, strip and other flat shapes, of plastics, whether or not in rolls > 391910 In rolls of a width not exceeding 20 cm > 39191012 Of poly(vinyl chloride) or of polyethylene. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3919.10.12.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3919.10.12.00.0, for example DEBTI44379/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3919.10.12.00.0 change?
3919.10.12.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.