Customs tariff code

Customs tariff code 3924.10: Tableware and kitchenware

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3924.10 covers Tableware and kitchenware. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

3924.10 is HS subheading in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
3924.10
Third-country duty
6.5 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  2. 3924Tableware, kitchenware, other household articles and hygienic or toilet articles, of plastics
  3. 3924.10Tableware and kitchenware

From HS code to customs tariff code 3924.10

HS code3924.106 digits, uniform worldwide

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DE21393/15-1Issued by DEValid until 2021-11-02

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel), sog. Besteckset mit Serviette, bestehend aus - einem Besteck (Messer und Gabel) aus - laut Antragsangaben - Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 - einer Serviette aus Zellstoff (Papiervlies) Der Charakter der zur Abgabe an Kunden im sog. "to go" Bereich bestimmten Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Verwendung durch das Besteck bestimmt. Die Ware ist zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch" einzureihen.

FR-RTC-2015-004814Issued by FRValid until 2021-09-15

ARTICLE EN MATIERE PLASTIQUE(POLYPROPYLENE)POUR ENFANTS,COMPOSE D’UNE FOURCHETTE ET D'UNE CUILLERE AVEC MANCHE EN MATIERE PLASTIQUE

FR-RTC-2015-003423Issued by FRValid until 2021-07-19

VAISSELLE POUR ENFANT, COMPRENANT DOUZE ASSIETTES PLATES AVEC COMPARTIMENTS, EN MATIERE PLASTIQUE (POLYPROPYLENE).

DE22280/14-1Issued by DEValid until 2020-11-17

Die Ware ist ein Küchenwerkzeug in Form eines 35,5 x 8,5 x 2 cm großen Pfannenwenders. Die Ware besteht aus einem rechteckigen arbeitenden, längsgeschlitzten Teil (Winkelpalette = Funktionslaffe) aus Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einem ca. 22 cm langen und 2 cm breiten Stiel mit Griff und Aufhängeöse aus Edelstahl. Der Stiel ist zum Schutz vor Verschmutzungen so geformt ist, dass der Pfannenwender eine "Stehfunktion" hat. Der sog Küchenhelfer dient dem schonenden Einlegen, Wenden und Ausheben von Pfannengerichten. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Winkelplatte aus Silikon den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis ist als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" einzureihen.

DE22282/14-1Issued by DEValid until 2020-11-17

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisenzubereitung in Form einer sogenannten Servierzange. Die ca. 34 cm lange Ware besitzt Zangengriffe aus Edelstahl mit Kunststoffeinsätzen, deren laffenartige Enden (arbeitende Teile, Abmessungen ca. 9 x 3,7 cm) aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehen. Die Zange wird mittels einer Spiralfeder zusammengehalten und besitzt am oberen Ende weiterhin eine verschiebbare Aufhängeöse, mit der die Griffe im geschlossenen Zustand verriegelt bzw. wieder geöffnet werden können. Eine Einreihung als Werkzeug des Kapitels 82 scheidet aus, da die arbeitenden Teile der Ware vollständig aus Kunststoff bestehen. Derartige Waren werden zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" in die Unterposition (HS) 3924 10 eingereiht.

DE22277/14-1Issued by DEValid until 2020-11-17

Die Ware ist ein Küchenwerkzeug in Form eines Servierlöffels (Abmessungen 34,5 x 6,5 x 2 cm). Die Ware besteht aus einer ovalen, konkaven Funktionslaffe aus - laut Produktdatenblatt - Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einem ca. 25 cm langen und 2 cm breiten Stiel mit Griff und Aufhängeöse aus Edelstahl, wobei das Griffstück zum Schutz vor Verschmutzungen so geformt ist, dass es eine "Stehfunktion" hat. Das Erzeugnis dient dem Vorlegen/ Servieren von gekochten Speisen. Im Hinblick auf den Wert und insbesondere die Bedeutung für die Verwendung als Servier-/Vorlegelöffel bestimmt der Kunststoff (Silikon) den Charakter der Ware, weil dieser den arbeitenden Teil bildet und der Griff demgegenüber nur von untergeordneter Bedeutung ist. Das Erzeugnis ist als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" einzureihen.

