Zolltarifnummer 3924.10: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3924.10 steht für Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3924.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3924.10
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3924.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel), sog. Besteckset mit Serviette, bestehend aus - einem Besteck (Messer und Gabel) aus - laut Antragsangaben - Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 - einer Serviette aus Zellstoff (Papiervlies) Der Charakter der zur Abgabe an Kunden im sog. "to go" Bereich bestimmten Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Verwendung durch das Besteck bestimmt. Die Ware ist zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Tischgebrauch" einzureihen.
ARTICLE EN MATIERE PLASTIQUE(POLYPROPYLENE)POUR ENFANTS,COMPOSE D’UNE FOURCHETTE ET D'UNE CUILLERE AVEC MANCHE EN MATIERE PLASTIQUE
VAISSELLE POUR ENFANT, COMPRENANT DOUZE ASSIETTES PLATES AVEC COMPARTIMENTS, EN MATIERE PLASTIQUE (POLYPROPYLENE).
Die Ware ist ein Küchenwerkzeug in Form eines 35,5 x 8,5 x 2 cm großen Pfannenwenders. Die Ware besteht aus einem rechteckigen arbeitenden, längsgeschlitzten Teil (Winkelpalette = Funktionslaffe) aus Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einem ca. 22 cm langen und 2 cm breiten Stiel mit Griff und Aufhängeöse aus Edelstahl. Der Stiel ist zum Schutz vor Verschmutzungen so geformt ist, dass der Pfannenwender eine "Stehfunktion" hat. Der sog Küchenhelfer dient dem schonenden Einlegen, Wenden und Ausheben von Pfannengerichten. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt die Winkelplatte aus Silikon den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis ist als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" einzureihen.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisenzubereitung in Form einer sogenannten Servierzange. Die ca. 34 cm lange Ware besitzt Zangengriffe aus Edelstahl mit Kunststoffeinsätzen, deren laffenartige Enden (arbeitende Teile, Abmessungen ca. 9 x 3,7 cm) aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehen. Die Zange wird mittels einer Spiralfeder zusammengehalten und besitzt am oberen Ende weiterhin eine verschiebbare Aufhängeöse, mit der die Griffe im geschlossenen Zustand verriegelt bzw. wieder geöffnet werden können. Eine Einreihung als Werkzeug des Kapitels 82 scheidet aus, da die arbeitenden Teile der Ware vollständig aus Kunststoff bestehen. Derartige Waren werden zolltariflich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" in die Unterposition (HS) 3924 10 eingereiht.
Die Ware ist ein Küchenwerkzeug in Form eines Servierlöffels (Abmessungen 34,5 x 6,5 x 2 cm). Die Ware besteht aus einer ovalen, konkaven Funktionslaffe aus - laut Produktdatenblatt - Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einem ca. 25 cm langen und 2 cm breiten Stiel mit Griff und Aufhängeöse aus Edelstahl, wobei das Griffstück zum Schutz vor Verschmutzungen so geformt ist, dass es eine "Stehfunktion" hat. Das Erzeugnis dient dem Vorlegen/ Servieren von gekochten Speisen. Im Hinblick auf den Wert und insbesondere die Bedeutung für die Verwendung als Servier-/Vorlegelöffel bestimmt der Kunststoff (Silikon) den Charakter der Ware, weil dieser den arbeitenden Teil bildet und der Griff demgegenüber nur von untergeordneter Bedeutung ist. Das Erzeugnis ist als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" einzureihen.
Bei der als "Silikon Schaber" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Teigschaber (Abmessungen: ca. 27,7 x 5 x 1 cm). Das Küchenwerkzeug besteht aus einem arbeitenden Teil aus - laut Produktdatenblatt - Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die mit einem Griff aus Edelstahl verbunden sind. Das Erzeugnis wird üblicherweise zum Schöpfen oder Glattstreichen von dickflüssigen Teigmassen verwendet. Im Hinblick auf den Wert und insbesondere die Bedeutung für die Verwendung als Teigschaber bestimmt der Kunststoff (Silikon) den Charakter der Ware, weil dieser den arbeitenden Teil bildet und der Griff demgegenüber nur von untergeordneter Bedeutung ist. Die Ware ist als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" einzureihen.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen runden Topfuntersetzer (Durchmesser: 18 cm) aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die beidseitig wabenartig strukturierte, ca. 7 mm dicke Ware dient als Untersetzer dem Abstellen heißer Töpfe bzw. Pfannen bei Tisch oder in der Küche. Zolltariflich liegt ein "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch" vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Von dieser Position werden folgende Waren aus Kunststoffen erfasst: A) Tafelgeschirr oder ähnliche Waren zur Verwendung bei Tisch, wie Tee- oder Kaffeeservices, Teller, Suppenterrinen, Schalen und Platten aller Art, Kaffeekannen, Teekannen, Zuckerdosen, Bierkrüge, Tassen, Saucieren, Dessertteller, Kompottschalen, Gewürzständer, Körbchen (für Brot, Obst usw.), Butterdosen, Ständer für Öl- und Essigfläschchen, Salzstreuer, Senftöpfchen, Eierbecher, Kaffee- oder Topfuntersetzer, Sets (Platzdeckchen), Messerständer, Serviettenringe, Messer, Gabeln und Löffel. B) Haushalts- oder Küchenartikel, wie Schüsseln, Puddingformen, Küchenkrüge, Töpfe für Marmeladen, Fett, Salz usw., Milchtöpfe, Vorratstöpfe, -büchsen, -behälter (Teedosen, Brotkästen, Mehlschütten, Gewürzdosen usw.), Trichter, Kellen, Messbecher für den Küchengebrauch und Teigrollen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1067/2010 der Kommission vom 19. November 2010 (ABl. L 304/11) (RV L 1067/11): 1. Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet. Die Ware ist mit einem Rückschlagventil ausgestattet, das einen Rückfluss des Wassers verhindert. Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses. Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist. Unterposition 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Die Ware hat eine runde, vier- oder vieleckige Form und besteht aus Kunststoffschaum. 100 % Naturlatexschaum oder 100 % Polyurethan. Die Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht bestimmt. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass die Waren dem Wortlaut der Position 9616 und den in den Erläuterungen zum HS zu Position 9616 genannten Merkmalen entsprechen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ist gemäß der Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und der Anmerkung 2 e) zu Kapitel 40 ausgeschlossen. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3924.10?
Die Zolltarifnummer 3924.10 umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3924.10?
Der Drittlandszollsatz für 3924.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3924.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3924.10?
3924.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3924.10 im Zolltarif eingeordnet?
3924.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3924 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3924.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3924.10 erfasst, zum Beispiel DE21393/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3924.10?
HS-Unterposition 3924.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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