Customs tariff code 3925.30.00.00: Shutters, blinds (including venetian blinds) and similar articles and parts thereof
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3925.30.00.00 covers Shutters, blinds (including venetian blinds) and similar articles and parts thereof. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
3925.30.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 3925.30.00.00
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 3925.30.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte, geschlossene Kugelkette. Diese besteht aus einem etwa 60 cm langen Spinnstofffaden aus Polyester (laut zusätzlichen Informationen) auf dem 100 weiße, jeweils etwa 4,5 x 6 mm große Kugeln aus Polyoxymethylen (einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit gleichbleibendem Abstand zueinander, befestigt sind. Die Kette dient als manuelle Betätigungsvorrichtung für ein Fenster-Doppelrollo (nicht Gegenstand der Auskunft). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung, die Menge sowie den Wert durch die Kunststoffkugeln bestimmt. Eine Einreihung in die Position 8479 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware als ein Teil mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i.S.v. Anm. 1 g) ABS XVI der KN darstellt. Zolltarifrechtlich handelt es um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Datenblatt samt Abbildungen handelt es sich um einen sog. Schleuderstab aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend). Das 100 cm lange Erzeugnis ist an der Oberseite mit einem Befestigungshaken aus unedlem Metall ausgestattet und an der Unterseite zu einem Griffstück ausgeformt. Der Schleuderstab soll am sog. Paneelwagen einer Vorhangschiene befestigt werden und dient als Zubehör dem Auf- und Zuziehen von Vorhängen und Gardinen. Zwei Scheuderstäbe sind gemeinsam als Verpackungseinheit aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. Vorhangschiene aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße, längliche Erzeugnis (120 cm x 4,6 cm x 1,8 cm) ist über die gesamte Länge zu einem spezifisch geformten, mit Hohlräumen und Stegen versehenen Querschnitt ausgearbeitet und mit drei Montagebohrungen versehen. Die Ware wird dauerhaft an der Decke befestigt und dient zum Aufhängen von Vorhängen oder Gardinen (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 2000 00 erfasst“ eingereiht.
Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten "Rundbogen" um ein spezifisch geformtes Element einer Vorhangschiene aus Polystyrol (PS), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße, gebogene Erzeugnis (Abmessungen ca. L 13,5 x B 13,5 cm) verfügt über eine Blende und ist mit diversen Rillen, zwei Rastnasen bzw. Rastvorrichtungen sowie einer Montagebohrung versehen. Derartige Waren werden üblicherweise dauerhaft als Eckstück an der Decke befestigt und mit anderen Schienenelementen verbunden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zubehör für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".
Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset, Art. Nr. ETS000218" für ein Insektenschutz-Rollo für eine Tür, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und unedlen Metallen: - 1x Handgriff mit zwei Innensechskantschrauben - 1x Schnurspanner oben mit Klemmstein und Senkkopfschraube 4x6 - 1x Schnurspanner unten mit Klemmstein und Senkkopfschraube 4x6 - 2x Abdeckkappen Griffprofil - 1x Schließhaken - 11x Dübel - 9x Linsenkopfschraube 3,9x32 - 2x Senkkopfschraube 3,9x38 - 1x Bohrer Ø 4 mm - 1x Innensechskantschlüssel - 1x Bit PH2 Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".
Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset (Art. Nr. ETS000213)" für ein Sonnenschutz-Plissee für Dachfenster, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39: - 2 Eckverbindern - 4 Wandbefestigungen - 2 Endfüßen für die Führungsschiene - 2 Abdeckkappen für die Griffleiste - 2 Spanngleitern (inkl. Innensechskantschraube aus Metall) - 6 Dübeln, sowie - 2 Spannfedern, 8 Schrauben und einem Innensechskantschlüssel aus unedlem Metall. Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Anzahl verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".
Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset (Art. Nr. ETS 000215)" für ein Insektenschutz-Dachfenster, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39: 2 x Eckverbinder oben links / unten rechts 2 x Eckverbinder oben rechts / unten links 4 x Wandbefestigungen 2 x Abdeckkappen Griffleisten links 2 x Abdeckkappen Griffleisten rechts 4 x Spanngleiter inkl. Innensechskantschraube 4 x Spannfedern aus unedlem Metall 8 x Senkkopfschrauben 4 x 38 aus unedlem Metall 8 x Dübel 6 x 30 1 x Innensechskantschlüssel aus unedlem Metall Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".
Nach den Angaben der Antragstellerin, den ergänzenden Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein sog. "Ersatzteileset (Art. Nr. ETS000211)" für ein Insektenschutz-Rollo für Fenster, bestehend aus diversen Formteilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39: - 6 Rollostoppern - 2 Endkappen der Führungsprofile - 2 Endfüßen für die Führungsschiene - 1 zylindrischen Buchse - 2 Abdeckkappen für die Griffleiste - 2 Handgriffen - 1 Handkurbel - 2 Nutensteinen - 6 Dübeln, sowie - einer Zugschnur inkl. Kunststoffhaltern - 4 Klemmfedern, 9 Schrauben und einem Innensechskantschlüssel aus unedlem Metall. Die Bestandteile sind gemeinsam als Warenzusammenstellung in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Anzahl verleihen die Teile aus Kunststoff der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Teile für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren".
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3925.30.00.00 cover?
Code 3925.30.00.00 covers Shutters, blinds (including venetian blinds) and similar articles and parts thereof. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3925.30.00.00?
The third-country duty rate for 3925.30.00.00 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3925.30.00.00?
The first six digits form the HS code: 392530. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3925.30.00.00 have?
3925.30.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3925.30.00.00 sit in the tariff?
3925.30.00.00 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3925 Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included > 392530 Shutters, blinds (including venetian blinds) and similar articles and parts thereof. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3925.30.00.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3925.30.00.00, for example DEBTI28053/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3925.30.00.00 change?
3925.30.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.