DE22278/14-1Issued by DEValid until 2020-11-17

Bei der als "Silikon Schaber" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Teigschaber (Abmessungen: ca. 27,7 x 5 x 1 cm). Das Küchenwerkzeug besteht aus einem arbeitenden Teil aus - laut Produktdatenblatt - Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die mit einem Griff aus Edelstahl verbunden sind. Das Erzeugnis wird üblicherweise zum Schöpfen oder Glattstreichen von dickflüssigen Teigmassen verwendet. Im Hinblick auf den Wert und insbesondere die Bedeutung für die Verwendung als Teigschaber bestimmt der Kunststoff (Silikon) den Charakter der Ware, weil dieser den arbeitenden Teil bildet und der Griff demgegenüber nur von untergeordneter Bedeutung ist. Die Ware ist als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" einzureihen.

DE19423/14-1Issued by DEValid until 2020-11-17

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen runden Topfuntersetzer (Durchmesser: 18 cm) aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die beidseitig wabenartig strukturierte, ca. 7 mm dicke Ware dient als Untersetzer dem Abstellen heißer Töpfe bzw. Pfannen bei Tisch oder in der Küche. Zolltariflich liegt ein "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" vor.

Notes that govern this classification

Pos. 3924

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Von dieser Position werden folgende Waren aus Kunststoffen erfasst: A) Tafelgeschirr oder ähnliche Waren zur Verwendung bei Tisch, wie Tee- oder Kaffeeservices, Teller, Suppenterrinen, Schalen und Platten aller Art, Kaffeekannen, Teekannen, Zuckerdosen, Bierkrüge, Tassen, Saucieren, Dessertteller, Kompottschalen, Gewürzständer, Körbchen (für Brot, Obst usw.), Butterdosen, Ständer für Öl- und Essigfläschchen, Salzstreuer, Senftöpfchen, Eierbecher, Kaffee- oder Topfuntersetzer, Sets (Platzdeckchen), Messerständer, Serviettenringe, Messer, Gabeln und Löffel. B) Haushalts- oder Küchenartikel, wie Schüsseln, Puddingformen, Küchenkrüge, Töpfe für Marmeladen, Fett, Salz usw., Milchtöpfe, Vorratstöpfe, -büchsen, -behälter (Teedosen, Brotkästen, Mehlschütten, Gewürzdosen usw.), Trichter, Kellen, Messbecher für den Küchengebrauch und Teigrollen. …

Pos. 3924

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1067/2010 der Kommission vom 19. November 2010 (ABl. L 304/11) (RV L 1067/11): 1. Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet. Die Ware ist mit einem Rückschlagventil ausgestattet, das einen Rückfluss des Wassers verhindert. Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses. Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist. Unterposition 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. …

Pos. 3924

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Die Ware hat eine runde, vier- oder vieleckige Form und besteht aus Kunststoffschaum. 100 % Naturlatexschaum oder 100 % Polyurethan. Die Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht bestimmt. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass die Waren dem Wortlaut der Position 9616 und den in den Erläuterungen zum HS zu Position 9616 genannten Merkmalen entsprechen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ist gemäß der Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und der Anmerkung 2 e) zu Kapitel 40 ausgeschlossen. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3924.10 cover?

Code 3924.10 covers Tableware and kitchenware. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3924.10?

The third-country duty rate for 3924.10 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3924.10?

The first six digits form the HS code: 392410. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3924.10 have?

3924.10 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3924.10 sit in the tariff?

3924.10 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3924 Tableware, kitchenware, other household articles and hygienic or toilet articles, of plastics. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3924.10?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3924.10, for example DE21393/15-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3924.10 change?

3924.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.