Customs tariff code

Customs tariff code 3923.21.00.00.0: Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3923.21.00.00.0 covers Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

3923.21.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
3923.21.00.00.0
Third-country duty
6.5 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  2. 3923Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics
  3. 3923.21Of polymers of ethylene
  4. 3923.21.00.00.0Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens

From HS code to customs tariff code 3923.21.00.00.0

HS code3923.216 digits, uniform worldwide
CN code3923.21.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code3923.21.00.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code3923.21.00.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI48841/25-1Issued by DEValid until 2029-02-09

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten „Ablaufbeutel“ aus miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der klarsichtige Beutel (flachliegend ca. L 26 x B 25 cm) ist am oberen Ende sowohl mit einer Überschlagklappe mit abgedecktem Selbstklebestreifen als auch mit einem sogenannten Verschluss-Clip aus mit Kunststoff überzogenen Metalldrähten versehen. Die Ware dient während eines operativen Eingriffes der Aufnahme von benutzten OP-Materialien (z.B. Instrumente, Tupfer oder Kompressen) und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Sie ist zu je 500 Stück in einem Karton aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens“.

DEBTI29773/25-1Issued by DEValid until 2028-09-07

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen ca.19,5 x 13,5 cm großen, farbig bedruckten Beutel mit einem Fassungsinhalt von ca. 105 g. Das mehrlagige Erzeugnis mit einer Gesamtdicke von ca. 124 Mikrometern besteht laut Antragsangaben im Wesentlichen aus - einer Folie (Dicke ca. 12 µm) aus Polyethylenterephthalat, - einer Folie (Dicke ca. 12 µm) aus metallisiertem Polyethylenterephthalat, - einer Folie (Dicke ca. 15 µm) aus Polyamid und - einer Folie (Dicke ca. 81 µm) aus Polyethylen. Bei Polyethylenterephthalat, Polyamid und Polyethylen handelt es sich um Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die an drei Seiten verschweißte, oben offen gearbeitete Ware ist am oberen Ende mit einer Druckverschlussleiste versehen, dient zu Transport-oder Verpackungszwecken für lt. Antrag Hundefutter und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Im Hinblick auf dem Umfang (Dicke) ist die Folie aus Polyethylen als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

DEBTI12470/25-1Issued by DEValid until 2028-06-09

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um Entsorgungsbeutel bestehend aus miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (laut Antragsangaben aus LDPE), Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die klarsichtigen, etwa 58,5 cm x 18,5 cm x 50 cm (entfaltet) großen Erzeugnisse, weisen eine Folienstärke von etwa 0,1 mm auf und sind mit einem Standboden versehen. Die in steriler bzw. unsteriler Ausführung erhältliche Ware wird als Entsorgungsbeutel für kontaminierte Reinigungsmopps (nicht Gegenstand der Auskunft) verwendet und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. 20 Pakete sind je mit fünf Beuteln in einem Karton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens".

DEBTI39079/24-1Issued by DEValid until 2027-10-13

Bei den vorliegenden und als "Hundekotbeutel" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich um Beutel aus miteinander verschweißten Folien aus - lt. Antragsangaben - HDPE (High-Density Polyethylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die flachliegend ca. 20 x 30 cm großen Beutel sind jeweils auf der Schauseite mit Motiven sowie einer Gebrauchsanweisung bedruckt. Die obere Schmalseite ist mit einem abreißbaren Streifen aus Kunststoff versehen, je 50 Beutel sind an diesen Streifen miteinander zu einem Block verbunden. Zu 40 Blöcken in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

DEBTI14986/23-1Issued by DEValid until 2027-05-09

Nach den Angaben der Antragstellerin, dem vorgelegten Warenmuster sowie den ergänzenden Antragsangaben handelt es sich um ein so genanntes "Verbrauchsmaterialienset" in Form einer dem Betrieb und der Wartung eines Gefäßphantomsystems dienenden Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - 16 Kontrastmittelentsorgungsbeuteln -- jeweils in Form eines silberfarbenen, flachliegend etwa 36 x 52 cm großen Beutels aus miteinander verschweißten Folien aus LDPE (Low-Density Polyethylen; Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) -- im unteren Bereich unter einem Spinnstoffvlies-Zwischenboden mit einem integrierten Absorbtionsgranulat aus einem Acrylpolymer in Pulverform versehen, -- gemeinsam mit einem feuchten Hygienetuch sowie einer Hemdchentragetasche aus Polyethylen in einem Druckverschlussbeutel verpackt, - 8 Desinfektionstabletten, - 16 Trocknungsmittelbeuteln, - 6 medizinischen Einwegspritzen aus Kunststoff, - 2 stumpfen Kanülen, - 2 Kunststoffschläuchen mit Anschlussstücken und einer Länge von ca. 150 cm, - 2 Kunststoffschläuchen mit Anschlussstücken und einer Länge von insgesamt ca. 10,5 cm sowie - 2 Dreiwegehähnen und 2 Absperrventilen aus Kunststoff. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang, die Menge sowie die Bedeutung für die Verwendung sind die charakterverleihend aus Beuteln aus Polyethylen bestehenden, nicht für den mehrmaligen Gebrauch vorgesehenen Kontrastmittelentsorgungsbeutel als charakterbestimmende Bestandteile der Warenzusammenstellung anzusehen. Das Verbrauchsmaterialienset ist zur direkten Abgabe an den Endverbraucher in einem etikettierten Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens".

DEBTI16627/24-1Issued by DEValid until 2027-05-01

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Beutel (Hygienebeutel) aus miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (HDPE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 25 cm x 8 x 6 cm großen Beutel mit Seitenfalten dienen zu Transport- oder Verpackungszwecken für z. B. Müll und sind für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Jeweils 25 Beutel sind in einem Spenderkarton aus Pappe aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

DEBTI7498/24-1Issued by DEValid until 2027-03-20

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. "Gassi-Beutel; Art.Nr. 521048" aus miteinander verschweißten, grünen Folien aus Polyethylen (PE, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die im flachliegenden Zustand etwa 31,5 x 22 cm großen, auf der Außenseite mit stilisierten Pfotenabdrücken versehenen Beutel dienen als Transport- oder Verpackungsmittel für z. B. Hundekot und sind für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Jeweils drei Rollen mit 15 Beuteln sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte mit Eurolochung aufgeblistert. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

DEBTI39618/23-1Issued by DEValid until 2026-11-29

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Mülltüte aus miteinander verschweißten, weißen Folien aus Polyethylen (LDPE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit einer Foliendicke von ca. 0,045 mm. Die im flachliegenden Zustand ca. 30 x 12,8 cm große Ware dient zu Transport- und Verpackungszwecken für z. B. Müll und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Die Mülltüte ist in einer bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens" eingereiht.

Notes that govern this classification

Pos. 3923

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3923.21.00.00.0 cover?

Code 3923.21.00.00.0 covers Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus Polymeren des Ethylens. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3923.21.00.00.0?

The third-country duty rate for 3923.21.00.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3923.21.00.00.0?

The first six digits form the HS code: 392321. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3923.21.00.00.0 have?

3923.21.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3923.21.00.00.0 sit in the tariff?

3923.21.00.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3923 Articles for the conveyance or packing of goods, of plastics; stoppers, lids, caps and other closures, of plastics > 392321 Of polymers of ethylene. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3923.21.00.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3923.21.00.00.0, for example DEBTI48841/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3923.21.00.00.0 change?

3923.21.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.